Das Wichtigste zuerst
Physiotherapie ist bei ärztlicher Verordnung durch die Krankenkasse gedeckt – üblicherweise 9 Sitzungen pro Verordnung, danach Neuverschreibung nötig. Eine Sitzung kostet je nach Leistung und Kanton zwischen CHF 50 und CHF 120; Hausbesuche kosten CHF 30–50 mehr. Parallel dazu können pflegende Angehörige täglich kurze Bewegungseinheiten durchführen – ohne Ausbildung, nach Anleitung des Physiotherapeuten. Dieser Artikel enthält eine Übungstabelle nach Mobilitätsstufe, die ausgedruckt und täglich genutzt werden kann.
Medizinischer Hinweis: Alle Übungen und Massnahmen in diesem Artikel sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Beratung durch Arzt oder Physiotherapeutin. Besprechen Sie neue Bewegungsprogramme immer zuerst mit der behandelnden Ärztin.
Warum regelmässige Bewegung in der Pflege unverzichtbar ist
Bewegungsmangel ist in der Pflege eines der grössten Risiken und eines der am häufigsten unterschätzten. Wer pflegebedürftig ist, bewegt sich oft wenig; wer pflegt, hat selten Zeit, aktiv auf Bewegung zu achten. Die Folgen können schwerwiegend sein: Kontrakturen (dauerhafte Muskelverkürzungen), Druckgeschwüre, Thrombosen und ein beschleunigter Muskelabbau.
Regelmässige Bewegung – selbst kurze, einfache Einheiten täglich – kann diese Risiken deutlich reduzieren und gleichzeitig die Stimmung, den Schlaf und das allgemeine Wohlbefinden verbessern.
«In unserer Arbeit mit pflegenden Angehörigen sehen wir immer wieder, wie gross der Unterschied ist zwischen Menschen, die täglich ein bisschen Bewegung integrieren, und solchen, die das nicht tun. Auch fünf Minuten Gelenkmobilisation am Morgen machen einen echten Unterschied, für die körperliche Gesundheit und für die Stimmung.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Physiotherapie ist eine kassenpflichtige Leistung nach KVG, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die häufigsten Fragen zur Kostendeckung in der Schweiz:
| Frage | Antwort | Hinweis |
| Brauche ich eine Verordnung? | Ja – eine ärztliche Verordnung (Rezept) ist Pflicht für die Kassenpflicht | Verordnung beim Hausarzt oder Facharzt ausstellen lassen |
| Wie viele Sitzungen zahlt die KK? | Üblicherweise 9 Sitzungen pro Verordnung; danach neue Verordnung nötig | Manche Diagnosen ermöglichen längere Serien – beim Arzt erfragen |
| Was kostet eine Sitzung? | CHF 55 – 100 pro Sitzung, je nach Leistungsart und Kanton | Kanton ZH CHF 55-100 pro Sitzung |
| Was kostet ein Hausbesuch? | Zuschlag von ca. CHF 35 – 50 auf den Sitzungspreis | Hausbesuche sind möglich – beim Therapeuten anfragen |
| Was zahle ich selbst? | Selbstbehalt (10%) + offene Franchise; Krankenkasse übernimmt den Rest | Bei Zusatzversicherungen: Deckung prüfen |
| Gibt es eine Therapie zu Hause? | Ja – viele Physiotherapeuten bieten Hausbesuche an | Wichtig: Therapeutin muss kassenzugelassen sein |
Richtpreise 2025/2026. Genaue Tarife nach TARMED / physio-swiss.
«Die ärztliche Verordnung ist der Schlüssel, ohne sie läuft nichts über die Krankenkasse. Wir empfehlen allen Familien, dieses Gespräch früh zu suchen, bevor der Bedarf dringend wird. Ein guter Pflegeplan koordiniert Grundpflege und Physiotherapie von Anfang an.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Diese Übersicht zeigt einfache, sichere Bewegungseinheiten, die pflegende Angehörige gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person durchführen können. Alle Übungen sollten zuerst mit der behandelnden Physiotherapeutin oder dem Arzt besprochen werden.
