Das Wichtigste zuerst
Die Krankenkasse übernimmt Grundpflege- und Behandlungspflegeleistungen bei ärztlicher Verordnung – aber nicht alles zählt. Hauswirtschaft, Sozialbetreuung und reine Begleitung sind nicht kassenpflichtig. Häufigster Ablehnungsgrund: fehlende oder abgelaufene ärztliche Verordnung. Zweit-häufigster: unvollständige Pflegedokumentation. Von der ersten Einreichung bis zur Zahlung dauert es typischerweise 4–8 Wochen. Die IAHA übernimmt den gesamten Abrechnungsprozess – von der Dokumentation bis zur Einreichung bei der Krankenkasse.
Dieser Artikel behandelt ausschliesslich die Abrechnung über die KK. Für den IAHA-Onboarding-Ablauf (Pflegerechner → erster Lohn): iaha.ch/wie-funktioniert-iaha-ablauf-leistungen. Für den Lohnbetrag pro Stunde: iaha.ch/pflegende-angehoerige-lohn-abrechnung-schweiz.
Warum die Abrechnung komplex wirkt – und warum sie es nicht sein muss
Das schweizerische Pflegefinanzierungssystem ist vielschichtig: Grundversicherung, kantonale Beiträge, ärztliche Verordnungen, Kostenbeteiligung der Versicherten. Für pflegende Angehörige, die neu in diesen Prozess einsteigen, ist das zunächst unübersichtlich. Die wichtigste Botschaft vorab: Die IAHA übernimmt die Abrechnung vollständig. Dieser Artikel erklärt den Hintergrund – denn wer versteht, was warum abgerechnet wird, dokumentiert besser und verhindert Ablehnungen.
«Die häufigste Frage, die wir von neuen Klientinnen hören: «Können Sie wirklich alles abrechnen?» Die ehrliche Antwort lautet: alles, was das KVG vorsieht – und das ist mehr, als die meisten erwarten. Aber es gibt auch klare Grenzen. Und die kennt man besser, wenn man sie einmal erklärt bekommt.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Was die Krankenkasse bezahlt – und was nicht
Die Krankenkasse übernimmt Pflegeleistungen nach KVG Art. 25 in Verbindung mit KLV Art. 7 bei ärztlicher Verordnung. Die folgende Tabelle zeigt, welche Leistungen kassenpflichtig sind und welche nicht:
| Leistung | Kassenpflichtig? | Kategorie nach KLV | Beispiele |
| Körperpflege | ✅ Ja | Grundpflege | Duschen, Baden, Haare waschen, Rasieren, Nagelpflege |
| An- und Auskleiden | ✅ Ja | Grundpflege | Hilfe beim An- und Ausziehen, Stützstrümpfe anziehen |
| Mobilisation | ✅ Ja | Grundpflege | Aus dem Bett helfen, Transfer in Rollstuhl, Umlagern |
| Essen reichen | ✅ Ja | Grundpflege | Aktives Anreichen von Mahlzeiten bei eingeschränkter Selbständigkeit |
| Ausscheidung | ✅ Ja | Grundpflege | Toilettengang begleiten, Inkontinenzversorgung |
| Wundversorgung | ✅ Ja | Behandlungspflege | Verbandswechsel, Wundbeurteilung, Wundspülung |
| Medikamente verabreichen | ✅ Ja | Behandlungspflege | Orale Medikamentengabe, subkutane Injektionen, Insulingabe |
| Vital-Kontrollen | ✅ Ja | Behandlungspflege | Blutdruck, Blutzucker, Puls (bei ärztlicher Anordnung) |
| Stoma-Versorgung | ✅ Ja | Behandlungspflege | Kolostomie-Pflege, Katheter-Versorgung |
| Hauswirtschaft | ❌ Nein | Nicht kassenpflichtig | Kochen, Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen |
| Sozialbetreuung | ❌ Nein | Nicht kassenpflichtig | Gesellschaft leisten, Spazieren begleiten, Vorlesen |
| Administrative Hilfe | ❌ Nein | Nicht kassenpflichtig | Formulare ausfüllen, Briefe schreiben, Termine organisieren |
| Reine Anwesenheit/Aufsicht | ❌ Nein | Nicht kassenpflichtig | Passives Zuschauen ohne Pflegeleistung |
Rechtliche Grundlage: KVG Art. 25 Abs. 2 lit. a-c, KLV Art. 7 Abs. 2.
Wichtig: Hauswirtschaft und Sozialbetreuung können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden – auch nicht, wenn sie gleichzeitig mit Grundpflege stattfinden. Eine klare Dokumentation, welche Leistung in welcher Zeit erbracht wurde, ist entscheidend.
Weitere Informationen: BAG – KVG Pflegeleistungen.
Weitere Informationen: Welche Pflegeleistungen werden bei Seniorenbetreuung erbracht?.
