Das Wichtigste zuerst
In der Schweiz gibt es ein breites Netz an Organisationen, die pflegende Angehörige unterstützen — von Pro Senectute über Caritas bis IAHA. Weniger bekannt ist, dass Arbeitnehmer auch gesetzliche Rechte haben: bezahlte Kurzbefreiung bei Pflegebedürfnis eines Angehörigen (ArG Art. 36), seit 2021 ausgebauter Betreuungsurlaub. Und: Wer seine Pflegeleistungen über die IAHA abrechnet, kann gleichzeitig teilzeiterwerbstätig bleiben — weil die IAHA die Administration übernimmt, die sonst Zeit frisst.
Dieser Artikel ist ein Verzeichnis — keine Wiederholung anderer Blogs. Für finanzielle Unterstützung (EL, HE, Steuerabzüge): iaha.ch/finanzierung-haeusliche-pflege-schweiz-alle-quellen. Für emotionale Unterstützung und Psychotherapie: iaha.ch/professionelle-unterstuetzung-pflegende-angehoerige.
Weitere Informationen: SECO – ArG.
Weitere Informationen: Caritas Schweiz.
Weitere Informationen: Finanzielle Programme: EL, Hilflosenentschädigung und alle anderen Quellen.
Was pflegende Angehörige verdienen — und was sie oft nicht wissen
Pflegende Angehörige erbringen in der Schweiz eine gesellschaftliche Leistung, die kaum je öffentlich benannt wird. Pro Senectute schätzt, dass pflegende Angehörige in der Schweiz Pflegeleistungen im Wert von mehreren Milliarden Franken pro Jahr erbringen — informell, oft unsichtbar, oft unter enormem persönlichem Aufwand.
Was viele nicht wissen: Es gibt in der Schweiz eine wachsende Zahl von Organisationen und Programmen, die explizit für diese Gruppe arbeiten. Und: Das Schweizer Arbeitsrecht räumt pflegenden Angehörigen konkrete Rechte ein, die die meisten Arbeitgeber und viele Arbeitnehmer selbst nicht kennen.
«Was mich antreibt: Pflegende Angehörige leisten unglaublich viel und es wird selten als Leistung anerkannt. Die IAHA ist eine Antwort auf diese Anerkennung: Wir stellen sicher, dass diese Arbeit nicht nur gesellschaftlich geschätzt, sondern auch finanziell entschädigt wird.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Schweizer Organisationen für pflegende Angehörige: Das Verzeichnis
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Schweizer Organisationen zusammen, die direkte Unterstützung für pflegende Angehörige bieten — von Beratung über Entlastung bis Schulungen.
| Organisation | Was sie bietet | Für wen | Kontakt |
| IAHA (International Association for Healthy Aging) | Abrechnung Grundpflege via KK, Pflegekurs, Pflegeplan, Schulungen, Koordination | Pflegende Angehörige in der Schweiz (Primärangebot) | iaha.ch | 044 208 88 44 |
| Pro Senectute Schweiz | Beratung, Entlastungsdienste, Kurzzeitpflege-Vermittlung, Ferienprogramme, Besuchsdienste | Familien mit pflegebedürftigen Senioren | prosenectute.ch → Kanton |
| Caritas Schweiz | Beratung, Sozialhilfe, Entlastungsangebote, Freiwilligenkoordination | Familien in wirtschaftlich schwieriger Lage | caritas.ch |
| Alzheimer Schweiz | Demenz-Beratung, Angehörigengruppen, Informationsmaterial, Vorsorgeauftrag-Beratung | Angehörige von Demenzerkrankten | alz.ch |
| Pro Infirmis | Beratung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen; EL-Anträge, Rechtsberatung | Angehörige von Personen mit Behinderung (IV) | proinfirmis.ch |
| Benevol Schweiz | Nationale Freiwilligenbörse; regionale Büros vermitteln Freiwillige für Pflege und Begleitung | Alle pflegenden Familien, die Freiwillige suchen | benevol.ch |
| Zeitvorsorge Schweiz | Zeitbank: Freiwillige leisten Stunden und erhalten später Stunden gutgeschrieben | Pflegende, die Entlastung suchen und selbst beitragen wollen | zeitvorsorge.ch |
| Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) | Entlastungsdienste, Mahlzeitenlieferdienste, Weglaufschutz-Suchdienst, Fahrdienste | Alle pflegenden Familien | srk.ch → Region |
| Curaviva Schweiz | Dachverband Heime und Institutionen; Informationen zu Pflegeheimen, Kurzzeitpflege | Familien, die Einrichtungsoptionen evaluieren | curaviva.ch |
| IGAB(Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger) | Politische Interessenvertretung pflegender Angehöriger in der Schweiz | Pflegende, die sich politisch engagieren oder informieren wollen | cipa-igab.ch/ |
Weitere Informationen: Alzheimer Schweiz.
