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Pflegende Angehörige in der Schweiz: Lohn, Abrechnung und Voraussetzungen

Inhaltsverzeichnis

TL;DR – Das Wichtigste auf einen Blick

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann in der Schweiz für diese Arbeit entschädigt werden. Der Stundenlohn beträgt CHF 36. Bei 1.5 Stunden Pflege täglich sind das rund CHF 1'400 pro Monat. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung sowie ein Pflegehelfer-Kurs – dessen Kosten übernimmt die IAHA vollständig. Die IAHA übernimmt die gesamte Abrechnung mit der Krankenkasse. Sie bestimmen, wer pflegt.

Was verdienen pflegende Angehörige? – Lohnübersicht

Der Stundenlohn beträgt CHF 36 (Quelle: Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA). Wie viel das pro Monat ergibt, hängt vom festgestellten Pflegebedarf ab. Die tägliche Pflegeleistung liegt typischerweise zwischen einer und drei Stunden.

Pflegeleistung pro Tag Arbeitstage pro Monat Monatslohn (ca.) Jahreseinkommen (ca.)
1 Stunde 26 Tage CHF 936 CHF 11'232
1.5 Stunden 26 Tage CHF 1'404 CHF 16'848
2 Stunden 26 Tage CHF 1'872 CHF 22'464
3 Stunden 26 Tage CHF 2'808 CHF 33'696

Basis: CHF 36 Stundenlohn (IAHA, Stand 2026), ca. 26 Arbeitstage pro Monat. Exakter Betrag hängt vom festgestellten Pflegebedarf ab.

«Es ist in vielen Fällen ein wertvoller Zustupf, der beispielsweise jüngeren berufstätigen Angehörigen ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder Entlastungstage zu finanzieren.»

— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA

Wie funktioniert das Modell der IAHA?

Die IAHA schickt kein eigenes Personal zu Ihnen nach Hause. Die IAHA ist spezialisiert auf die Abrechnung für zwei Personengruppen:

  • Pflegende Angehörige – Personen, die zum Beispiel die Mutter, den Vater oder den Partner zu Hause pflegen
  • Privat angestellte Pflegepersonen – Fachleute, die häufig ohne offizielle Struktur und Absicherung arbeiten

Die IAHA stellt den Pflegebedarf fest, unterstützt bei der ärztlichen Anordnung, übernimmt die vollständige Abrechnung mit der Krankenkasse und begleitet die pflegende Person mit Weiterbildungen und einem Austauschangebot.

«Wir kümmern uns um die Anstellung von pflegenden Angehörigen, aber auch privat angestellten Pflegepersonen, die häufig in einem Graumarkt arbeiten. Wir geben dieser Arbeit eine rechtliche und soziale Struktur.»

— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA

Was bezahlt die Krankenkasse – und was nicht?

Nicht jede Pflegetätigkeit wird von der Grundversicherung übernommen. Die Unterscheidung zwischen Pflege und Betreuung ist entscheidend.

Tätigkeit Krankenkasse zahlt? Beispiele
Grundpflege Ja Duschen, Anziehen von Stützstrümpfen, Umlagern im Bett
Betreuung Nein Gesellschaft leisten, Gespräche führen, beaufsichtigen
Hausarbeit Nein Kochen, Putzen, Wäsche waschen
Einkaufen Nein Besorgungen, Apotheke, Arzttermine begleiten

«Vergütet werden körperliche Pflegehandlungen wie Duschen, das Anziehen von Stützstrümpfen oder das Umlagern im Bett. Kein Geld aus der Grundversicherung gibt es für Betreuungsaufgaben, Hausarbeit oder Einkaufen.»

— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA

Welche Voraussetzungen brauche ich?

  • Pflegehelfer-Kurs – Pflichtvoraussetzung; die IAHA übernimmt die Kurskosten vollständig
  • Ärztliche Anordnung – ein Arzt muss die Pflegebedürftigkeit verordnen
  • Bedarfsfeststellung durch IAHA – eine Dipl. Pflegefachperson der IAHA erstellt einen Pflegeplan
  • Abrechnung durch IAHA – die IAHA übernimmt die vollständige Abrechnung mit der Krankenkasse

Warum über die IAHA und nicht über die öffentliche Spitex?

