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Spitex Angehörige anstellen in der Schweiz - Lohn & Rechte

Inhaltsverzeichnis

Angehörige bei der Spitex anstellen ist für viele Familien eine wichtige Option: Die vertraute Person bleibt zentral, die Arbeit wird fair entlohnt und die Abrechnung läuft über die Krankenkasse. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wann und wie Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen legal anstellen können, welche Voraussetzungen gelten und wie die Abrechnung mit der Krankenkasse funktioniert. Praxisnah, verständlich und mit klaren Schritten – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Wann ist es möglich, Angehörige über die Spitex anzustellen?

Eine Anstellung von Angehörigen über die Spitex ist möglich, wenn es sich um krankenkassenpflichtige Pflegeleistungen gemäss KLV handelt, die regelmässig erbracht werden müssen. Entscheidend sind:

  • Die medizinische Notwendigkeit: Ein Arzt oder eine Fachperson muss die Pflegeleistung verordnen oder die Pflegebedürftigkeit bestätigen.

  • Die Art der Leistung: Handelt es sich um pflegerische Grund- oder Behandlungspflege, die von einer geschulten Person erbracht werden kann?

  • Qualifikation und Begleitung: Die angestellte Person braucht nicht immer einen Berufsabschluss, wird aber fachlich begleitet und geschult.

  • Formale Bedingungen: Es müssen Arbeitsvertrag, Stundenaufzeichnung und eine korrekte Abrechnung vorhanden sein.

Die IAHA unterstützt Sie dabei, diese Voraussetzungen zu prüfen und die erforderlichen Nachweise zu organisieren. Wenn Sie zuerst mehr zur richtigen Dokumentation wissen möchten, lesen Sie unseren Praxisleitfaden zur Pflegedokumentation: Mehr Informationen.

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Krankenkasse?

Die Abrechnung läuft über die Spitex-Organisation, die als anerkannte Leistungserbringerin die Leistungen bei der Krankenkasse einreicht. Das hat folgende Vorteile:

  • Sie müssen sich nicht selbst mit KLV-Ziffern und Formularen befassen – die Spitex erledigt die Administration.

  • Die angestellte Person wird lohnmässig abgegolten, inklusive Abgaben und Sozialversicherungen, sofern dies vertraglich so geregelt ist.

  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für anerkannten, krankenkassenpflichtigen Pflegeleistungen bis zu den geltenden Vorgaben.

Praktisch bedeutet das: Sie dokumentieren die geleisteten Stunden und Pflegemassnahmen im vereinbarten Tool, die Spitex prüft die Unterlagen und reicht die Abrechnung bei der Krankenkasse ein. Die Spitex zahlt den Lohn an die pflegende Person aus.

Die IAHA begleitet Sie in diesem Prozess und übernimmt die komplette Abrechnung – so bleiben Sie von der Bürokratie verschont.

Welche Voraussetzungen muss die anzustellende Person erfüllen?

Viele fragen sich: Kann meine Mutter, meinen Partner oder mein Kind bei einer Spitex angestellt sein? Die Antwort ist in vielen Fällen ja, vorausgesetzt:

  • Die Person kann die notwendigen Pflegetätigkeiten ausführen oder wird dafür geschult.

  • Es besteht eine fachliche Begleitung durch eine diplomierte Pflegefachperson.

  • Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte sind geklärt und vertraglich festgehalten.

Die IAHA bietet gezielte Schulungen und regelmässige Fachgespräche an, damit Sie sich sicher fühlen. Falls Sie unsicher sind, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, helfen wir Ihnen in der Abklärung. Weitere Infos zur Schulung und Selbstfürsorge finden Sie hier: Mehr Informationen.

Praktischer Ablauf in 3 Schritten

Unser erprobter Ablauf macht den Einstieg überschaubar und schnell realisierbar:

  1. Pflegerechner ausfüllen: Online in wenigen Minuten erfahren Sie, ob Voraussetzungen gegeben sind und welche Leistungen möglich sind.

  2. Prüfung und Beratung durch die IAHA: Ihre Angaben werden innerhalt 24 Stunden geprüft. Wir klären Verordnung, Pflegeplan und Vertragsdetails mit Ihnen persönlich.

