




Die Hilflosenentschädigung ist eine IV-Leistung für Kinder, die bei alltäglichen Verrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Sie wird als Pauschale ausbezahlt — unabhängig davon, ob Sie Dritte beschäftigen oder die Pflege selbst übernehmen.
Der Intensivpflegezuschlag ist eine zusätzliche IV-Leistung, wenn Ihr Kind täglich mindestens 4 Stunden intensive Betreuung benötigt — über den Bedarf gleichaltriger Kinder hinaus.
Nein. Wir unterstützen Eltern von Kindern und Erwachsenen mit Beeinträchtigung — unabhängig vom Alter Ihres Kindes.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Weitere Leistungen besprechen wir transparent mit Ihnen.
Beratung bieten wir schweizweit an. Spitex-Leistungen erbringen wir in der Deutschschweiz.