Die IAHA hat sich auf genau diesen Bereich spezialisiert: die administrative Absicherung von pflegenden Angehörigen und privat angestellten Pflegepersonen. Zusätzlich zur Abrechnung bietet die IAHA mindestens zwei praxisnahe Weiterbildungen pro Monat sowie regelmässige virtuelle Austauschrunden mit anderen pflegenden Personen.

«Wir sehen uns auch als Gemeinschaft – und organisieren regelmässige virtuelle Treffen mit pflegenden Angehörigen. Der Austausch stärkt die Teilnehmenden im Alltag.»

— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA

Was die IAHA bietet Details
Stundenlohn CHF 36 pro Stunde Grundpflege
Kurskosten IAHA übernimmt den Pflegehelfer-Kurs von CHF 1875.00 vollständig
Abrechnung Vollständige Abrechnung mit der Krankenkasse durch die IAHA
Weiterbildungen Mindestens 2 praxisnahe Weiterbildungen pro Monat
Gemeinschaft Regelmässige virtuelle Treffen mit pflegenden Angehörigen
Graumarkt-Schutz Legale Struktur statt informeller Pflege ohne Absicherung

Was kostet häusliche Pflege das Gesundheitssystem?

Ein verbreiteter Vorbehalt lautet, dass entschädigte Angehörige die Gesundheitskosten in die Höhe treiben. Die Zahlen relativieren das erheblich:

  • Nur rund 3% der Gesundheitskosten in der Schweiz betreffen Spitex-Leistungen (Quelle: Rachele Wey, IAHA)
  • Die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich ist politisch gewollt
  • Häusliche Pflege schützt Autonomie und ist in der Regel günstiger als ein Pflegeheimaufenthalt

Fazit

Pflegende Angehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag – und können dafür in der Schweiz legal entschädigt werden. Der Weg führt über einen Pflegehelfer-Kurs, eine ärztliche Anordnung und die Abrechnung über die IAHA. Der Stundenlohn beträgt CHF 36; je nach täglichem Pflegebedarf sind monatlich bis zu CHF 2'808 möglich.

Sie pflegen bereits jemanden? Prüfen Sie Ihren Lohnanspruch.


FAQ

Frage Antwort
Was verdienen pflegende Angehörige in der Schweiz? CHF 36 pro Stunde. Bei 1.5 Stunden täglich sind das rund CHF 1'400 pro Monat.
Wer bezahlt den Lohn für pflegende Angehörige? Die Krankenkasse finanziert anerkannte Grundpflegeleistungen nach ärztlicher Anordnung. Die IAHA übernimmt die gesamte Abrechnung.
Sendet die IAHA eigene Pflegepersonen? Nein. Die IAHA übernimmt die Abrechnung für privat angestellte Pflegepersonen und pflegende Angehörige. Sie bestimmen, wer pflegt.
Welche Voraussetzungen brauche ich? Pflegehelfer-Kurs (Kosten übernimmt die IAHA), ärztliche Anordnung und Bedarfsfeststellung durch eine Dipl. Pflegefachperson der IAHA.
Was zählt zur vergüteten Grundpflege? Körperliche Pflegehandlungen wie Duschen, Anziehen von Stützstrümpfen und Umlagern. Betreuung, Hausarbeit und Einkaufen werden nicht vergütet.
Wie viele Stunden Pflege pro Tag sind möglich? Zwischen einer und drei Stunden, abhängig vom festgestellten Pflegebedarf.
Was kostet der Pflegehelfer-Kurs? Die IAHA übernimmt die Kurskosten vollständig. Der Kurs kostet CHF 1875.00, beinhaltet 120 Stunden Theorie und 120 Stunden Praktikum.
Kann ich gleichzeitig berufstätig bleiben? Ja. Viele nutzen das Zusatzeinkommen, um ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder Entlastungstage zu finanzieren.
Wie schnell kann die Abrechnung starten? Nach der Abklärung durch eine Dipl. Pflegefachperson bei Ihnen vor Ort kann die Abrechnung sofort starten.
Ist die Pflege durch Angehörige gleichwertig? Ja. Die IAHA stellt durch Weiterbildungen und regelmässige Austauschrunden sicher, dass alle Pflegenden gut begleitet werden.

Kontaktinformationen

IAHA – International Association for Healthy Aging
info@iaha.ch
044 208 88 44
Seefeldstrasse 62, Zürich

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