| Stufe | Übung | Durchführung | Häufigkeit |
| 🛏️ Bettlägerig | Knöchel kreisen | Im Liegen: Füsse abwechselnd kreisen, je 10x in beide Richtungen | 3x täglich |
| 🛏️ Bettlägerig | Beine abwechselnd heben | Im Liegen: abwechselnd Beine 10–20 cm anheben, 5–8x je Seite | 2x täglich |
| 🛏️ Bettlägerig | Schultern rollen | Im Liegen oder halb aufgerichtet: Schultern 10x vor- und rückwärts rollen | 2x täglich |
| 🛏️ Bettlägerig | Tiefes Atmen | Langsam tief einatmen (Bauch hebt sich), 3 Sekunden halten, langsam ausatmen, 5–8x | 3x täglich |
| 🪑 Sitzend | Marschieren auf dem Stuhl | Im Sitzen: abwechselnd Knie heben als wäre man am Marschieren, 20 Schritte | 3x täglich |
| 🪑 Sitzend | Sit-to-Stand | Mit Armstütze langsam aufstehen, kurz stehen, wieder hinsetzen, 5–8x | 2x täglich |
| 🪑 Sitzend | Waden dehnen | Im Sitzen: Füsse auf Fersen stellen, Zehen heben, 10x pro Seite | 2x täglich |
| 🪑 Sitzend | Arme über Kopf strecken | Im Sitzen: Arme seitlich heben und über Kopf strecken, 8–10x | 2x täglich |
| 🚶 Stehend | Zehenstand | An Stuhllehne festhalten: auf Zehenspitzen stehen und senken, 10–15x | 2x täglich |
| 🚶 Stehend | Seitwärts gehen | An Wand entlang: 5 Schritte seitwärts, zurück, 3–5 Runden | 1–2x täglich |
| 🚶 Stehend | Mini-Kniebeugen | Mit Stütze: leichte Kniebeugen, Rücken gerade, 5–10x | 1x täglich |
| 🚶 Stehend | Treppenstufen-Übung | Eine Stufe rauf und runter (mit Geländer), 5–10 Wiederholungen | 1x täglich, wenn Treppe vorhanden |
Alle Übungen: Sicherheit geht vor. Niemals über Schmerzen hinaus. Bei Unsicherheit zuerst mit Ärztin oder Physiotherapeutin besprechen. Diese Tabelle ersetzt keinen individuellen Therapieplan.
Tipp für pflegende Angehörige: Drucken Sie diese Tabelle aus und hängen Sie sie sichtbar auf. Feste Zeiten (z.B. morgens nach dem Frühstück, abends nach dem Abendessen) helfen, Bewegung zur Gewohnheit zu machen.
Weitere Informationen: physio-swiss (Schweizer Physiotherapieverband).
Professionelle Physiotherapie: Diese Leistungen brauchen die Fachperson
Bestimmte therapeutische Massnahmen müssen von ausgebildeten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten durchgeführt werden:
- Manuelle Therapie und Mobilisation bei eingeschränkten Gelenken
- Massage und Weichteiltechniken bei muskulären Verspannungen
- Wärme- und Kälteanwendungen nach therapeutischer Diagnose
- Erstellung und Anpassung des individuellen Bewegungsplans
- Ganganalyse und Hilfsmittelberatung (Rollator, Gehstock, Schienen)
Weitere Informationen: Pro Senectute – Turnen 55+.
Was pflegende Angehörige täglich fortführen können
Der Physiotherapeut, die Physiotherapeutin erstellt den Plan – pflegende Angehörige führen die täglichen Einheiten durch. Das spart Sitzungen, ist kosteneffizienter und wirkt besser als Therapie zwei Mal die Woche ohne tägliche Übungen dazwischen.
- Gelenkmobilisation nach Anleitung (aus Tabelle oben)
- Einfache Kräftigungsübungen nach gezeigtem Muster
- Bewegungsbegleitung bei Alltagsaktivitäten (Aufstehen, Gehen)
- Motivation und positive Verstärkung bei Fortschritten
Weitere Informationen: Unterstützung und Anerkennung für pflegende Angehörige.
Kontrakturen, Thrombosen, Stürze – was Bewegung verhindert
| Risiko | Was passiert ohne Bewegung | Was Bewegung bewirkt |
| Kontrakturen | Muskeln und Sehnen verkürzen sich permanent – Gelenke können nicht mehr vollständig gestreckt werden | Tägliche Gelenkmobilisation hält die Beweglichkeit aufrecht |
| Thrombosen | Bei Bettlägerigkeit bilden sich Blutgerinnsel in den Beinen | Regelmässige Bein- und Fussbewegungen aktivieren die Muskelpumpe |
| Druckgeschwüre | Langes Liegen in einer Position schädigt die Haut | Regelmässiges Umlagern + aktive Bewegung reduziert das Risiko erheblich |
| Sturzrisiko | Schwache Muskulatur und schlechtes Gleichgewicht erhöhen das Sturzrisiko | Kraft- und Gleichgewichtsübungen (Zehenstand, Mini-Kniebeugen) verbessern die Stabilität |
| Muskelabbau | Inaktivität führt zu schnellem Muskelschwund (Sarkopenie) | Selbst minimale Belastung verlangsamt den Abbau spürbar |
Hilfsmittel, die Bewegung erleichtern und sicherer machen
| Hilfsmittel | Wofür | IV/KK-Förderung |
| Rollator | Gehunterstützung im Innen- und Aussenbereich | IV Art. 21 (Hilfsmittel) |
| Gehstock | Leichte Gehunterstützung, Gleichgewicht | IV Art. 21 |
| Widerstandsband | Sanfte Muskelkräftigung im Sitzen oder Stehen | Meist privat (günstig) |
| Heimtrainer sitzend | Ausdauertraining ohne Sturzgefahr | IV bei medizinischer Indikation |
| Rutschfeste Socken | Sturzprävention beim Gehen im Haus | Meist privat |
| Griffverstärker | Erleichtert das Halten von Alltagsgegenständen | IV Art. 21 in bestimmten Fällen |
Weitere Informationen: IV – Hilfsmittel Art. 21.
