Das Wichtigste zuerst
Ja — ein Familienmitglied kann formal bei IAHA/Spitex angestellt werden und Lohn für Pflegeleistungen erhalten. Das ist legal, von der Krankenkasse mitfinanziert und schützt alle Beteiligten. CHF 36/Stunde brutto. IAHA übernimmt als Arbeitgeberin die gesamte Lohnadministration, Sozialversicherungen und KK-Abrechnung. Voraussetzung: KLV-pflichtige Pflegeleistungen + ärztliche Verordnung + Pflegehelferkurs.
Weitere Informationen: BAG — Pflegeleistungen KLV.
Weitere Informationen: Pflegehelferkurs: Voraussetzung für CHF 36/Stunde.
«Meine Tochter pflegt mich — aber niemand zahlt sie dafür.»
Das ist die Ausgangssituation Tausender Schweizer Familien. Die Tochter reduziert ihr Pensum, der Sohn kündigt, die Ehefrau pflegt täglich — ohne Vertrag, ohne Lohn, ohne Sozialversicherung. Das muss nicht so sein.
In der Schweiz ist es möglich, ein Familienmitglied formal über eine kassenzugelassene Spitex-Organisation wie IAHA anzustellen. Die Krankenkasse bezahlt die anerkannten Pflegeleistungen — IAHA zahlt den Lohn an die pflegende Person aus. Die Familie profitiert von professioneller Begleitung, die pflegende Person von rechtlicher Absicherung, und der Pflegebedürftige bleibt in vertrauten Händen.
«Ich höre oft: «Wir wussten nicht, dass das geht.» Genau das ist das Problem. Viele Familien pflegen informell über Jahre — ohne Vertrag, ohne AHV-Beiträge, ohne Unfallversicherung. Wenn dann etwas passiert, ist niemand abgesichert. IAHA schafft den formalen Rahmen, der allen Sicherheit gibt.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Weitere Informationen: AHV-IV — Sozialversicherung.
Weitere Informationen: Wie viel Lohn pflegende Angehörige in der Schweiz erhalten.
Informell vs. formal: Was der Unterschied bedeutet
| Informelle Pflege (ohne Anstellung) | Formale Anstellung über IAHA | |
| Lohn | Kein Lohn oder Barzahlung unter dem Tisch | CHF 36/Stunde, monatlich ausbezahlt |
| Sozialversicherung | Keine AHV/IV — Rentenjahre gehen verloren | AHV/IV/EO/ALV vollständig abgeführt |
| Unfallversicherung | Keine — bei Pflegeunfall keine Deckung | UVG-Versicherung durch IAHA |
| Krankentaggeld | Kein Anspruch bei Krankheit | Nach Ablauf gesetzlicher Lohnfortzahlung |
| KK-Finanzierung | Nicht möglich — keine Abrechnung ohne Spitex | KK zahlt anerkannte Pflegeleistungen an IAHA |
| Steuerlich | Schwarzarbeit — Nachsteuern, Bussen möglich | Lohn deklariert, Steuerausweis von IAHA |
| Rechtssicherheit | Keine — bei Streit kein Schutz | Schriftlicher Arbeitsvertrag, klare Rechte |
| Pflegequaliät | Keine Begleitung, keine Schulung | IAHA begleitet, schult, berät laufend |
Schwarzarbeit in der Pflege: Wer ein Familienmitglied ohne Anmeldung bei der Ausgleichskasse beschäftigt, riskiert Nachzahlungen von AHV/IV/ALV für bis zu 5 Jahre rückwirkend. Zusätzlich: Bussenrisiko nach BGSA (Bundesgesetz über Schwarzarbeit). IAHA beseitigt dieses Risiko vollständig.
Weitere Informationen: SECO — Schwarzarbeit.
Was für eine formale Anstellung über IAHA nötig ist
| Voraussetzung | Was konkret nötig ist | Wer kümmert sich darum |
| KLV-pflichtige Pflegeleistungen | Die erbrachten Pflegeaufgaben müssen nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) kassenpflichtig sein | IAHA prüft im Erstgespräch — keine Vorarbeit nötig |
| Ärztliche Verordnung | Hausarzt muss Pflegebedürftigkeit bestätigen und Verordnung ausstellen | IAHA erstellt die Verordnung und reicht sie beim Hausarzt zur Unterschrift ein |
| Pflegehelferkurs | 120 Stunden, Hybridformat (Online + Präsenz); innerhalb von 12 Monaten nach Pflegebeginn | IAHA übernimmt Kosten + Organisation |
| Pflegedokumentation | Laufendes Pflegeprotokoll für KK-Abrechnung | IAHA erstellt System + begleitet |
| Anmeldung bei SVA / Ausgleichskasse | Sozialversicherungsanmeldung der pflegenden Person | IAHA vollständig |
| Schriftlicher Arbeitsvertrag | Zwischen IAHA (als Arbeitgeberin) und der pflegenden Person | IAHA erstellt vollständig |
Wer kann angestellt werden? Grundsätzlich können Ehepartner, Kinder, Geschwister und andere Familienangehörige angestellt werden — solange die pflegerischen Leistungen KLV-pflichtig sind und die nötigen Qualifikationen vorhanden sind (oder durch IAHA-Kurs erworben werden). IAHA prüft die Voraussetzungen kostenlos.
Weitere Informationen: KK-Abrechnung für Pflegeleistungen: was kassenpflichtig ist.
Weitere Informationen: Betreuungsgutschriften: wie formale Anstellung die AHV-Rente verbessert.