Was die IAHA konkret für pflegende Angehörige tut
Innerhalb des Schweizer Unterstützungssystems nimmt die IAHA eine einzigartige Rolle ein: Sie ist die einzige Organisation, die gleichzeitig die Ausbildung (Pflegekurs), die Abrechnung (KK) und die laufende Pflegekoordination übernimmt.
| IAHA-Angebot | Was es konkret bedeutet |
| Pflegekurs (120 Stunden, kostenlos via IAHA) | Ermöglicht die KK-Abrechnung; einziger Weg, als Angehörige für Grundpflege entschädigt zu werden |
| KK-Abrechnung vollständig übernommen | Kein administrativer Aufwand für pflegende Angehörige — IAHA rechnet direkt mit der KK ab |
| Pflegeplan und Bedarfsfeststellung | IAHA-Pflegefachperson erstellt professionellen Pflegeplan — auch relevant für Verhinderungspflege |
| Laufende Schulungen und Weiterbildungen | Praktische Pflege, Rückenschutz, Demenzpflege, Notfälle — regelmässig angeboten (alle 2 Wochen) |
| Kaffee-Treffen und Community | Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen in Zürich; Peer-Support-Format |
| Beratung bei Fragen zum Pflegesystem | IAHA kennt die Schweizer Pflegelandschaft und berät zu weiteren Unterstützungsquellen |
Weitere Informationen: Entlastungsprogramme: Kurzzeitpflege-Angebote und Kosten.
Weitere Informationen: Psychologische Unterstützung: Selbsthilfegruppen, Coaching, Therapie.
Weitere Informationen: Freiwillige konkret einbinden: Benevol und Zeitvorsorge in der Praxis.
Schweizer Arbeitsrecht: Was pflegende Angehörige als Arbeitnehmer wissen müssen
Viele pflegende Angehörige sind gleichzeitig erwerbstätig. Was die wenigsten wissen: Das Schweizer Recht gibt ihnen konkrete Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber — bezahlte Abwesenheit, Flexibilität und seit 2021 einen ausgebauten Betreuungsurlaub.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Abschnitt gibt allgemeine Informationen zum Schweizer Arbeitsrecht. Für individuelle Rechtsfragen empfiehlt die IAHA das Arbeitsinspektorat, den Gewerkschaftsrechtsdienst oder eine Rechtsberatungsstelle.
| Recht | Grundlage | Was es gibt | Bedingungen |
| Kurzbefreiung bei Erkrankung Angehöriger | ArG Art. 36 Abs. 3 / OR Art. 324a | Bezahlte Abwesenheit von der Arbeit (bis 3 Tage pro Ereignis) | Erkrankung eines nahen Angehörigen; Pflege unbedingt nötig; gilt für Eltern, Kinder, Ehepartner |
| Betreuungsurlaub für erkrankte Kinder (seit 2021) | EOG Art. 16o ff. (Erwerbsersatzordnung) | Bis 14 Wochen bezahlter Betreuungsurlaub, finanziert via EO | Schwere Erkrankung oder Unfall des Kindes; Anmeldung bei AHV-Zweigstelle |
| Teilzeitarbeit / flexible Arbeitszeiten | Vertragliche Vereinbarung; kein gesetzlicher Anspruch | Möglichkeit zur Reduktion oder Flexibilisierung — guter Wille des Arbeitgebers nötig | Abhängig von Arbeitgeber; im Gespräch aushandeln |
| Schutz vor Kündigung | OR Art. 336c | Kündigungsschutz während Abwesenheit wegen Erkrankung (eigene) — nicht direkt für Pflegende | Gilt für eigene Erkrankung; bei pflegebedingter Abwesenheit: je nach Situation |
Tipp für das Arbeitgeber-Gespräch: Frühzeitige, offene Kommunikation ist entscheidend. Viele Arbeitgeber zeigen Bereitschaft zu Lösungen — Homeoffice, flexible Stunden, temporäre Teilzeit — wenn das Gespräch rechtzeitig geführt wird und die Situation klar ist.
