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Pflegende Angehörige Lohn Schweiz: Anspruch und Höhe

Inhaltsverzeichnis

Pflegende Angehörige Lohn ist ein Thema, das viele Familien in der Schweiz betrifft: Wer pflegt, leistet wertvolle Arbeit – und oft fehlt die finanzielle Anerkennung. In diesem Artikel erklären wir verständlich, wer Anspruch auf Lohn hat, wie die Abrechnung über die Krankenkasse (KLV) funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie IAHA Sie konkret unterstützt. Unser Ziel: Sie erhalten Klarheit, damit Sie sich auf die Pflege konzentrieren kӧnnen – nicht auf den Papierkram.

Kurzüberblick: Lohn für pflegende Angehörige – möglich und regelbar

Grundsätzlich ist es in der Schweiz möglich, dass pflegende Angehörige einen Lohn beziehen, wenn die geleisteten Pflegeaufgaben als pflichtige Krankenpflegeleistungen nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) gelten. Die Krankenkasse kann diese Leistungen übernehmen, und eine anerkannte Spitex-Organisation wie IAHA übernimmt die Abrechnung und bezahlt den Lohn. Das entlastet Sie administrativ und gibt finanzielle Anerkennung für Ihre Arbeit.

Wer hat Anspruch auf Lohn?

Anspruch auf Lohn entsteht nicht automatisch. Entscheidend sind:

  • Ob die erbrachten Leistungen nach KLV als pflegebedürftige Krankenpflegeleistungen gelten

  • Ob eine formelle Anmeldung und Dokumentation der Pflege erfolgt

  • Ob die Krankenkasse bzw. die zuständige Stelle die Kostenübernahme bewilligt

Typische Situationen mit Aussicht auf Lohn sind dauerhafte, medizinisch oder pflegerisch relevante Betreuung im häuslichen Umfeld – zum Beispiel bei Langzeitpflege oder komplexen Pflegebedürfnissen. IAHA prüft konkret, welche Leistungen abrechenbar sind und begleitet Sie durch den Prozess.

Wie funktioniert die Abrechnung über die Krankenkasse (KLV)?

Die Abrechnung läuft in drei klaren Schritten ab:

  • Prüfung und Einstufung: Gemeinsam klären wir, welche Tätigkeiten als KLV-pflichtig gelten.

  • Dokumentation: Die Pflegeleistungen werden laufend dokumentiert. IAHA stellt ein einfaches Dokumentationstool zur Verfügung.

  • Abrechnung: IAHA reicht die Leistungserfassung bei der Krankenkasse ein. Nach Bewilligung wird der Lohn gemäss vereinbarter Regelung an die pflegende Person ausbezahlt.

IAHA übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Krankenkasse, die rechtliche Prüfung sowie die Lohnabrechnung. So müssen Sie nicht in Formular-Dschungel oder Warteschleifen versinken.

Wie viel Lohn können pflegende Angehörige erwarten?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht – der Lohn richtet sich nach dem Umfang der erbrachten Stunden, der Art der Pflegeleistungen, den regionalen Tarifen und den Vorgaben der Krankenkasse. Wichtig ist:

  • Der Stundenaufwand wird dokumentiert und bildet die Basis für die Lohnberechnung.

  • Ob Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, hängt von der Anstellungsform und dem Lohn ab; IAHA berät und regelt dies.

  • In vielen Fällen reduziert die Abrechnung über die Krankenkasse die finanziellen Belastungen für die Familie deutlich.

Für eine konkrete Einschätzung füllen Sie unseren Pflegerechner aus – in nur 2 Minuten sehen Sie sofort, ob und was Ihnen zusteht.

Welche Voraussetzungen müssen pflegende Angehörige erfüllen?

Die wichtigsten Voraussetzungen sind:

  • Die zu erbringenden Pflegeleistungen müssen medizinisch/pflegerisch relevant sein und im Pflegeplan festgehalten werden.

  • Eine anerkannte Spitex-Organisation (z. B. IAHA) muss die Abrechnung übernehmen.

  • Die Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit und der durchgeführten Massnahmen ist zwingend.

  • Gegebenenfalls sind Schulungen oder Begleitmassnahmen empfehlenswert, um die Pflegequalität sicherzustellen.

