Pflegende Angehörige sind Familienmitglieder die selbst pflegen und über IAHA für diese Arbeit entlöhnt werden. Privatangestellte sind Pflegepersonen die von einer Familie beschäftigt werden — Die IAHA übernimmt die Abrechnung mit der Krankenkasse.







Pflegende Angehörige, die Familienmitglieder zuhause pflegen, sowie privat angestellte Pflegepersonen. Auch Betreuungsagenturen ohne eigene Spitex-Bewilligung können über die IAHA krankenkassenpflichtige Leistungen abrechnen.
Grundpflegeleistungen gemäss KLV. Die IAHA verfügt über die notwendigen Betriebsbewilligungen und rechnet die Leistungen direkt mit den Krankenkassen ab — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Die IAHA meldet sich innerhalb von 24 Stunden. Gemeinsam klären wir den Pflegeumfang und starten die Zusammenarbeit — unkompliziert und ohne zusätzlichen Aufwand.
Die IAHA ist in 16 Deutschschweizer Kantonen tätig.
Das Erstgespräch und der Pflegerechner sind kostenlos. Die Pflegeleistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet — für Sie entstehen keine Direktkosten.
Pflegende Angehörige sind Familienmitglieder die selbst pflegen und über IAHA für diese Arbeit entlöhnt werden. Privatangestellte sind Pflegepersonen die von einer Familie beschäftigt werden — Die IAHA übernimmt die Abrechnung mit der Krankenkasse.