TL;DR – Das Wichtigste zuerst
Die häusliche Pflege in der Schweiz wird aus bis zu acht verschiedenen Quellen finanziert – aber die wenigsten Familien kennen mehr als eine oder zwei davon. Die wichtigsten: Grundpflege via Krankenkasse (ca. CHF 900–3'500/Mt.), Hilflosenentschädigung (CHF 250–1’000/Mt.), Ergänzungsleistungen für Pflegekosten (bis CHF 25'000/Jahr) und AHV-Betreuungsgutschriften für die Pflegenden selbst. Ausserdem: Steuerliche Abzüge für Pflegekosten, die kantonal variieren. Dieser Artikel gibt die vollständige Übersicht – und erklärt besonders die Ergänzungsleistungen, die die bekannteste unbekannte Finanzierungsquelle der Schweiz sind.
⚠️ Finanzhinweis: Alle Beträge sind Richtwerte 2025/2026. Steuerliche Angaben sind allgemeine Informationen – für individuelle Steuerfragen empfiehlt die IAHA einen Steuerberater oder die kantonale Steuerbehörde.
Das Problem: Familien kennen meistens nur eine Finanzierungsquelle
Die häufigste Wahrnehmung: «Die Krankenkasse zahlt etwas.» Das stimmt – aber es ist nur ein Teil des Bildes. Wer sich mit den verschiedenen Möglichkeiten auseinandersetzt, entdeckt ein vielschichtiges System aus Bundesleistungen, kantonalen Beiträgen und steuerlichen Abzügen, das zusammen deutlich mehr Unterstützung bietet als die meisten erwarten.
Dieser Artikel bringt alle acht Quellen auf eine einzige Seite – mit Beträgen, Bedingungen und dem richtigen Ansprechpartner. Für die Details verweisen wir auf die jeweiligen Ratgeber-Artikel.
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«In meiner Arbeit erlebe ich täglich, dass Familien Leistungen nicht beantragen, die ihnen zustehen würden – einfach weil sie nicht wissen, dass es sie gibt. Die Ergänzungsleistungen für Pflegekosten sind das beste Beispiel: Tausende von Familien haben Anspruch, aber kaum jemand hat je davon gehört.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Weitere Informationen: Pro Infirmis – EL-Beratung.
Alle 8 Finanzierungsquellen für häusliche Pflege – vollständige Übersicht
| Quelle | Betrag / Richtwert | Bezieher | Voraussetzungen (Kurzfassung) | Anlaufstelle |
| Grundpflege via Krankenkasse (IAHA) | ca. CHF 900–23’500 / Mt. | Pflegende Person (Lohn) | Pflegekurs, ärztl. Verordnung, IAHA-Anmeldung | IAHA → iaha.ch/pflegerechner |
| Hilflosenentschädigung AHV | ca. CHF 250–1’000 / Mt. | Pflegebedürftige Person | Hilflosigkeit festgestellt, AHV-Alter (65+) | AHV-Zweigstelle |
| Hilflosenentschädigung IV | ca. CHF 490–1’950 / Mt. | Pflegebedürftige Person | Hilflosigkeit festgestellt, IV-Bezüger (<65 J.) | IV-Regionalbüro |
| AHV-Betreuungsgutschriften | Rentenanrechnung (ca. CHF 45’300/Jahr fiktiv) | Pflegende Person (Rente) | Betreuung Person mit mind. mittlerer Hilflosigkeit | AHV-Zweigstelle |
| Ergänzungsleistungen (EL) – Pflegekosten | bis ca. CHF 25'000 / Jahr | Pflegebedürftige Person | AHV/IV-Bezüger, Einkommensgrenze nicht überschritten | EL-Stelle Kanton (Zürich: Ausgleichskasse ZH) |
| IV-Hilfsmittel (Art. 21) | Je nach Hilfsmittel | Pflegebedürftige Person | IV-Bezüger, medizinische Indikation, Antrag VOR Kauf | IV-Regionalbüro |
| Steuerlicher Abzug Pflegekosten | Kantonal unterschiedlich (Bund: bis ca. CHF 10'000) | Familie / Pflegende | Abhängigkeitsverhältnis, Pflegebedürftigkeit nachgewiesen | Steuererklärung / Steueramt Kanton |
| Kantonale Beiträge Kanton Zürich | Variabel, einkommensabhängig | Pflegebedürftige Person / Familie | Abhängig von Leistungsart und Einkommenssituation | Gemeinde-Sozialdienst |
Richtbeträge 2025/2026.