Warum Pflegeleistungsabrechnungen abgelehnt werden – und wie man es verhindert
Das ist die wichtigste Tabelle in diesem Artikel. Die IAHA übernimmt zwar die Abrechnung – aber als pflegende Angehörige hilft es zu wissen, warum Abrechnungen manchmal scheitern und was die Spitex-Organisation (IAHA) tut, um das zu verhindern.
| Ablehnungsgrund | Wie er entsteht | Wie die IAHA es verhindert |
| Fehlende ärztliche Verordnung | Pflegeleistungen werden erbracht, bevor der Hausarzt eine Verordnung ausgestellt hat | IAHA stellt sicher, dass die Verordnung vorliegt, bevor die Abrechnung beginnt |
| Abgelaufene Verordnung | Verordnung gilt nur für eine bestimmte Periode; nach Ablauf muss sie erneuert werden | IAHA verfolgt Ablaufdaten und erneuert diese rechtzeitig |
| Nicht kassenpflichtige Leistungen abgerechnet | Hauswirtschaft oder Begleitung fälschlicherweise als Grundpflege codiert | IAHA prüft jede Leistung vor Einreichung auf korrekte Kategorie |
| Unvollständige Pflegedokumentation | Pflegetagebuch fehlt Datum, Dauer oder genaue Leistungsbeschreibung | IAHA stellt Dokumentationsvorlagen zur Verfügung und prüft Vollständigkeit |
| Qualifikation der Pflegeperson nicht nachgewiesen | Pflegekurs-Abschluss fehlt oder wurde nicht bei der KK hinterlegt | IAHA archiviert Kurszertifikat und übermittelt es an die Krankenkasse |
| Organisation nicht KVG-kassenzugelassen | Nicht alle Spitex-Anbieter sind offiziell anerkannt | IAHA ist nach Art. 51 KVV kassenzugelassen – dies ist nicht verhandelbar |
| Abrechnung für Leistungen ausserhalb des Pflegeplans | Zusätzliche Leistungen werden erbracht, ohne dass der Pflegeplan angepasst wurde | IAHA aktualisiert den Pflegeplan bei Veränderungen des Pflegebedarfs |
| Formale Fehler (Daten, Codes, Unterschriften) | Falsche Datum-Eingaben oder fehlende Unterschriften | IAHA prüft alle Unterlagen vor Einreichung auf Vollständigkeit und Korrektheit |
«Die häufigste Ursache für Ablehnungen ist simpel: die Verordnung fehlt oder der Pflegebericht ist unvollständig. Das klingt banal – aber wenn man nicht täglich damit arbeitet, verliert man den Überblick. Genau deshalb ist die IAHA nicht nur eine Abrechnungsstelle, sondern auch eine Art Kontrollinstanz, die solche Fehler verhindert.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Weitere Informationen: Pflege zu Hause – der vollständige Leitfaden.
Von der Verordnung bis zur Zahlung: Wie lange dauert der Prozess?
Eine häufig gestellte Frage ist, wann nach der Anmeldung mit dem ersten Lohn gerechnet werden kann. Der Prozess läuft in mehreren Phasen ab:
| Phase | Was passiert | Typische Dauer |
| 1. Verordnung und Kurs | Ärztliche Verordnung einholen; Pflegehelfer-Kurs absolvieren (IAHA übernimmt Kurskosten) | Verordnung 1-3 WochenKurs: 2 bis 4 Monate (variiert je nach Kurstermin) |
| 2. Bedarfsfeststellung und Pflegeplan | IAHA Pflegefachperson kommt vorbei, stellt Pflegebedarf fest, erstellt Pflegeplan | 1–2 Wochen nach Anmeldung |
| 3. Erste Pflegeleistungen und Dokumentation | Pflegeleistungen werden erbracht und täglich dokumentiert; erste Abrechnungsperiode läuft | Sofort |
| 4. Einreichung bei der Krankenkasse | IAHA reicht monatliche Abrechnung bei der Krankenkasse ein | Anfang des Folgemonats |
| 5. Prüfung durch die Krankenkasse | Krankenkasse prüft Unterlagen | Wochen bis Monate |
| 6. Zahlung an IAHA | KK überweist an IAHA | Nach KK-Genehmigung |
| 7. Lohnzahlung an pflegende Person | IAHA zahlt den monatlichen Lohn aus | Monatlich |
Vereinfachte Faustregel: Von der Anmeldung bei der IAHA bis zum ersten Lohneingang vergehen in der Regel 6–10 Wochen – je nachdem, wie schnell Verordnung, Kurs und Kostengutsprache der KK ablaufen.
Weitere Informationen: IAHA-Ablauf: Von der Anmeldung bis zur ersten Lohnzahlung (7 Schritte).
