Pflegen Sie Ihr Kind zuhause — wir sorgen für finanzielle Unterstützung und Begleitung.

Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen oder einer chronischen Beeinträchtigung leisten jeden Tag Pflege- und Betreuungsarbeit, die oft unsichtbar bleibt. Als anerkannte Spitex-Organisation unterstützen wir Sie dabei, einen Lohn zu erhalten sowie IV-Leistungen, Hilflosenentschädigung und Entlastungsangebote zu beantragen.
Kostenlose Beratung anfragen

Wenn die Pflege eines Kindes den Alltag bestimmt

Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen leisten täglich wertvolle Pflege- und Betreuungsarbeit. Viele wissen nicht, welche finanzielle Unterstützung ihnen zusteht — oder kämpfen allein durch den Verwaltungsdschungel.
Finanzielle Lücken.
Lohn für Pflegearbeit, IV Leistungen, Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag — viele Eltern kennen diese Ansprüche nicht oder beantragen sie zu spät.
Administrativer Aufwand. 
Formulare, Fristen, IV-Anmeldung — neben dem Pflegealltag bleibt dafür kaum Kraft.
Fehlende Vernetzung.
Entlastungsdienste, Spitex, Fachstellen — wer kennt sich wo aus? 

Wir sorgen dafür, dass 
Pflege zuhause 
bezahlbar bleibt
und anerkannt wird. 

Betriebsbewilligungen Deutschschweiz 

Anerkannte Spitex-Organisation, rechtssichere Abrechnung mit der Krankenkasse in 17 Kantonen. 

Administrative Begleitung 

Wir unterstützen beim Ausfüllen von Formularen, verfolgen Fristen und stehen in Kontakt mit der Kasse und den Behörden.

IV- und HE-Expertise 

Jahrelange Erfahrung bei IV Anmeldung, 
Hilflosenentschädigungund Intensivpflegezuschlag. 

Fachliche Unterstützung 

Diplomierte Pflegefachpersonen beraten Sie — telefonisch und mit dem teacher@home
Programm vor Ort. 

Unsere Unterstützung für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen

Die IAHA begleitet Eltern von Kindern mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen in der Deutschschweiz. Die Leistungen werden von der Krankenkasse gedeckt, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
IV-Leistungen klären 
und beantragen
Hilflosenentschädigung 
beantragen
Intensivpflegezuschlag 
beantragen
Assistenzbeitrag 
(Kind über 18 Jahre)
Ergänzungsleistungen 
Familie
Pflegeleistungen über 
Krankenkasse abrechnen
Entlastung pflegende 
Eltern Kanton Zürich
Nicht sicher, welche Leistungen Ihnen zustehen? 
Wir klären das gemeinsam — kostenlos und unverbindlich.

So funktioniert die 
Zusammenarbeit mit IAHA

1
Kostenloses Erstgespräch
Telefonisch oder per Video — kein Formular, keine Verpflichtung. Wir hören zu und klären erste Fragen.
2
Individuelle Analyse
IV-Leistungen, HE, IPZ, Assistenzbeiträge — wir prüfen mit Ihnen den Anspruch und begleiten die Beantragung.
3
Umsetzung und Begleitung
Anträge, Koordination, fachliche Begleitung — so lange Sie möchten. Wir bleiben an Ihrer Seite.
«Ich wusste nicht, dass mir als Mutter überhaupt eine Entschädigung zusteht. Die IAHA hat mir gezeigt, dass es anders geht.»
— Mutter von Lukas 
(Down-Syndrom), Kanton Zürich
Sie müssen den Dschungel aus Pflegegeld, IV, Hilflosenentschädigung und 
Intensivpflegezuschlag nicht alleine durchkämpfen.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation. 
Jetzt Beratungstermin anfragen

FAQ

Was ist die Hilflosenentschädigung und wer hat Anspruch?

Die Hilflosenentschädigung ist eine IV-Leistung für Kinder, die bei alltäglichen Verrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Sie wird als Pauschale ausbezahlt — unabhängig davon, ob Sie Dritte beschäftigen oder die Pflege selbst übernehmen.

Was ist der Intensivpflegezuschlag und wie beantrage ich ihn?

Der Intensivpflegezuschlag ist eine zusätzliche IV-Leistung, wenn Ihr Kind täglich mindestens 4 Stunden intensive Betreuung benötigt — über den Bedarf gleichaltriger Kinder hinaus.

Gibt es ein Alterslimit für das Kind?

Nein. Wir unterstützen Eltern von Kindern und Erwachsenen mit Beeinträchtigung — unabhängig vom Alter Ihres Kindes.

Was kostet eine Beratung bei der IAHA?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Weitere Leistungen besprechen wir transparent mit Ihnen.

Wir wohnen ausserhalb von Zürich — können Sie uns trotzdem helfen?

Beratung bieten wir schweizweit an. Spitex-Leistungen erbringen wir in der Deutschschweiz.

Erste Schritte klären — wir melden uns innert 48 Stunden.

Sie müssen nicht alles wissen, bevor Sie sich melden. Schildern Sie uns kurz die Situation — wir klären gemeinsam, ob und wie wir helfen können.
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