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Pflegende Angehörige in der Schweiz: Was Ihnen zusteht – und was Sie sich selbst verdienen

Inhaltsverzeichnis

Für Sie – bevor wir zu den Ressourcen kommen

Wenn Sie diesen Artikel lesen, pflegen Sie wahrscheinlich jemanden, dem Sie nahestehen. Sie stehen früher auf, schlafen schlechter, brechen Termine ab und stellen eigene Bedürfnisse zurück. Und trotzdem fragen sich viele pflegende Angehörige: «Tue ich genug?»

Die Antwort ist fast immer: Ja. Mehr als genug.

Dieser Artikel zeigt Ihnen zweierlei: Was der Schweizer Staat und konkrete Organisationen für pflegende Angehörige leisten – und was Sie für sich selbst tun können, damit die Pflege langfristig tragbar bleibt.

Das Wichtigste zuerst

Pflegende Angehörige in der Schweiz können Anerkennung auf zwei Ebenen erhalten: extern (Hilflosenentschädigung für den Pflegebedürftigen, Lohnzahlung via IAHA, Entlastungsangebote) und intern (Selbstfürsorge, Gemeinschaft, Weiterbildung). Die Hilflosenentschädigung wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann für die Entschädigung pflegender Angehöriger genutzt werden – drei Schweregrade, je nach Grad zwischen rund CHF 240 und CHF 950 pro Monat. Getrennt davon: Pflegende Angehörige können Grundpflegeleistungen über die IAHA mit der Krankenkasse abrechnen.

«Pflegende Angehörige sind das Rückgrat der häuslichen Pflege in der Schweiz. Sie leisten täglich Arbeit, die unverzichtbar ist und die in vielen Fällen weder gesehen noch bezahlt wird. Das wollen wir ändern.»

— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA

Hilflosenentschädigung: die bekannteste unbekannte Leistung

Die Hilflosenentschädigung (HE) ist eine Leistung der AHV und IV, die an Personen ausgezahlt wird, die dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Sie erhalten das Geld nicht als pflegende Angehörige, sondern die pflegebedürftige Person. Viele Familien nutzen diesen Betrag, um die pflegende Person indirekt zu entschädigen.

Es gibt drei Schweregrade, abhängig davon, bei wie vielen alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig Hilfe nötig ist:

SchweregradBedingung (vereinfacht)Monatlicher Betrag (ca.)Beantragen bei
Leichte HilflosigkeitRegelmässige Hilfe bei 2 von 6 Alltagsfunktionenca. CHF 250-500AHV-Zweigstelle / IV-Regionalbüro
Mittlere HilflosigkeitRegelmässige Hilfe bei 4 von 6 Alltagsfunktionenca. CHF 630-1200AHV-Zweigstelle / IV-Regionalbüro
Schwere HilflosigkeitHilfe bei allen 6 Funktionen, dauernde Pflege nötigca. CHF 1’000-2’000AHV-Zweigstelle / IV-Regionalbüro

Richtbeträge 2025/2026 – genaue Beträge jährlich angepasst. Aktuelle Werte: ahv-iv.ch.

Die sechs Alltagsfunktionen, bei denen Hilfsbedarf festgestellt wird: Ankleiden / Auskleiden, Aufstehen / Absitzen / Abliegen, Essen, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft sowie Fortbewegung und Kontaktaufnahme.

Wichtig: Die Hilflosenentschädigung muss beantragt werden, sie wird nicht automatisch ausgezahlt. Viele Familien, die Anspruch hätten, erhalten nichts, weil sie den Antrag nicht kennen.

Weitere Informationen: AHV/IV – Hilflosenentschädigung.

Finanzielle Anerkennung: Lohnzahlung für Grundpflegeleistungen

Neben der Hilflosenentschädigung gibt es einen zweiten Weg zur finanziellen Anerkennung: Pflegende Angehörige können für anerkannte Grundpflegeleistungen (Duschen, Anziehen, Umlagern) über die IAHA mit der Krankenkasse abrechnen. Der Stundenlohn beträgt CHF 36. Voraussetzung ist ein Pflegehelfer-Kurs, dessen Kosten die IAHA vollständig übernimmt.

Hierfür gilt: IAHA schickt kein eigenes Personal. IAHA übernimmt die Abrechnung. Sie bestimmen, wer pflegt. Weitere Details und eine Lohnübersicht finden Sie in unserem Ratgeberartikel zu Lohn und Abrechnung für pflegende Angehörige.