Was pflegende Angehörige selbst dokumentieren müssen
Die IAHA übernimmt die Abrechnung – aber die pflegende Person muss die Basis liefern: die tägliche Pflegedokumentation. Diese bildet die Grundlage für jede Abrechnung und muss vollständig sein.
| Was dokumentiert werden muss | Warum | Wie (IAHA hilft) |
| Datum und Uhrzeit der Pflegeleistung | Basis für Zeitabrechnung | IAHA-Vorlage / PflegetagebuchDokumentations-Tool |
| Art der Leistung (genau) | KK prüft, ob Leistung kassenpflichtig ist | IAHA definiert zulässige Leistungsbeschreibungen |
| Dauer der Leistung | Abrechnung ist minutenbasiert | IAHA-Vorlage mit Zeiterfassung |
| Besonderheiten / Abweichungen | Bei Änderungen des Pflegebedarfs | IAHA informieren → Pflegeplan wird angepasst |
| Unterschrift pflegender Person (je nach KK) | Bestätigung der erbrachten Leistung | IAHA informiert über Anforderungen der jeweiligen KK |
Weitere Informationen: Lohn für pflegende Angehörige – Stundensatz und monatliche Berechnung.
Was die IAHA vollständig übernimmt – ohne Aufwand für die Familie
- Prüfung und Einreichung der monatlichen Abrechnung bei der Krankenkasse
- Nachverfolgung von Ablehnungen und Korrespondenz mit der KK
- Überwachung der Verordnungslaufzeiten und rechtzeitige Erneuerung
- Archivierung aller Kurszertifikate und Qualifikationsnachweise
- Anpassung des Pflegeplans bei Veränderungen
Für pflegende Angehörige bedeutet das: Pflegedokumentation führen – den Rest erledigt die IAHA.
Weitere Informationen: Warum KVG-Kassenzulassung bei der Spitex-Wahl entscheidend ist.
Fazit: Abrechnung ist eine Frage der Vorbereitung
Die Krankenkasse bezahlt mehr, als viele denken – aber nur bei korrekter Dokumentation und gültiger Verordnung. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind vermeidbar. Die IAHA übernimmt den administrativen Teil vollständig und verhindert die häufigsten Fehler systematisch.
Jetzt starten – Abrechnung übernimmt die IAHA.
→ Pflegerechner ausfüllen: iaha.ch/pflegerechner | Kostenlos | 2 Minuten
FAQ
| Frage | Antwort |
| Welche Pflegeleistungen kann ich über die IAHA abrechnen? | Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, An-/Auskleiden, Essen eingeben, Ausscheidung) und Behandlungspflege (Wundversorgung, Medikamente, Injektionen, Vital-Kontrollen) bei ärztlicher Verordnung. Nicht kassenpflichtig: Hauswirtschaft, Sozialbetreuung, reine Anwesenheit. |
| Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege? | Grundpflege umfasst körperbezogene Alltagshilfen (Körperpflege, Mobilisation). Behandlungspflege umfasst medizinische Massnahmen (Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe). Beide sind kassenpflichtig bei ärztlicher Verordnung. IAHA-Klientinnen können je nach Qualifikation beide abrechnen. |
| Warum kann meine Abrechnung abgelehnt werden? | Die häufigsten Gründe: fehlende oder abgelaufene ärztliche Verordnung, nicht kassenpflichtige Leistungen abgerechnet, unvollständige Pflegedokumentation oder fehlender Qualifikationsnachweis. Die IAHA prüft vor jeder Einreichung auf diese Fehler. |
| Wie lange dauert es, bis ich meinen ersten Lohn erhalte? | Ca. 6–10 Wochen |
| Wie lange gilt eine ärztliche Verordnung? | Eine ärztliche Verordnung gilt in der Regel für 3 Monate (bei Erstverordnung) und kann danach erneuert werden. Bei chronischem Pflegebedarf ist eine längerfristige Verordnung möglich. Die IAHA erneuert diese rechtzeitig. |
| Was passiert, wenn meine Abrechnung abgelehnt wird? | Die IAHA prüft die Gründe für die Ablehnung und reicht die korrigierte Abrechnung erneut ein. In den meisten Fällen kann eine vollständige Einreichung mit Korrekturen zum Erfolg führen. |
| Muss ich selbst etwas bei der Krankenkasse einreichen? | Nein. Die IAHA übernimmt die vollständige Einreichung bei der Krankenkasse. Die pflegende Person führt die Pflegedokumentation – die Abrechnung übernimmt IAHA. |
| Wie funktioniert die Kostenbeteiligung der versicherten Person? | Die versicherte Person zahlt 10% Selbstbehalt der anerkannten Pflegekosten (nach KVG Art. 25a). Die Krankenkasse übernimmt den Rest. Der Selbstbehalt ist im Vergleich zum gesamten Pflegeaufwand meist gering. |
| Kann ich Grundpflege und Behandlungspflege gleichzeitig abrechnen? | Ja – wenn beides ärztlich verordnet, durch den Pflegeplan abgedeckt und die Qualifikation der MA stimmt. Die IAHA stellt sicher, dass beide Leistungskategorien korrekt dokumentiert und abgerechnet werden. |
| Was ist der Pflegekurs und wie lange dauert er? | Der Pflegehelfer-Kurs umfasst 120 Stunden Theorie und ein Praktikum. Er ist Voraussetzung für die KK-Abrechnung. Die IAHA übernimmt die Kurskosten vollständig. |