IAHA bietet flexible, praxisnahe Schulungen und eine kontinuierliche fachliche Begleitung, damit Sie sich sicher fühlen in Ihrer Rolle.

Welche Leistungen sind typisch abrechenbar?

Abrechenbare Leistungen umfassen unter anderem:

  • Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Ernährung) bei medizinischer Notwendigkeit

  • Medikamentengabe und einfache medizinische Massnahmen, sofern ärztlich angeordnet

  • Dokumentation und Koordination relevanter Pflegemassnahmen

  • Pflegeplanung und regelmässige Beratung durch eine diplomierte Pflegefachperson

Ob eine konkrete Tätigkeit abrechenbar ist, klären wir individuell. Die IAHA-Expertinnen und Experten kennen die Regelungen und übersetzen sie für Ihre Situation.

Wie unterstützt IAHA konkret — unser 3-Schritte-Plan

IAHA begleitet Sie Schritt für Schritt:

  • Schritt 1 – Pflegerechner ausfüllen: Online, 9 Fragen, 2 Minuten. Sofort sichtbar: ob und was zusteht. Pflegerechner der IAHA

  • Schritt 2 – Prüfung und Kontakt: Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns innert 24 Stunden. Keine langen Warteschleifen.

  • Schritt 3 – Lohnabrechnung und Begleitung: Sie dokumentieren die geleistete Pflege, IAHA übernimmt die Abrechnung mit der Krankenkasse und zahlt den Lohn aus. Gleichzeitig erhalten Sie Schulung und fachliche Begleitung.

So wird Pflege zu Hause finanziell und organisatorisch tragbar – und Sie sind nicht länger allein verantwortlich.

Praxisbeispiel: Wie Familien profitieren

Viele Familien erleben durch die Abrechnung über IAHA eine doppelte Entlastung: Erstens wird die oft unsichtbare Arbeit anerkannt und vergütet. Zweitens entfällt ein Grossteil der administrativen Last, da IAHA alle Formalitäten übernimmt. Das schafft Raum für Erholung, Arzttermine oder die Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit.

Weiterbildung, Recht und Absicherung

IAHA bietet nicht nur Abrechnung: Wir bieten auch Schulungen, rechtliche Beratung und Unterstützung bei Versicherungsfragen. So wissen Sie, dass fachliche Qualität und rechtliche Sicherheit gewährleistet sind. Viele unserer Leistungen sind kostenlos – etwa Beratungen und administrative Unterstützung.

FAQ – Häufige Fragen

Wer entscheidet, ob meine Pflegeleistungen über die Krankenkasse bezahlt werden?

Die Krankenkasse trifft die finale Entscheidung auf Basis der eingereichten Unterlagen. IAHA bereitet die Dokumentation fachgerecht vor und reicht sie ein, sodass die Erfolgschancen steigen.

Gibt es einen Mindestumfang an Stunden, damit ich Lohn erhalte?

Nein, es gibt keinen generellen bundesweiten Mindeststundenumfang. Entscheidend ist, ob die geleisteten Aufgaben als KLV-pflichtig anerkannt werden. Die konkrete Bewilligung kann je nach Fall unterschiedlich ausfallen.

Muss ich als pflegende Person eine Ausbildung haben?

Nicht unbedingt. IAHA bietet Schulungen und fachliche Begleitung. Entscheidend ist, dass die Pflege fachgerecht dokumentiert wird und eine Ansprechperson (z. B. eine diplomierte Pflegefachperson) verfügbar ist.

Wer bezahlt Sozialversicherungsbeiträge?

Das hängt von der Anstellungsform und dem Lohn ab. IAHA regelt die Lohnadministration inklusive allfälliger Sozialversicherungsabzüge und berät Sie dazu konkret.

Was muss ich jetzt tun, wenn ich Lohn beantragen will?

Füllen Sie den Pflegerechner aus – das ist der schnellste Weg zu Klarheit. Wir melden uns innert 24 Stunden und begleiten Sie weiter. Pflegerechner der IAHA

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Mehr Infos und weiterführende Artikel: Abrechnungsprozess für Pflegeleistungen | Schulungen für pflegende Angehörige | Übersicht der IAHA-Leistungen


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Kontaktinformationen

IAHA – International Association for Healthy Aging
info@iaha.ch
044 208 88 44
Seefeldstrasse 62, Zürich

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