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Pflegeabrechnung mit der Krankenkasse in der Schweiz: Was kassenpflichtig ist, was abgelehnt wird und wie lange es dauert

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zuerst

Die Krankenkasse übernimmt Grundpflege- und Behandlungspflegeleistungen bei ärztlicher Verordnung – aber nicht alles zählt. Hauswirtschaft, Sozialbetreuung und reine Begleitung sind nicht kassenpflichtig. Häufigster Ablehnungsgrund: fehlende oder abgelaufene ärztliche Verordnung. Zweit-häufigster: unvollständige Pflegedokumentation. Von der ersten Einreichung bis zur Zahlung dauert es typischerweise 4–8 Wochen. Die IAHA übernimmt den gesamten Abrechnungsprozess – von der Dokumentation bis zur Einreichung bei der Krankenkasse.

Dieser Artikel behandelt ausschliesslich die Abrechnung über die KK. Für den IAHA-Onboarding-Ablauf (Pflegerechner → erster Lohn): iaha.ch/wie-funktioniert-iaha-ablauf-leistungen. Für den Lohnbetrag pro Stunde: iaha.ch/pflegende-angehoerige-lohn-abrechnung-schweiz.

Warum die Abrechnung komplex wirkt – und warum sie es nicht sein muss

Das schweizerische Pflegefinanzierungssystem ist vielschichtig: Grundversicherung, kantonale Beiträge, ärztliche Verordnungen, Kostenbeteiligung der Versicherten. Für pflegende Angehörige, die neu in diesen Prozess einsteigen, ist das zunächst unübersichtlich. Die wichtigste Botschaft vorab: Die IAHA übernimmt die Abrechnung vollständig. Dieser Artikel erklärt den Hintergrund – denn wer versteht, was warum abgerechnet wird, dokumentiert besser und verhindert Ablehnungen.

«Die häufigste Frage, die wir von neuen Klientinnen hören: «Können Sie wirklich alles abrechnen?» Die ehrliche Antwort lautet: alles, was das KVG vorsieht – und das ist mehr, als die meisten erwarten. Aber es gibt auch klare Grenzen. Und die kennt man besser, wenn man sie einmal erklärt bekommt.»

— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA

Was die Krankenkasse bezahlt – und was nicht

Die Krankenkasse übernimmt Pflegeleistungen nach KVG Art. 25 in Verbindung mit KLV Art. 7 bei ärztlicher Verordnung. Die folgende Tabelle zeigt, welche Leistungen kassenpflichtig sind und welche nicht:

Leistung Kassenpflichtig? Kategorie nach KLV Beispiele
Körperpflege ✅ Ja Grundpflege Duschen, Baden, Haare waschen, Rasieren, Nagelpflege
An- und Auskleiden ✅ Ja Grundpflege Hilfe beim An- und Ausziehen, Stützstrümpfe anziehen
Mobilisation ✅ Ja Grundpflege Aus dem Bett helfen, Transfer in Rollstuhl, Umlagern
Essen reichen ✅ Ja Grundpflege Aktives Anreichen von Mahlzeiten bei eingeschränkter Selbständigkeit
Ausscheidung ✅ Ja Grundpflege Toilettengang begleiten, Inkontinenzversorgung
Wundversorgung ✅ Ja Behandlungspflege Verbandswechsel, Wundbeurteilung, Wundspülung
Medikamente verabreichen ✅ Ja Behandlungspflege Orale Medikamentengabe, subkutane Injektionen, Insulingabe
Vital-Kontrollen ✅ Ja Behandlungspflege Blutdruck, Blutzucker, Puls (bei ärztlicher Anordnung)
Stoma-Versorgung ✅ Ja Behandlungspflege Kolostomie-Pflege, Katheter-Versorgung
Hauswirtschaft ❌ Nein Nicht kassenpflichtig Kochen, Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen
Sozialbetreuung ❌ Nein Nicht kassenpflichtig Gesellschaft leisten, Spazieren begleiten, Vorlesen
Administrative Hilfe ❌ Nein Nicht kassenpflichtig Formulare ausfüllen, Briefe schreiben, Termine organisieren
Reine Anwesenheit/Aufsicht ❌ Nein Nicht kassenpflichtig Passives Zuschauen ohne Pflegeleistung

Rechtliche Grundlage: KVG Art. 25 Abs. 2 lit. a-c, KLV Art. 7 Abs. 2.

Wichtig: Hauswirtschaft und Sozialbetreuung können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden – auch nicht, wenn sie gleichzeitig mit Grundpflege stattfinden. Eine klare Dokumentation, welche Leistung in welcher Zeit erbracht wurde, ist entscheidend.

Weitere Informationen: BAG – KVG Pflegeleistungen.

Weitere Informationen: Welche Pflegeleistungen werden bei Seniorenbetreuung erbracht?.

