Mehr Entlastung zu Hause – auch finanziell.

Wir prüfen, ob Ihre Zusatzversicherung die Kosten Ihrer Haushaltshilfe mitträgt, und übernehmen für Sie die Abklärung und Abrechnung.
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Wenn Unterstützung im Haushalt zur finanziellen Belastung wird

Der Haushalt ist oft das Erste, bei dem im Alltag Unterstützung benötigt wird. Was viele nicht wissen: Je nach Zusatzversicherung können Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden. Genau hier unterstützt die IAHA.
Haushaltshilfe wird schnell zur dauerhaften Ausgabe.
Reinigung, Wäsche, Einkaufen oder die Zubereitung von Mahlzeiten: Regelmässige Unterstützung entlastet, verursacht aber auch laufende Kosten.
Viele Versicherte kennen ihre Leistungen nicht.
Zusatzversicherungen können Beiträge an Haushaltshilfe vorsehen. Welche Leistungen gedeckt sind und welche Voraussetzungen gelten, unterscheidet sich je nach Versicherung.
Pflege und Haushalt werden oft gleichzeitig zum Thema.
Kommt zur Unterstützung im Haushalt auch ein Pflegebedarf hinzu, müssen unterschiedliche Leistungen und Kostenträger koordiniert werden. Die IAHA schafft hier Klarheit.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Zuhause ein Zuhause bleibt.

Mit professioneller Spitex-Pflege und Unterstützung bei der Abrechnung Ihrer Haushaltshilfe.

Zusatzversicherung prüfen

Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Zusatzversicherung Beiträge an Ihre Haushaltshilfe vorsieht.

Abrechnung über die IAHA

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kümmern wir uns um die Abwicklung und Abrechnung der anerkannten Haushaltsleistungen.

Ihre bestehende Haushaltshilfe

Die IAHA erbringt die Haushaltsarbeiten nicht selbst. Sie können weiterhin von Ihrer vertrauten Haushaltshilfe unterstützt werden, sofern die Voraussetzungen Ihrer Versicherung erfüllt sind.

Pflege bei Bedarf

Wird zusätzlich Pflege notwendig, steht Ihnen die IAHA als anerkannte Spitex-Organisation zur Seite. So können Pflegeleistungen und die Finanzierung der Haushaltshilfe koordiniert werden.

Haushaltshilfe über die Zusatzversicherung abrechnen

Sie erhalten bereits Unterstützung im Haushalt oder möchten eine Haushaltshilfe organisieren? Wir prüfen mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Ihre Zusatzversicherung die Kosten übernimmt und kümmern uns um die Abrechnung.
Reinigung und Ordnung
Wäsche und Bügeln
Einkaufen und Besorgungen
Mahlzeiten zubereiten
Betten machen und wechseln
Begleitung zu Terminen
Pflanzen und Haustiere
Post und Alltagsadministration
Saisonale Arbeiten
Nicht sicher, ob Ihre Zusatzversicherung Haushaltshilfe übernimmt?
Wir klären mit Ihnen die Versicherungsdeckung und zeigen Ihnen, welche Leistungen abgerechnet werden können.

So funktioniert die 
Zusammenarbeit mit der IAHA

1
Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Sie schildern uns die Situation kurz — per Formular, Telefon oder Mail. Innert 48 Stunden melden wir uns für ein kostenloses Erstgespräch.
2
Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause
Wir klären den Umfang der Unterstützung und prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten in Ihrem Fall in Frage kommen.
3
Abrechnung über die IAHA
Sind die Voraussetzungen erfüllt, organisieren wir die Abrechnung der anerkannten Haushaltsleistungen mit Ihrer Zusatzversicherung. Ihre bestehende Haushaltshilfe bleibt dabei wie gewohnt für Sie tätig.
Was kostet Haushaltshilfe — und wer beteiligt sich daran?
Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Leistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt Grundpflege und Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, nicht aber Reinigung, Wäsche oder Einkauf. Diese Kosten tragen Sie grundsätzlich selbst. Je nach Situation beteiligen sich jedoch andere Stellen daran.
Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV: Kosten für Hilfe, Betreuung und Pflege zu Hause werden Bezügerinnen und Bezügern vergütet, sofern sie nicht bereits durch eine Versicherung gedeckt sind.
Hilflosenentschädigung: wird als Pauschale ausbezahlt und ist frei verwendbar, also auch für Haushaltshilfe einsetzbar.
Zusatzversicherung: Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an Haushaltshilfe, häufig nach einem Spitalaufenthalt. Ein Anruf bei der Krankenkasse lohnt sich.
Assistenzbeitrag der IV: bei anerkanntem Assistenzbedarf möglich.
Beiträge von Gemeinde und Kanton: je nach Wohngemeinde und Einkommen unterschiedlich geregelt.
Wenn gleichzeitig Pflege nötig ist
Die Grundpflege rechnen wir als anerkannte Spitex-Organisation über die Krankenkasse ab, die Haushaltshilfe rechnen wir über die Zusatzversicherung ab. Sie erhalten beides von derselben Organisation, mit derselben Ansprechperson und ohne zwei Anbieter koordinieren zu müssen.
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Ergebnis

Haushalt und Pflege werden zur Doppelbelastung
Kosten für Haushaltshilfe werden privat getragen
Versicherungsleistungen bleiben ungenutzt
Pflegebedarf und Veränderungen werden spät erkannt
Angehörige müssen vieles selbst organisieren
Selbstständiges Wohnen wird zunehmend schwieriger
Haushaltshilfe kann finanziell entlastet werden
Wir prüfen die Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung
Wir klären Ansprüche und übernehmen die Abrechnung
Unsere Spitex-Fachpersonen begleiten die Pflegesituation
Eine Anlaufstelle für Pflege, Haushalt und Finanzierung
Länger selbstbestimmt zu Hause leben

FAQ

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Haushaltshilfe?

Die Grundversicherung übernimmt Haushaltshilfe in der Regel nicht. Je nach Zusatzversicherung können jedoch Beiträge an Haushaltsleistungen vorgesehen sein. Wir prüfen mit Ihnen die Versicherungsdeckung und klären, welche Kosten übernommen und über die IAHA abgerechnet werden können.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Für die Abrechnung von Haushaltshilfe über eine Zusatzversicherung ist dies abhängig von den Bedingungen Ihrer Versicherung. Wir prüfen mit Ihnen die Voraussetzungen. Für kassenpflichtige Pflegeleistungen gelten separate gesetzliche Anforderungen.

Kann ich Haushaltshilfe und Pflege kombinieren?

Ja. Pflegeleistungen können wir als anerkannte Spitex-Organisation über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen. Besteht zusätzlich eine Haushaltshilfe, prüfen wir mit Ihnen die Abrechnungsmöglichkeiten über Ihre Zusatzversicherung.

Muss die Haushaltshilfe bei der IAHA angestellt sein?

Ja, jedoch erbringt die IAHA Haushaltsarbeiten nicht selbst. Wir klären mit Ihnen, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen Ihrer Haushaltshilfe über die Zusatzversicherung abgerechnet werden können.

Was übernimmt die IAHA konkret?

Wir prüfen mit Ihnen Ihre Versicherungssituation, klären mögliche Leistungsansprüche und kümmern uns um die Abrechnung der Haushaltsleistungen. Bei zusätzlichem Pflegebedarf können wir auch die pflegerische Versorgung über unsere Spitex abrechnen.

Erste Schritte klären — wir melden uns innert 48 Stunden.

Sie müssen nicht alles wissen, bevor Sie sich melden. Schildern Sie uns kurz die Situation — wir klären gemeinsam, ob und wie wir helfen können.
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