Was die angestellte Person verdient
| Status | Bruttolohn/Stunde | Nettolohn/Stunde (ca.) | Voraussetzung |
| Pflegehelferkurs oder in Ausbildung | CHF 36.– | ca. CHF 29–31 (je nach Kanton + Steuerstatus) | Kursabschluss innerhalb 12 Monate |
Was IAHA als Arbeitgeberin übernimmt — und was die pflegende Person selbst leistet:
| IAHA übernimmt vollständig | Die pflegende Person leistet |
| Lohnauszahlung monatlich | Pflegeleistungen erbringen |
| AHV/IV/EO/ALV-Abzüge und -Beiträge | Pflegedokumentation führen |
| Quellensteuer-Abzug (wo relevant) | Pflegehelferkurs absolvieren |
| UVG-Unfallversicherung | Änderungen der Pflegesituation melden |
| KK-Abrechnung für alle Leistungen | Regelmässig Weiterbilden |
| Arbeitsvertrag erstellen und verwalten | |
| Anmeldung bei der Ausgleichskasse | |
| Lohnausweis für Steuererklärung |
In 3 Schritten zur formalen Anstellung
Familienangehörigen formal anstellen. Jetzt Pflegerechner ausfüllen.
→ iaha.ch/pflegerechner | Kostenlos | Innert 24 Stunden Rückmeldung
Rechtliche Rahmenbedingungen: Was Familien wissen müssen
| Thema | Was gilt |
| Arbeitsrecht | Die pflegende Person ist Angestellte der IAHA — nicht der Familie. Es gelten OR-Arbeitsrecht, Kündigungsfristen gemäss Vertrag, Lohnfortzahlung bei Krankheit. |
| Sozialversicherungen | AHV/IV/EO mindestens 10.6% des Bruttolohns (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). ALV 2.2%. Unfallversicherung UVG: IAHA als Arbeitgeberin trägt Prämien. |
| Steuerliche Behandlung | Lohn ist steuerpflichtiges Einkommen — muss in der Steuererklärung deklariert werden. IAHA stellt jährlich Lohnausweis aus. |
| Quellensteuer | Bei ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungsbewilligung C: IAHA zieht Quellensteuer ab und führt ab. |
| Kündigung | Gemäss schriftlichem Arbeitsvertrag. IAHA berät bei Beendigung des Pflegeverhältnisses. |
| Betreuungsgutschriften (AHV) | Wenn die pflegende Person gleichzeitig Betreuungsgutschriften beantragt (AHV Art. 29septies), können beide Leistungen parallel laufen. Details: iaha.ch/lohnrechner-pflege-schweiz-betreuende-angehoerige. |
Keine Schwarzarbeit, kein Risiko: Durch die Anstellung über IAHA sind alle arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte geregelt. Die Familie muss sich nicht um Ausgleichskassen, Versicherungen oder Steuern kümmern — IAHA übernimmt alles.
Weitere Informationen: Schwarzarbeit in der Pflege vermeiden: was rechtlich gilt.
FAQ
| Frage | Antwort |
| Kann ich meinen Ehemann / meine Ehefrau über IAHA anstellen lassen? | Ja. Ehegatten können formale Pflegepersonen sein, wenn die Pflegeleistungen KLV-pflichtig sind und die nötigen Qualifikationen vorhanden sind. IAHA prüft die Situation im Erstgespräch kostenlos. |
| Kann meine Tochter / mein Sohn über IAHA angestellt werden? | Ja. Kinder können Eltern formal pflegen — mit Arbeitsvertrag, Lohn und Sozialversicherungsschutz. Voraussetzung: KLV-pflichtige Leistungen + ärztliche Verordnung. IAHA klärt die Voraussetzungen. |
| Wie viel verdient eine über IAHA angestellte Person? | CHF 36.– brutto/Stunde. IAHA übernimmt alle Sozialabzüge und zahlt monatlich netto aus. |
| Was ist der Unterschied zur informellen Pflege? | Informelle Pflege ohne Anstellung ist in vielen Fällen Schwarzarbeit: keine AHV-Beiträge, kein Unfallschutz, keine KK-Finanzierung, steuerliche Risiken. Die formale Anstellung über IAHA schützt alle Beteiligten vollständig. |
| Was übernimmt IAHA — was müssen wir selbst tun? | IAHA übernimmt: Arbeitsvertrag, SVA-Anmeldung, Lohnabrechnung, KK-Abrechnung, Unfallversicherung, Steuerdokumente. Die pflegende Person muss: Pflege erbringen, Pflegedokumentation führen, Pflegehelferkurs absolvieren. |
| Kann die formale Anstellung jederzeit beendet werden? | Ja. Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag geregelt. IAHA begleitet bei der Beendigung des Pflegeverhältnisses und klärt alle administrativen Folgeschritte. |
| Was passiert wenn die KK die Leistungen ablehnt? | IAHA hat Einsprache-Erfahrung und begleitet Familien bei Einsprachen. In der Regel liegt die Ablehnung an fehlender Dokumentation — IAHA hilft, diese zu vervollständigen. Details: iaha.ch/pflegeabrechnung-krankenkasse-schweiz-leistungen-ablehnung. |
| Wie lange dauert es bis der erste Lohn fliesst? | Nach Pflegerechner → IAHA meldet sich innert 24 Stunden. Nach ärztlicher Verordnung und Vertragsabschluss läuft die Abrechnung. IAHA zahlt Lohn monatlich nach Abrechnung mit der KK. |