Ergänzungsleistungen für Pflegekosten: Die wichtigste unbekannte Leistung
Ergänzungsleistungen (EL) sind eine Bundesleistung, die AHV- und IV-Bezügern zugute kommt, wenn ihre Einnahmen nicht für die Lebenshaltungskosten reichen. Aber das ist nur ein Teil der Geschichte: EL hat eine spezielle Komponente für Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten — und dazu zählen Pflegekosten zu Hause.
Was EL bei Pflege zu Hause konkret übernimmt
- Spitex- und Pflegekosten zu Hause (Grundpflege, die nicht vollständig von KK gedeckt wird)
- Haushaltshilfe bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit
- Transportkosten zu Arzt und Therapie
- Hilfsmittel, die IV nicht übernimmt
- Behinderungsbedingte Mehrkosten im Alltag
| Was | Details |
| Maximalbetrag Pflegekosten zu Hause (EL) | Bis ca. CHF 25'000 pro Jahr (2025/2026 – jährlich angepasst) |
| Wer hat Anspruch? | AHV- oder IV-Bezüger, deren anrechenbares Einkommen + Vermögen unter der EL-Einkommensgrenze liegt |
| Wo beantragen? | EL-Stelle des Wohnkantons (Kanton Zürich: Ausgleichskasse des Kantons Zürich) |
| Wann beantragen? | So früh wie möglich – EL wird in der Regel nicht rückwirkend gewährt |
| Wichtige Besonderheit | EL für Pflegekosten kann auch beantragt werden, wenn keine allgemeinen EL bezogen werden – separater Antrag möglich |
Wichtig: EL wird nicht automatisch gewährt. Der Antrag muss aktiv gestellt werden – am besten so früh wie möglich, da keine rückwirkende Auszahlung erfolgt. Erster Ansprechpartner: Ausgleichskasse des Wohnkantons.
Weitere Informationen: Was zahlt die Krankenkasse genau?.
Weitere Informationen: Pflege zu Hause – vollständiger Leitfaden.
AHV-Betreuungsgutschriften: Pflege schützt die eigene Rente
Wer wegen Pflegearbeit weniger oder gar nicht erwerbstätig ist, riskiert eine Lücke in der AHV-Rente. Die Betreuungsgutschriften gleichen das teilweise aus.
| Aspekt | Details |
| Was sind Betreuungsgutschriften? | Fiktiver Einkommensbetrag, der der AHV-Rente der pflegenden Person angerechnet wird |
| Wie viel? | Pro Jahr: Betrag entspricht 3× der minimalen AHV-Jahresrente (ca. CHF 45’300/Jahr Faustregel – jährlich angepasst) |
| Voraussetzung | Betreuung einer Person mit mindestens mittlerer Hilflosigkeit (HE Stufe 2) |
| Wer bekommt sie? | Die pflegende Person – kann zwischen Ehepartnern aufgeteilt werden |
| Wo beantragen? | AHV-Zweigstelle; Formular «Betreuungsgutschriften» (Formular AHVIV 318.671) |
| Wann beantragen? | Jährlich; keine rückwirkende Anrechnung über mehr als 5 Jahre |
Details: ahv-iv.ch → Betreuungsgutschriften.
Weitere Informationen: AHV/IV – EL und Betreuungsgutschriften.