Wie die IAHA Pflege und Erwerbstätigkeit vereinbar macht
Ein kaum kommunizierter Vorteil der IAHA: Wer seine Pflegeleistungen über die IAHA abrechnet, kann gleichzeitig teilzeiterwerbstätig bleiben. Der Grund: Die IAHA übernimmt den gesamten administrativen Aufwand — Abrechnung, Dokumentation, Koordination. Das gibt pflegenden Angehörigen Zeit zurück, die sie für Erwerbstätigkeit nutzen können.
| Ohne IAHA | Mit IAHA |
| Abrechnung selbst erledigen (komplex, zeitintensiv) | IAHA rechnet vollständig ab — keine administrativen Hürden |
| Pflegedokumentation ohne Anleitung | IAHA stellt Vorlagen und prüft Dokumentation |
| Kurskosten für Pflegekurs (CHF 500–1'750) selbst tragen | IAHA übernimmt Kurskosten vollständig |
| Keine professionelle Bedarfsfeststellung | IAHA-Pflegefachperson erstellt Pflegeplan — Basis für KK-Abrechnung |
| Informationsdefizit: Welche Unterstützungen gibt es noch? | IAHA kennt das System und berät zu weiteren Quellen (EL, HE, EO) |
«Viele pflegende Angehörige denken, sie müssen zwischen Pflege und Beruf wählen. Das ist nicht so. Wer die Abrechnung professionell organisiert hat, kann beides — oft mit weniger Aufwand als erwartet.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Pflege und Beruf vereinbaren. Jetzt Pflegerechner ausfüllen.
→ iaha.ch/pflegerechner | Kostenlos | 2 Minuten
Weitere Informationen: IAHA-Programm im Detail: vom Pflegerechner bis zur ersten Lohnzahlung.
FAQ
| Frage | Antwort |
| Welche Schweizer Organisationen unterstützen pflegende Angehörige? | Die wichtigsten: IAHA (Abrechnung + Schulung), Pro Senectute (Entlastung + Beratung), Caritas (Beratung + Sozialhilfe), Alzheimer Schweiz (Demenz-spezifisch), Pro Infirmis (IV-Beratung), Benevol (Freiwillige), SRK (Entlastungsdienste). Vollständige Tabelle oben im Artikel. |
| Habe ich als pflegende Angehörige ein Recht auf bezahlte Abwesenheit von der Arbeit? | Ja. ArG Art. 36 Abs. 3 gibt Arbeitnehmern das Recht auf bezahlte Kurzbefreiung (bis 3 Tage pro Ereignis) bei Erkrankung eines nahen Angehörigen, wenn die Pflege unbedingt notwendig ist. |
| Was ist der Betreuungsurlaub 2021? | Seit 2021 können Eltern eines schwer erkrankten oder verunfallten Kindes bis 14 Wochen bezahlten Betreuungsurlaub beziehen, finanziert via EO (Erwerbsersatzordnung). Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle. |
| Kann ich gleichzeitig pflegen und erwerbstätig sein? | Ja. Mit der IAHA-Abrechnung übernimmt die IAHA die gesamte Administration. Das gibt pflegenden Angehörigen Zeit zurück, die sie für Erwerbstätigkeit nutzen können. Flexible Arbeitszeitvereinbarungen mit dem Arbeitgeber ergänzen das. |
| Was macht die IAHA konkret für pflegende Angehörige? | IAHA übernimmt: Pflegekurs (kostenlos), KK-Abrechnung vollständig, Pflegeplan und Bedarfsfeststellung, laufende Schulungen, Community-Austausch, Beratung zu weiteren Unterstützungsquellen. |
| Gibt es einen nationalen Tag der pflegenden Angehörigen in der Schweiz? | Der internationale Tag der pflegenden Angehörigen wird am 14. März begangen. |
| Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, weil ich pflege? | Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ist kein direkter Kündigungsschutzgrund. Der Kündigungsschutz nach OR Art. 336c gilt für eigene Erkrankung. Bei Problemen: Arbeitsinspektorat oder Gewerkschaftsrechtsdienst kontaktieren. |
| Was ist die IGAB? | Die Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger Schweiz (IGAB) vertritt die Interessen pflegender Angehöriger auf politischer Ebene in der Schweiz. |
| Wie finde ich eine Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige? | IAHA, Pro Senectute, Alzheimer Schweiz (für Demenz) und Caritas bieten regionale Gruppen. Für emotionale und psychologische Unterstützung: iaha.ch/professionelle-unterstuetzung-pflegende-angehoerige. |
| Was kann ich von Benevol erwarten? | Benevol ist die nationale Freiwilligenbörse: Regionale Büros vermitteln Freiwillige, die Besuchs-, Begleit- und Entlastungsdienste für pflegende Familien übernehmen. Kein Ersatz für professionelle Pflege — aber wertvoll für Gesellschaft und Alltagshilfe. |
