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Pflegeleistungen bei der Krankenkasse abrechnen - Leitfaden für Versicherte

Inhaltsverzeichnis

Kurzfassung: Wenn Sie Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen wollen, gibt es klare Voraussetzungen, Abläufe und Dokumentationspflichten. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Pflegeleistungen mit der Krankenkasse abrechnen, welche Nachweise die Krankenkasse verlangt und wie Sie als pflegende Angehörige/r Lohn erhalten können – ohne sich im Bürokratie-Dschungel zu verlieren.

Warum lohnt es sich, Pflegeleistungen über die Krankenkasse abzurechnen?

Viele pflegende Angehörige wissen nicht, dass bestimmte Pflegeleistungen von der Krankenkasse (KLV / Krankenpflege-Leistungen) übernommen werden können. Grundlage dafür ist unter anderem die Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV. Das bedeutet: Anerkannte Leistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, Sie erhalten Lohn und die Pflege ist rechtlich abgesichert. Kurz gesagt: Sie bekommen Anerkennung, finanzielle Entlastung und fachliche Unterstützung.

Grundlagen: Was bedeutet es "Pflegeleistungen über die Krankenkasse abzurechnen"?

Unter dem Begriff Pflegeleistungen mit der Krankenkasse abrechnen verstehen wir das Verrechnen von pflegerischen Tätigkeiten (Krankenpflege) gegenüber der obligatorischen Krankenversicherung. Entscheidend ist, dass es sich um KLV-pflichtige Pflegeleistungen handelt, also um pflegerische Leistungen, die von einer qualifizierten Person erbracht werden und dokumentiert werden müssen.

Wer kann Pflegeleistungen abrechnen?

  • Spitex-Organisationen wie die IAHA übernehmen die offizielle Abrechnung mit der Krankenkasse.

  • Pflegende Angehörige können Lohn erhalten, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen oder durch eine Spitex begleitet und anerkannt werden.

  • Voraussetzungen: pflegerische Grundkompetenz, Nachweis über erbrachte Leistungen (Pflegedokumentation) und eine ärztliche Verordnung bzw. Abklärung, dass es sich um KLV-pflichtige Leistungen handelt.

Schritt-für-Schritt: Pflegeleistungen mit der Krankenkasse abrechnen

Der Prozess lässt sich in drei klaren Schritten zusammenfassen – so wie wir es bei der IAHA handhaben:

  • Schritt 1 – Pflegerechner ausfüllen: Online 9 kurze Fragen beantworten. Innerhalb von Minuten sehen Sie, ob und welche Leistungen grundsätzlich möglich sind.

  • Schritt 2 – Prüfung und Kontaktaufnahme: Ihre Angaben werden geprüft und Sie erhalten eine Rückmeldung (bei IAHA innert 24 Stunden). Es folgt eine Situationsabklärung: Welche Leistungen sind KLV-pflichtig? Welche Qualifikation ist nötig?

  • Schritt 3 – Dokumentation und Abrechnung: Die Pflege wird dokumentiert, IAHA übernimmt die Abrechnung mit der Krankenkasse und zahlt den Lohn aus – solange die Arbeit erbracht wird.

Alle Informationen zur Abrechnung in der Pflege für Angehörige und Fachkräfte finden sich in unserem ausführlichen Artikel.

Welche Dokumente und Nachweise braucht die Krankenkasse?

  • Ärztliche Verordnung / Abklärung: Bestätigung, dass Krankenpflege erforderlich ist.

  • Pflegedokumentation: Detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen, Häufigkeit, Zeitaufwand und spezifische Massnahmen. Gute Vorlage: strukturierte Tages- oder Wochenprotokolle.

  • Qualifikationsnachweis: Je nach Leistung kann ein Nachweis über eine entsprechende Ausbildung oder eine Begleitung durch eine diplomierte Pflegefachperson verlangt werden.

  • Stundennachweise / Lohnabrechnung: Wenn Angehörige Lohn beziehen, müssen Arbeitszeit und Lohnabrechnungen vorgelegt werden.

Worauf achten beim Dokumentieren?

Gute Dokumentation erleichtert die Abrechnung und reduziert Rückfragen der Krankenkasse. Achten Sie darauf:

  • Datum, Uhrzeit und Dauer der Leistung

  • Konkrete Tätigkeiten (z. B. Körperpflege, Begleitung zur Toilette, Mobilisierung)

  • Kurzkommentar zum Zustand des Patienten / der Patientin

  • Unterschrift der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers

Wie viel Lohn steht pflegenden Angehörigen zu?