  3. Abrechnung und Lohnzahlung: Sie dokumentieren die Pflege, die IAHA reicht die Rechnung bei der Krankenkasse ein und bezahlt den Lohn an die angestellte Person.

Dieser Ablauf spart Zeit, reduziert Administration und schafft klare Verantwortlichkeiten. Wenn Sie tiefer in die rechtlichen Schritte einsteigen wollen, lesen Sie unseren Beitrag zur IV-Anmeldung: Mehr Informationen.

Herausforderungen und wie die IAHA Sie entlastet

Häufige Einwände sind: «Ich habe keine Zeit», «Ich weiss nicht, ob die Person qualifiziert ist», «Die Bürokratie überfordert mich». Unsere Antworten dazu sind klar:

  • Zeit: Der Einstieg erfordert ein Minimum an Aufwand. Unsere Prozesse sind digital und effizient.

  • Qualifikation: Wir bieten Schulungen und fachliche Begleitung. Fehler sind kein Endpunkt – wir unterstützen Sie.

  • Bürokratie: Die IAHA übernimmt Abrechnung, Kommunikation mit der Krankenkasse und administrative Aufgaben.

Sie bleiben in der Verantwortung, aber nicht mehr allein. Die IAHA-Gemeinschaft bietet zudem regelmässigen Austausch, damit Sie entlastet und gestärkt bleiben. Weitere Informationen zu finanziellen Fragen finden Sie in unserem Hub-Artikel: Mehr Informationen.

Rechtliche und lohnrelevante Fragen kurz beantwortet

Zu Lohn, Sozialversicherungen und Arbeitsvertrag gilt: Jeder Anstellungsvertrag sollte schriftlich geregelt werden. Die Abrechnung der Sozialversicherungen erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Die IAHA berät Sie zu all diesen Fragen.

FAQ

Kann sich mein Ehepartner oder mein Kind bei der Spitex als Angehörige anstellen?

Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Entscheidend ist, dass die pflegerischen Leistungen krankenkassenpflichtig und medizinisch notwendig sind und dass die Person die Aufgaben erbringen kann oder geschult wird. Die IAHA prüft die Voraussetzungen und begleitet Sie bei der Anmeldung.

Wer zahlt den Lohn und wie hoch ist er?

Die Spitex rechnet die anerkannten Leistungen bei der Krankenkasse ab und bezahlt den vereinbarten Lohn an die angestellte Person. Die Höhe des Lohns richtet sich nach Stundenaufwand, die IAHA berät Sie bei der fairen Lohnfestlegung.

Müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden?

Ja. Sozialversicherungen wie AHV/IV/EO, Unfallversicherung und eventuell Quellensteuer müssen beachtet werden. Die IAHA unterstützt Sie in der korrekten Abwicklung, damit keine finanziellen oder rechtlichen Risiken entstehen, bei einer zusätzlichen, privaten Anstellung.

Was passiert, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht anerkennt?

Die IAHA prüft die Unterlagen vorgängig und macht Einsprache- oder Rekursverfahren, falls erforderlich. Wir reichen gemeinsam Dokumenten oder Präzisierungen nach. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel zu Einspracheverfahren: Mehr Informationen.

Wie lange kann die Abrechnung laufen?

Solange die pflegerische Notwendigkeit besteht und die Krankenkasse die Leistungen anerkennt, kann die Abrechnung weiterlaufen. Regelmässige Überprüfungen und Anpassungen des Pflegeplans sind vorgesehen.

Wie beginne ich jetzt?

Der erste, einfachste Schritt ist, unseren Pflegerechner auszufüllen. Er gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Einschätzung und leitet den Prozess ein.

Jetzt handeln: Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir prüfen Ihre Situation schnell und unverbindlich und helfen Ihnen, Ihre Angehörige bei der Spitex anzustellen, damit Sie entlastet und finanziell abgesichert sind.


Bereit loszulegen? Füllen Sie jetzt den Pflegerechner aus und erfahren Sie in 2 Minuten, ob Sie Anspruch auf Lohn haben. Bei Fragen: Kontaktieren Sie uns – wir antworten innert 24 Stunden.

Kontaktinformationen

IAHA – International Association for Healthy Aging
info@iaha.ch
044 208 88 44
Seefeldstrasse 62, Zürich

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