Warum Pflegeleistungsabrechnungen abgelehnt werden – und wie man es verhindert

Das ist die wichtigste Tabelle in diesem Artikel. Die IAHA übernimmt zwar die Abrechnung – aber als pflegende Angehörige hilft es zu wissen, warum Abrechnungen manchmal scheitern und was die Spitex-Organisation (IAHA) tut, um das zu verhindern.

Ablehnungsgrund Wie er entsteht Wie die IAHA es verhindert
Fehlende ärztliche Verordnung Pflegeleistungen werden erbracht, bevor der Hausarzt eine Verordnung ausgestellt hat IAHA stellt sicher, dass die Verordnung vorliegt, bevor die Abrechnung beginnt
Abgelaufene Verordnung Verordnung gilt nur für eine bestimmte Periode; nach Ablauf muss sie erneuert werden IAHA verfolgt Ablaufdaten und erneuert diese rechtzeitig
Nicht kassenpflichtige Leistungen abgerechnet Hauswirtschaft oder Begleitung fälschlicherweise als Grundpflege codiert IAHA prüft jede Leistung vor Einreichung auf korrekte Kategorie
Unvollständige Pflegedokumentation Pflegetagebuch fehlt Datum, Dauer oder genaue Leistungsbeschreibung IAHA stellt Dokumentationsvorlagen zur Verfügung und prüft Vollständigkeit
Qualifikation der Pflegeperson nicht nachgewiesen Pflegekurs-Abschluss fehlt oder wurde nicht bei der KK hinterlegt IAHA archiviert Kurszertifikat und übermittelt es an die Krankenkasse
Organisation nicht KVG-kassenzugelassen Nicht alle Spitex-Anbieter sind offiziell anerkannt IAHA ist nach Art. 51 KVV kassenzugelassen – dies ist nicht verhandelbar
Abrechnung für Leistungen ausserhalb des Pflegeplans Zusätzliche Leistungen werden erbracht, ohne dass der Pflegeplan angepasst wurde IAHA aktualisiert den Pflegeplan bei Veränderungen des Pflegebedarfs
Formale Fehler (Daten, Codes, Unterschriften) Falsche Datum-Eingaben oder fehlende Unterschriften IAHA prüft alle Unterlagen vor Einreichung auf Vollständigkeit und Korrektheit

«Die häufigste Ursache für Ablehnungen ist simpel: die Verordnung fehlt oder der Pflegebericht ist unvollständig. Das klingt banal – aber wenn man nicht täglich damit arbeitet, verliert man den Überblick. Genau deshalb ist die IAHA nicht nur eine Abrechnungsstelle, sondern auch eine Art Kontrollinstanz, die solche Fehler verhindert.»

— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA

Weitere Informationen: Pflege zu Hause – der vollständige Leitfaden.

Von der Verordnung bis zur Zahlung: Wie lange dauert der Prozess?

Eine häufig gestellte Frage ist, wann nach der Anmeldung mit dem ersten Lohn gerechnet werden kann. Der Prozess läuft in mehreren Phasen ab:

Phase Was passiert Typische Dauer
1. Verordnung und Kurs Ärztliche Verordnung einholen; Pflegehelfer-Kurs absolvieren (IAHA übernimmt Kurskosten) Verordnung 1-3 WochenKurs: 2 bis 4 Monate (variiert je nach Kurstermin)
2. Bedarfsfeststellung und Pflegeplan IAHA Pflegefachperson kommt vorbei, stellt Pflegebedarf fest, erstellt Pflegeplan 1–2 Wochen nach Anmeldung
3. Erste Pflegeleistungen und Dokumentation Pflegeleistungen werden erbracht und täglich dokumentiert; erste Abrechnungsperiode läuft Sofort
4. Einreichung bei der Krankenkasse IAHA reicht monatliche Abrechnung bei der Krankenkasse ein Anfang des Folgemonats
5. Prüfung durch die Krankenkasse Krankenkasse prüft Unterlagen Wochen bis Monate
6. Zahlung an IAHA KK überweist an IAHA Nach KK-Genehmigung
7. Lohnzahlung an pflegende Person IAHA zahlt den monatlichen Lohn aus Monatlich

Vereinfachte Faustregel: Von der Anmeldung bei der IAHA bis zum ersten Lohneingang vergehen in der Regel 6–10 Wochen – je nachdem, wie schnell Verordnung, Kurs und Kostengutsprache der KK ablaufen.

Weitere Informationen: IAHA-Ablauf: Von der Anmeldung bis zur ersten Lohnzahlung (7 Schritte).

Was pflegende Angehörige selbst dokumentieren müssen

Die IAHA übernimmt die Abrechnung – aber die pflegende Person muss die Basis liefern: die tägliche Pflegedokumentation. Diese bildet die Grundlage für jede Abrechnung und muss vollständig sein.

