«Dankbarkeit ist das Gefühl, wenn sich das Herz erinnert» (Laura Seiler)
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Eine Zusammenarbeit ist möglich wenn ein Arbeitsvertrag (inkl Regelung der Sozialleistungen und Versicherungen) innerhalb der Familie sowie einer abegschlossenen Vereinbarung (Pflichten, Weisungsrecht, etc) mit der IAHA besteht. Eine Anstellung der Pflegeperson für die kassenpflichtigen Stunden ist eine Voraussetzung.
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Erklär-Videos: Betreute Person
Videoimpressionen: Generationen und Angehörigenpflege
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