





















Die Grundversicherung übernimmt Haushaltshilfe in der Regel nicht. Je nach Zusatzversicherung können jedoch Beiträge an Haushaltsleistungen vorgesehen sein. Wir prüfen mit Ihnen die Versicherungsdeckung und klären, welche Kosten übernommen und über die IAHA abgerechnet werden können.
Für die Abrechnung von Haushaltshilfe über eine Zusatzversicherung ist dies abhängig von den Bedingungen Ihrer Versicherung. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen. Für kassenpflichtige Pflegeleistungen gelten separate gesetzliche Anforderungen.
Ja. Pflegeleistungen können wir als anerkannte Spitex-Organisation über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen. Besteht zusätzlich eine Haushaltshilfe, prüfen wir mit Ihnen die Abrechnungsmöglichkeiten über Ihre Zusatzversicherung.
Ja, jedoch erbringt die IAHA Haushaltsarbeiten nicht selbst. Wir klären mit Ihnen, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen Ihrer Haushaltshilfe über die Zusatzversicherung abgerechnet werden können.
Wir prüfen mit Ihnen Ihre Versicherungssituation, klären mögliche Leistungsansprüche und kümmern uns um die Abrechnung der Haushaltsleistungen. Bei zusätzlichem Pflegebedarf können wir auch die pflegerische Versorgung über unsere Spitex abrechnen.