Was dokumentiert werden muss Warum Wie (IAHA hilft)
Datum und Uhrzeit der Pflegeleistung Basis für Zeitabrechnung IAHA-Vorlage / PflegetagebuchDokumentations-Tool
Art der Leistung (genau) KK prüft, ob Leistung kassenpflichtig ist IAHA definiert zulässige Leistungsbeschreibungen
Dauer der Leistung Abrechnung ist minutenbasiert IAHA-Vorlage mit Zeiterfassung
Besonderheiten / Abweichungen Bei Änderungen des Pflegebedarfs IAHA informieren → Pflegeplan wird angepasst
Unterschrift pflegender Person (je nach KK) Bestätigung der erbrachten Leistung IAHA informiert über Anforderungen der jeweiligen KK

Weitere Informationen: Lohn für pflegende Angehörige – Stundensatz und monatliche Berechnung.

Was die IAHA vollständig übernimmt – ohne Aufwand für die Familie

  • Prüfung und Einreichung der monatlichen Abrechnung bei der Krankenkasse
  • Nachverfolgung von Ablehnungen und Korrespondenz mit der KK
  • Überwachung der Verordnungslaufzeiten und rechtzeitige Erneuerung
  • Archivierung aller Kurszertifikate und Qualifikationsnachweise
  • Anpassung des Pflegeplans bei Veränderungen

Für pflegende Angehörige bedeutet das: Pflegedokumentation führen – den Rest erledigt die IAHA.

Weitere Informationen: Warum KVG-Kassenzulassung bei der Spitex-Wahl entscheidend ist.

Fazit: Abrechnung ist eine Frage der Vorbereitung

Die Krankenkasse bezahlt mehr, als viele denken – aber nur bei korrekter Dokumentation und gültiger Verordnung. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind vermeidbar. Die IAHA übernimmt den administrativen Teil vollständig und verhindert die häufigsten Fehler systematisch.

Jetzt starten – Abrechnung übernimmt die IAHA.

→ Pflegerechner ausfüllen: iaha.ch/pflegerechner | Kostenlos | 2 Minuten


FAQ

Frage Antwort
Welche Pflegeleistungen kann ich über die IAHA abrechnen? Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, An-/Auskleiden, Essen eingeben, Ausscheidung) und Behandlungspflege (Wundversorgung, Medikamente, Injektionen, Vital-Kontrollen) bei ärztlicher Verordnung. Nicht kassenpflichtig: Hauswirtschaft, Sozialbetreuung, reine Anwesenheit.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege? Grundpflege umfasst körperbezogene Alltagshilfen (Körperpflege, Mobilisation). Behandlungspflege umfasst medizinische Massnahmen (Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe). Beide sind kassenpflichtig bei ärztlicher Verordnung. IAHA-Klientinnen können je nach Qualifikation beide abrechnen.
Warum kann meine Abrechnung abgelehnt werden? Die häufigsten Gründe: fehlende oder abgelaufene ärztliche Verordnung, nicht kassenpflichtige Leistungen abgerechnet, unvollständige Pflegedokumentation oder fehlender Qualifikationsnachweis. Die IAHA prüft vor jeder Einreichung auf diese Fehler.
Wie lange dauert es, bis ich meinen ersten Lohn erhalte? Ca. 6–10 Wochen
Wie lange gilt eine ärztliche Verordnung? Eine ärztliche Verordnung gilt in der Regel für 3 Monate (bei Erstverordnung) und kann danach erneuert werden. Bei chronischem Pflegebedarf ist eine längerfristige Verordnung möglich. Die IAHA erneuert diese rechtzeitig.
Was passiert, wenn meine Abrechnung abgelehnt wird? Die IAHA prüft die Gründe für die Ablehnung und reicht die korrigierte Abrechnung erneut ein. In den meisten Fällen kann eine vollständige Einreichung mit Korrekturen zum Erfolg führen.
Muss ich selbst etwas bei der Krankenkasse einreichen? Nein. Die IAHA übernimmt die vollständige Einreichung bei der Krankenkasse. Die pflegende Person führt die Pflegedokumentation – die Abrechnung übernimmt IAHA.
Wie funktioniert die Kostenbeteiligung der versicherten Person? Die versicherte Person zahlt 10% Selbstbehalt der anerkannten Pflegekosten (nach KVG Art. 25a). Die Krankenkasse übernimmt den Rest. Der Selbstbehalt ist im Vergleich zum gesamten Pflegeaufwand meist gering.
Kann ich Grundpflege und Behandlungspflege gleichzeitig abrechnen? Ja – wenn beides ärztlich verordnet, durch den Pflegeplan abgedeckt und die Qualifikation der MA stimmt. Die IAHA stellt sicher, dass beide Leistungskategorien korrekt dokumentiert und abgerechnet werden.
Was ist der Pflegekurs und wie lange dauert er? Der Pflegehelfer-Kurs umfasst 120 Stunden Theorie und ein Praktikum. Er ist Voraussetzung für die KK-Abrechnung. Die IAHA übernimmt die Kurskosten vollständig.

Kontaktinformationen

IAHA – International Association for Healthy Aging
info@iaha.ch
044 208 88 44
Seefeldstrasse 62, Zürich

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