Die Höhe des Lohns richtet sich nach dem Umfang der anerkannten Pflegeleistungen, den kantonalen Regelungen und eventuellen Tarifvorgaben. IAHA sorgt dafür, dass der Lohn korrekt berechnet und ausbezahlt wird. Wichtig ist: Sobald die Leistung als KLV-pflichtig anerkannt ist, wird die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse vorgenommen und Sie erhalten eine regelmässige Lohnzahlung. Mehr Details zum Lohn für pflegende Angehörige in der Schweiz finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber

Häufige Einwände und Antworten

  • Ich habe keine Zeit für Schulungen: Unsere Schulungen sind grösstenteils online, flexibel und auf den Pflegealltag zugeschnitten.

  • Ich weiss nicht, ob ich qualifiziert bin: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und klären die Anforderungen.

  • Die Bürokratie überfordert mich: IAHA übernimmt die gesamte Abwicklung mit der Krankenkasse. Sie pflegen und dokumentieren, wir erledigen den Rest.

Was passiert, wenn die Krankenkasse ablehnt?

Eine Ablehnung kann verschiedene Gründe haben – fehlende medizinische Notwendigkeit, unvollständige Dokumentation oder formale Anforderungen. Wichtig ist: Einsprache und Nachreichung von Unterlagen sind möglich. In diesen Fällen machen wir die Einsprache und den nächsten Schritten für Sie.

Tipps, damit die Abrechnung reibungslos läuft

  • Führen Sie eine konsequente, klare Pflegedokumentation.

  • Lassen Sie uns frühzeitig die medizinische Abklärung / Verordnung einholen.

  • Nutzen Sie eine anerkannte Spitex oder Organisation (wie die IAHA), die Erfahrung mit KLV-Abrechnung hat.

  • Nutzen Sie Checklisten für wiederkehrende Leistungen (Medikamentengabe, Wundversorgung usw.).

  • Kommunizieren Sie transparent mit Familie und Ärzten über Umfang und Ziele der Pflege.

Wie IAHA Ihnen konkret hilft

Die IAHA ist eine anerkannte Spitex-Organisation und begleitet Sie von A bis Z: Wir prüfen, ob Ihre Leistungen KLV-pflichtig sind, schulen und begleiten pflegende Angehörige, übernehmen die Abrechnung mit der Krankenkasse und zahlen den Lohn aus. Unsere Erfahrung und unser Team sichern die Qualität und geben Ihnen Sicherheit.

Vertiefende Informationen zur finanziellen Entlastung für pflegende Angehörige finden Sie in unserem spezialisierten Artikel.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen KLV und IV-Leistungen?

KLV (Krankenpflege-Leistungen) werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen und betreffen medizinisch-pflegerische Leistungen. IV-Leistungen sind Leistungen der Invalidenversicherung (z. B. Hilflosenentschädigung, Assistenzbeiträge) und haben einen anderen Anspruchsrahmen. Bei komplexen Situationen kann beides relevant sein.

Kann ich als Ehepartner/ Ehepartnerin Lohn beziehen?

Ja, es können auch Ehepartner oder enge Angehörige Lohn beziehen. Entscheidend ist, dass die Leistung fachgerecht dokumentiert ist und die Krankenkasse die Leistung anerkennt. Die IAHA begleitet Sie durch die notwendige Abklärung.

Wie lange dauert die Abrechnung mit der Krankenkasse?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Krankenkasse und Komplexität der Unterlagen. Mit vollständiger Dokumentation und fachlicher Begleitung verkürzt sich die Zeit deutlich. Die IAHA sorgt dafür, dass die Abrechnung korrekt und zügig erfolgt.

Muss ich die Pflegedokumentation selbst schreiben?

Sie dokumentieren die erbrachten Leistungen; wir beraten Sie zu sinnvollen Vorlagen und übernehmen die formale Kommunikation mit der Krankenkasse. Unsere Erfahrung hilft, Nachfragen zu vermeiden.

Bereit, Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen zu lassen?

Füllen Sie jetzt den Pflegerechner aus und erfahren Sie in wenigen Minuten, ob Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen für Sie möglich ist. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns innert 24 Stunden. 

Bei Fragen: Wir sind für Sie da – empathisch, fachkompetent und verlässlich. Mehr Informationen


Bereit loszulegen? Füllen Sie jetzt den Pflegerechner aus und erfahren Sie in 2 Minuten, ob Sie Anspruch auf Lohn haben. Bei Fragen: Kontaktieren Sie uns – wir antworten innert 24 Stunden.

Kontaktinformationen

IAHA – International Association for Healthy Aging
info@iaha.ch
044 208 88 44
Seefeldstrasse 62, Zürich

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