Entlastungsangebote: Pausen einplanen ist keine Schwäche

Pflegende Angehörige brauchen Auszeiten, nicht irgendwann, sondern regelmässig. In der Schweiz gibt es dafür konkrete Angebote:

AngebotWas es leistetWo beantragen
EntlastungsdiensteVorübergehende Übernahme der Pflege, damit die pflegende Person Pause machen kannSpitex-Organisationen, Pro Senectute, Gemeinde
KurzzeitpflegeStationäre Aufnahme der pflegebedürftigen Person für Tage oder WochenPflegeheime, Gemeinde-Sozialdienst
TagesstrukturenTageszentren für Senioren oder Menschen mit Behinderung – die pflegende Person hat tagsüber freiGemeinde, Pro Senectute, Alzheimer-Vereinigung
BeratungsstellenProfessionelle Beratung zu Pflegesituation, Ressourcen, rechtlichen FragenPro Senectute, Spitex-Organisationen
IAHA-GemeinschaftRegelmässige virtuelle Austauschrunden mit anderen pflegenden Personen; WeiterbildungenIAHA – Anmeldung über iaha.ch

«Viele pflegende Angehörige kommen erst zu uns, wenn sie bereits am Limit sind. Wir würden uns wünschen, dass sie früher kommen, nicht wegen der Abrechnung, sondern wegen der Gemeinschaft. Der Austausch mit Menschen, die dieselbe Situation kennen, entlastet oft mehr als jedes Informationsgespräch.»

— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA

Gesellschaftliche Anerkennung: Was sich in der Schweiz bewegt

In der Schweiz gibt es eine wachsende politische Diskussion über die Rolle und die Entlastung pflegender Angehöriger. Massnahmen wie die Einführung von Betreuungsgutschriften bei der AHV (für Personen, die Angehörige pflegen und deshalb weniger arbeiten) und kantonale Förderprogramme zeigen, dass die Arbeit pflegender Angehöriger gesellschaftlich anerkannter wird.

AHV-Betreuungsgutschriften: Wer eine hilflose Person betreut, kann unter bestimmten Voraussetzungen Betreuungsgutschriften für die AHV-Rente beantragen. Diese Gutschriften helfen, Einbussen in der AHV-Rente durch reduzierte Erwerbstätigkeit teilweise auszugleichen.

Weitere Informationen: Pro Senectute Schweiz.

Weitere Informationen: barrierefreies Wohnen – Kosten und Förderung in der Schweiz.

Burnout bei pflegenden Angehörigen: Warnsignale erkennen

Pflegebedingter Burnout ist häufiger als angenommen und wird oft zu spät erkannt, weil die Pflege im Vordergrund steht. Folgende Signale sollten ernst genommen werden:

  • Anhaltende Erschöpfung, die durch Schlaf nicht besser wird
  • Gefühl von Hilflosigkeit oder Sinnlosigkeit trotz Einsatz
  • Reizbarkeit und Rückzug aus sozialen Kontakten
  • Nachlassende Empathie gegenüber der pflegebedürftigen Person
  • Körperliche Symptome ohne klare medizinische Ursache

Wenn Sie mehrere dieser Signale bei sich erkennen: Das ist kein Versagen. Das ist ein Zeichen, dass Sie selbst Unterstützung brauchen. Rufen Sie die IAHA an oder sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.

Konkrete Strategien für mehr Selbstfürsorge

Selbstfürsorge ist keine Selbstsucht, sie ist die Voraussetzung dafür, dass Pflege dauerhaft möglich bleibt. Folgende Ansätze haben sich in der Praxis bewährt:

StrategieWie sie funktioniertErste Schritte
Regelmässige Pausen einplanenTägliche Auszeiten von mindestens 30 Minuten bewusst schützen – nicht als Lücken, sondern als feste TermineEntlastungsdienst anfragen, Angehörige einbeziehen
Hilfe annehmenPflegearbeit auf mehrere Schultern verteilen – Geschwister, Nachbarn, Freiwillige, FachorganisationenListe der möglichen Helfer erstellen; konkrete Aufgaben zuweisen
Austausch mit GleichgesinntenGespräche mit Menschen, die dieselbe Erfahrung kennen, reduzieren Isolation und geben KraftIAHA-Gemeinschaft, Selbsthilfegruppen
Weiterbildung nutzenPflegekurse geben Sicherheit und reduzieren die Angst, etwas falsch zu machenPflegehelfer-Kurs via IAHA (kostenlos)
Professionelle BeratungEine Fachperson hilft, die eigene Situation zu klären und neue Wege zu sehenSpitex-Beratung, Hausärztin

«Wir erleben regelmässig, dass pflegende Angehörige erst dann um Hilfe bitten, wenn es nicht mehr anders geht. Dabei ist genau das Gegenteil wichtig: früh Unterstützung suchen, bevor die Kräfte erschöpft sind. Pflege ist ein Marathon, kein Sprint.»

— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA

Was die IAHA konkret für pflegende Angehörige leistet

Die IAHA übernimmt die Abrechnung für privat angestellte Pflegepersonen und pflegende Angehörige. Zusätzlich bietet die IAHA:

LeistungWas das bedeutet
Abrechnung mit KrankenkasseVollständige Übernahme der Abrechnung für anerkannte Grundpflegeleistungen
Pflegehelfer-KursKurskosten vollständig übernommen – Pflichtvoraussetzung für die Abrechnung
Monatliche WeiterbildungenMindestens 2 praxisnahe Schulungen pro Monat zu Pflegethemen
Virtuelle AustauschrundenRegelmässige Treffen mit anderen pflegenden Personen – Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung
BedarfsfeststellungEine Pflegefachperson der IAHA stellt den Pflegebedarf fest und erstellt einen Pflegeplan
Administrative BegleitungUnterstützung bei Anträgen, Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen

Weitere Informationen: Stressbewältigung und Erholung für pflegende Angehörige.

Weitere Informationen: Seniorenbetreuung zu Hause – der Leitfaden für Familien.

Weitere Informationen: Lohn und Abrechnung für pflegende Angehörige – alle Details.

Weitere Informationen: kostenlose Weiterbildungen der IAHA für pflegende Angehörige.

Fazit: Anerkennung beginnt damit, dass Sie sie einfordern

Pflegende Angehörige erhalten in der Schweiz mehr Unterstützung als viele wissen: Hilflosenentschädigung für die pflegebedürftige Person, Lohnzahlung für Grundpflegeleistungen via IAHA, Entlastungsangebote und AHV-Betreuungsgutschriften. Aber: Keine dieser Leistungen kommt von alleine. Sie müssen beantragt, organisiert und eingefordert werden. Und Sie haben das Recht, sie einzufordern.

Sie pflegen jemanden – und möchten wissen, was Ihnen zusteht?


FAQ

FrageAntwort
Was ist die Hilflosenentschädigung und wer erhält sie?Die Hilflosenentschädigung wird an Personen ausgezahlt, die dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen sind – nicht an die pflegende Person selbst. Sie wird von AHV oder IV geleistet und richtet sich nach dem Schweregrad der Hilflosigkeit.
Wie viel beträgt die Hilflosenentschädigung?Je nach Schweregrad ca. CHF 2450-500 (leicht), ca. CHF 630-1200 (mittel) oder ca. CHF 1’000-2’000 (schwer) pro Monat. Genaue Beträge werden jährlich angepasst – aktuelle Werte auf ahv-iv.ch.
Kann die Hilflosenentschädigung an pflegende Angehörige weitergegeben werden?Ja. Die pflegebedürftige Person kann den Betrag frei verwenden – auch um eine pflegende Angehörige zu entschädigen.
Was sind AHV-Betreuungsgutschriften?Wer Angehörige pflegt und deshalb weniger oder gar nicht erwerbstätig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Betreuungsgutschriften für die AHV beantragen. Diese helfen, Einbussen in der späteren AHV-Rente auszugleichen.
Was bietet die IAHA für pflegende Angehörige ausser der Abrechnung?Die IAHA übernimmt die Kurskosten für den Pflegehelfer-Kurs, bietet mindestens zwei Weiterbildungen pro Monat und organisiert regelmässige virtuelle Austauschrunden für pflegende Personen.
Was sind Warnsignale für Burnout bei pflegenden Angehörigen?Anhaltende Erschöpfung, Rückzug aus sozialen Kontakten, nachlassende Empathie und körperliche Symptome ohne klare Ursache. Bei mehreren dieser Signale: professionelle Unterstützung suchen.
Welche Entlastungsangebote gibt es für pflegende Angehörige in der Schweiz?Entlastungsdienste (vorübergehende Pflege), Kurzzeitpflege (stationär), Tagesstrukturen für den Pflegebedürftigen sowie Beratungsstellen wie Pro Senectute und die IAHA.
Wie kann ich als pflegende Angehörige Lohn für meine Arbeit erhalten?Für anerkannte Grundpflegeleistungen (Duschen, Anziehen, Umlagern) können pflegende Angehörige via IAHA mit der Krankenkasse abrechnen. Stundenlohn: CHF 36. Voraussetzung: Pflegehelfer-Kurs (Kosten übernimmt IAHA).
Was ist der Unterschied zwischen Hilflosenentschädigung und Lohnzahlung via IAHA?Die Hilflosenentschädigung wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt (AHV/IV) und ist nicht an konkrete Pflegeleistungen gebunden. Die Lohnzahlung via IAHA erfolgt für konkrete Grundpflegeleistungen und wird über die Krankenkasse finanziert.
Wo beantrage ich die Hilflosenentschädigung?Bei der zuständigen AHV-Zweigstelle (für Personen ab 65 Jahren) oder beim IV-Regionalbüro (für Personen unter 65 Jahren mit anerkannter Behinderung).

Kontaktinformationen

IAHA – International Association for Healthy Aging
info@iaha.ch
044 208 88 44
Seefeldstrasse 62, Zürich

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