Steuerliche Abzüge für Pflegekosten in der Schweiz
Die Steuergesetzgebung bietet pflegenden Familien unter bestimmten Voraussetzungen Abzugs-Möglichkeiten. Diese sind auf Bundes- und Kantonsebene unterschiedlich geregelt.
⚠️ Steuerliche Angaben sind allgemeine Informationen. Individuelle steuerliche Situationen sollten mit einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerbehörde besprochen werden.
| Abzugsart | Auf welcher Ebene? | Betrag / Bedingung |
| Unterstützungsabzug für abhängige Personen | Bund + Kantone (variiert) | Wenn eine bedürftige Person im Haushalt lebt oder unterstützt wird; Bedingungen variieren stark je Kanton |
| Behinderungsbedingte Kosten (DBG Art. 33) | Bundesebene | Nachweis der Behinderung; Kosten, die nicht von Versicherungen gedeckt werden |
| Drittbetreuungskosten | Bundesebene (und viele Kantone) | Kosten für externe Pflegepersonen; Obergrenzen je nach Bundesgesetz und Kanton |
| Pflegekosten für Eltern / Verwandte | Kantonal (z.B. Kanton Zürich) | Variiert; Gemeindesteuern können zusätzliche Abzüge ermöglichen |
IV-Hilfsmittel: Finanzierung von Pflegehilfsmitteln
Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt bestimmte Hilfsmittel, die pflegebedürftigen Personen das Leben zu Hause erleichtern: Rollstühle, Rollatoren, Hebehilfen, Hörgeräte, Hilfsmittel für den Alltag.
Wichtige Regel: Der IV-Antrag MUSS vor dem Kauf gestellt werden. Nachträglich gekaufte Hilfsmittel werden von der IV in der Regel nicht übernommen.
Details zu IV-Hilfsmitteln, Kosten und dem Antragsprozess: iaha.ch/barrierefreies-wohnen-schweiz-kosten-foerderung
Weitere Informationen: IV-Hilfsmittel – Kosten und Förderung.
Kantonale und kommunale Beiträge im Kanton Zürich
Kanton und Gemeinden im Kanton Zürich leisten verschiedene Beiträge an die häusliche Pflege. Diese sind einkommensabhängig und variieren je nach Gemeinde:
- Gemeindliche Beiträge an Spitex-Organisationen (reduzierter Selbstkostenanteil für Beziehende mit niedrigem Einkommen)
- Subsidien für Tagesstrukturen und Tagespflege (Gemeinde-Sozialdienst)
- Ergänzende Sozialhilfeleistungen für spezifische Pflegesituationen (KESB kann Massnahmen anordnen)
Weitere Informationen: Steueramt Kanton Zürich.
Weitere Informationen: Ausgleichskasse Kanton Zürich.
Die Rolle der IAHA in diesem Finanzierungs-System
Die IAHA übernimmt eine Schlüsselrolle bei der wichtigsten Finanzierungsquelle: der Krankenkassen-Abrechnung für Grundpflegeleistungen. Das ist die Quelle, die ohne eine anerkannte Organisation wie die IAHA nicht zugänglich ist.
Darüber hinaus informiert die IAHA ihre Klientinnen über andere Finanzierungsquellen (Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften, EL) und unterstützt bei der Koordination von Anträgen. Für Steuer- und EL-Fragen empfiehlt die IAHA die jeweiligen Fachstellen.
«Unser Auftrag ist die Abrechnung – aber unser Anspruch ist mehr: Wir wollen, dass jede Familie, die zu uns kommt, weiss, was ihr zusteht. Nicht nur die KK-Abrechnung. Auch Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften, EL. Diese Leistungen existieren. Sie werden nur oft nicht beantragt.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Weitere Informationen: Hilflosenentschädigung AHV/IV – Beträge und Beantragung.
Weitere Informationen: Lohn für pflegende Angehörige – Stundensatz und Berechnung.
