Pflegen Sie ihr Kind mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen?
Sie leisten täglich Ausserordentliches. Wir sorgen dafür, dass Sie dabei nicht allein sind.
Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen oder einer chronischen Beeinträchtigung leisten jeden Tag Pflege- und Betreuungsarbeit, die oft unsichtbar bleibt. Als anerkannte Spitex-Organisation, tätig in der gesamten Deutschschweiz, unterstützen wir Sie dabei, einen Lohn zu erhalten sowie IV-Leistungen, Hilflosenentschädigung und Entlastungsangebote zu beantragen – und begleiten Sie administrativ durch den gesamten Prozess.
Was pflegenden Eltern behinderter Kinder in der Schweiz zusteht
Viele Mütter und Väter, die ihr Kind mit besonderen Bedürfnissen oder gesundheitlichen Einschränkungen täglich begleiten, wissen nicht, welche finanziellen Leistungen ihnen zustehen – oder verlieren Ansprüche, weil Anträge zu spät gestellt werden. Das Schweizer Sozialsystem bietet konkrete Unterstützung: Lohn für Pflegeleistungen, IV Leistungen, Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag, Assistenzbeitrag und Ergänzungsleistungen — aber kaum jemand erklärt Ihnen, wie Sie daran kommen.
Finanzielle Lücken
Lohn für Pflegearbeit, IV-Leistungen, Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag — viele Eltern kennen diese Ansprüche nicht oder beantragen sie zu spät.
Administrativer Aufwand
Formulare, Fristen, IV-Anmeldung im Kanton Zürich neben dem Pflegealltag bleibt dafür kaum Kraft.
Fehlende Vernetzung
Entlastungsdienste, Spitex Kind Behinderung Zürich, Fachstellen — wer kennt sich wo aus?
Unsere Unterstützung für Eltern von Kindern mit Behinderung
IV Leistungen klären und beantragen — Wir prüfen gemeinsam, welche Leistungen der Invalidenversicherung für Ihr Kind und Ihre Familie in Frage kommen.
Hilflosenentschädigung beantragen — Eltern pflegebedürftiger Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Wir helfen Ihnen, diesen Anspruch geltend zu machen.
Intensivpflegezuschlag beantragen — Wenn Ihr Kind täglich mindestens 4 Stunden intensiver Betreuung bedarf, haben Sie Anspruch auf diesen Zuschlag. Wir prüfen Ihren Fall und begleiten Sie bei der Anmeldung.
Assistenzbeitrag IV Kind über 18 Jahre — Wenn die Betreuung alleine nicht zu bewältigen ist, kann ein Assistenzbeitrag beantragt werden. Wir zeigen Ihnen, ob und wie das für Ihre Situation funktioniert.
Ergänzungsleistungen Familie — Wenn die IV Leistungen die Ausgaben nicht decken, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Wir berechnen gemeinsam, was möglich ist.
Als anerkannte Organisation können wir medizinische Pflegeleistungen für Ihr Kind zuhause organisieren und direkt über die Krankenkasse abrechnen.
Entlastung pflegende Eltern Kanton Zürich Kurzzeitbetreuung, Entlastungsdienste, Tagesstrukturen — wir kennen die Angebote und helfen Ihnen, das Passende zu finden.
«Ich wusste nicht, dass mir als Mutter überhaupt eine Entschädigung zusteht. Ich dachte, das ist einfach so — meine Aufgabe. Die IAHA hat mir gezeigt, dass es anders geht.»
— Mutter von Lukas (Down-Syndrom), Kanton Zürich
So funktioniert es
In drei Schritten zu Ihrer Unterstützung
1
Kostenloses Erstgespräch Sie schildern uns Ihre Situation — telefonisch oder per Video. Kein Formular, keine Verpflichtung. Wir hören zu.
2
Individuelle Analyse Ihrer Ansprüche Wir klären, ob Sie einen Lohn für die Pflegearbeit bekommen können, welche IV-Leistungen, Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag oder Assistenzbeiträge für Ihre Familie konkret in Frage kommen.
3
Umsetzung und Begleitung Wir helfen bei Anträgen, koordinieren Spitex-Leistungen und bleiben Ihre Ansprechperson — so lange wie Sie das möchten.
Häufige Fragen
Häufige Fragen von Eltern beeinträchtigter Kinder
Was ist die Hilflosenentschädigung — und wer hat Anspruch?
Die Hilflosenentschädigung ist eine IV-Leistung für Kinder, die bei alltäglichen Verrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Sie wird als Tagespauschale ausbezahlt — unabhängig davon, ob Sie Dritte beschäftigen oder die Pflege selbst übernehmen. Wir prüfen, ob Ihr Kind Anspruch hat.
Was ist der Intensivpflegezuschlag — und wie beantrage ich ihn?
Der Intensivpflegezuschlag ist eine zusätzliche IV Leistung, wenn Ihr Kind täglich mindestens 4 Stunden intensive Betreuung benötigt — über den Bedarf gleichaltriger Kinder hinaus. Als anerkannte Spitex-Organisation helfen wir Ihnen, diesen Zuschlag zu beantragen.
Muss mein Kind offiziell anerkannt beeinträchtigt sein?
Nicht zwingend für eine erste Beratung. Für IV-Leistungen und Hilflosenentschädigung ist eine IV-Verfügung in der Regel notwendig — wir helfen Ihnen auch dabei, falls dieser Schritt noch aussteht.
Gibt es ein Alterslimit für das Kind?
Nein. Wir unterstützen Eltern von Kindern und Erwachsenen mit Behinderung — unabhängig vom Alter Ihres Kindes.
Was kostet eine Beratung bei der IAHA?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Weitere Leistungen besprechen wir transparent mit Ihnen, bevor etwas in Gang gesetzt wird.
Wir wohnen ausserhalb von Zürich — können Sie uns trotzdem helfen?
Beratung bieten wir schweizweit an. Wir sind jedoch aktuell in der Deutschschweiz tätig.
Sprechen Sie mit uns — kostenlos und unverbindlich.
Sie müssen den Dschungel aus Pflegegeld, IV, Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag nicht alleine durchkämpfen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.