Wie die IAHA Physiotherapie und Grundpflege koordiniert
Physiotherapie und Grundpflege gehen Hand in Hand – müssen es aber auch organisatorisch tun. Wer Grundpflege über die IAHA abwickelt, hat eine feste Ansprechperson, die Informationen zwischen Physiotherapeutin, Hausarzt und pflegender Person koordiniert.
Die IAHA bietet ausserdem praxisnahe Weiterbildungen zu Bewegungsförderung in der Pflege an – für pflegende Angehörige, die Sicherheit im Umgang mit Übungen und Mobilisation gewinnen möchten.
«Physiotherapie kann die Ressourcen erhalten, bestenfalls sogar fördern – aber nur, wenn das, was in der Therapie aufgebaut wird, im Alltag nicht sofort wieder verloren geht. Deshalb schulen wir pflegende Angehörige darin, wie sie die Übungen korrekt fortführen und wie sie Bewegung natürlich in den Pflegealltag integrieren.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Weitere Informationen: kostenlose Weiterbildungen der IAHA.
Weitere Informationen: barrierefreies Wohnen – Kosten und Förderung in der Schweiz.
Weitere Informationen: Betreuung für Senioren zu Hause – der Leitfaden für Familien.
Fazit: Kleine Bewegungseinheiten täglich – grosse Wirkung langfristig
Physiotherapie und tägliche Bewegung sind keine Extras in der Pflege – sie sind ein fester Bestandteil einer guten Pflegequalität. Die Krankenkasse übernimmt Physiotherapie bei ärztlicher Verordnung; darüber hinaus können pflegende Angehörige täglich kurze Einheiten durchführen, die den Therapieerfolg sichern. Die Übungstabelle in diesem Artikel ist ein guter Startpunkt – individuell angepasst von der Physiotherapeutin Ihrer Wahl.
Pflege organisieren, Abrechnung übernehmen lassen, Weiterbildung nutzen.
Weitere Informationen: Bewegung und Beschäftigung bei Demenz.
FAQ
| Frage | Antwort |
| Zahlt die Krankenkasse Physiotherapie zu Hause? | Ja – Physiotherapie ist kassenpflichtig mit ärztlicher Verordnung, auch als Hausbesuch. Der Physiotherapeut muss kassenzugelassen sein. Hausbesuche kosten einen Zuschlag von ca. CHF 35–50 pro Sitzung. |
| Wie viele Physiotherapie-Sitzungen zahlt die Krankenkasse? | Üblicherweise 9 Sitzungen pro ärztlicher Verordnung. Danach ist eine neue Verordnung beim Arzt nötig. Bei bestimmten Diagnosen sind längere Serien möglich. |
| Was kostet eine Physiotherapie-Sitzung in der Schweiz? | Je nach Leistungsart und Kanton ca. CHF 55 bis CHF 100 pro Sitzung. Hausbesuche kosten zusätzlich ca. CHF 35–50. |
| Welche Übungen können pflegende Angehörige täglich machen? | Einfache Gelenkmobilisation, Atemübungen, Kräftigungsübungen im Sitzen und Stehen. Die Übungstabelle in diesem Artikel bietet einen guten Einstieg – immer in Absprache mit der Physiotherapeutin. |
| Wie verhindere ich Kontrakturen bei einem bettlägerigen Angehörigen? | Durch tägliche Gelenkmobilisation (Knöchel kreisen, Schultern rollen, Beine heben) und regelmässiges Umlagern. Ein Physiotherapeut erstellt den individuellen Plan. |
| Was ist Sturzprävention – und welche Übungen helfen? | Sturzprävention umfasst Kraft- und Gleichgewichtsübungen wie Zehenstand, Mini-Kniebeugen und Seitwärtsgehen. Regelmässige Übung reduziert das Sturzrisiko erheblich. |
| Zahlt die IV Hilfsmittel wie Rollator oder Gehstock? | Ja – IV Art. 21 deckt bestimmte Hilfsmittel. Antrag muss vor der Anschaffung gestellt werden. |
| Was macht die IAHA bei Bewegung und Physiotherapie? | Die IAHA koordiniert Grundpflege und Physiotherapie, schult pflegende Angehörige in Bewegungsübungen und bietet Weiterbildungen zu Bewegungsförderung in der Pflege an. |
| Kann ich den Physiotherapeuten selbst wählen? | Ja – in der Schweiz haben Patientinnen und Patienten freie Therapeutenwahl, solange die Therapeutin kassenzugelassen ist. |
| Wie oft sollte Physiotherapie in der Pflege stattfinden? | Das hängt vom Therapieziel ab. Professionelle Therapiesitzungen 1–3 Mal pro Woche, täglich ergänzt durch kurze Übungseinheiten der pflegenden Person. |