Fazit: Das Finanzierungs-System nutzen – nicht nur einen Teil davon
Häusliche Pflege in der Schweiz ist teuer – aber nicht so teuer wie viele Familien annehmen, wenn alle verfügbaren Quellen genutzt werden. Die Krankenkasse ist der Einstieg. Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften und Ergänzungsleistungen sind die unterschätzten Ergänzungen. IV-Hilfsmittel und Steuerabzüge kommen dazu. Jede Quelle braucht einen Antrag — und dieser Artikel ist der Startpunkt.
Den wichtigsten Schritt jetzt tun: Pflegerechner ausfüllen – IAHA meldet sich.
→ iaha.ch/pflegerechner | Kostenlos | 2 Minuten
FAQ
| Frage | Antwort |
| Welche finanzielle Unterstützung steht pflegenden Angehörigen in der Schweiz zu? | Acht Quellen: Grundpflege via KK (via IAHA), Hilflosenentschädigung AHV/IV, AHV-Betreuungsgutschriften, Ergänzungsleistungen für Pflegekosten, IV-Hilfsmittel, Steuerabzüge, kantonale Beiträge. Die vollständige Übersichtstabelle finden Sie oben in diesem Artikel. |
| Was sind Ergänzungsleistungen (EL) und wie helfen sie bei der Pflege? | EL ist eine Bundesleistung für AHV/IV-Bezüger, deren Einkommen die Lebenshaltungskosten nicht deckt. Die EL-Pflegekostenkomponente übernimmt bis ca. CHF 25'000 pro Jahr für Pflegekosten zu Hause (2025/2026). Wichtig: EL muss beantragt werden. |
| Wie beantrage ich Ergänzungsleistungen für Pflegekosten? | Bei der EL-Stelle des Wohnkantons. Im Kanton Zürich: Ausgleichskasse des Kantons Zürich. Antrag so früh wie möglich stellen – keine rückwirkende Gewährung. |
| Was sind AHV-Betreuungsgutschriften? | Fiktive Einkommensanrechnungen in der AHV, die die Rente der pflegenden Person schützen. Voraussetzung: Betreuung einer Person mit mindestens mittlerer Hilflosigkeit. Formular bei der AHV-Zweigstelle. |
| Kann man Pflegekosten von den Steuern abziehen? | Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Bundesebene: Behinderungsbedingte Kosten (DBG Art. 33), Unterstützungsabzug. Kantonal unterschiedlich. Für individuelle Steuerfragen: Steueramt Kanton Zürich oder Steuerberater. |
| Was zahlt die Krankenkasse für Pflege zu Hause? | Grundpflege und Behandlungspflege bei ärztlicher Verordnung – via kassenzugelassener Organisation wie die IAHA. Stundensatz CHF 36, Monatsbetrag je nach Pflegebedarf CHF 900–3'500. Nicht kassenpflichtig: Hauswirtschaft, Sozialbetreuung. |
| Was ist der Unterschied zwischen Hilflosenentschädigung und EL? | Hilflosenentschädigung: monatliche Pauschale an die pflegebedürftige Person für Hilflosigkeit (unabhängig vom Einkommen). EL-Pflegekosten: Erstattung tatsächlicher Pflegekosten, einkommensabhängig. Beides kann gleichzeitig bezogen werden. |
| Für welche IV-Hilfsmittel zahlt die IV? | Rollstühle, Rollatoren, Hörgeräte, Hebehilfen, Hilfsmittel für den Alltag. Antrag VOR dem Kauf stellen. Details: iaha.ch/barrierefreies-wohnen-schweiz-kosten-foerderung. |
| Wie hilft die IAHA bei der Beantragung dieser Leistungen? | Die IAHA übernimmt die Krankenkassen-Abrechnung vollständig. Für andere Leistungen (EL, Betreuungsgutschriften, IV) informiert die IAHA und verweist auf die zuständigen Fachstellen. |
