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«Pflegegeld» in der Schweiz beantragen: Was es wirklich gibt, was es heisst — und wie man es bekommt

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zuerst

«Pflegegeld» wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht — aber die finanzielle Entschädigung für Pflege zu Hause gibt es trotzdem, in drei Formen: (1) Lohn für die pflegende Person via IAHA/Spitex (CHF 36/Stunde, KK zahlt), (2) Hilflosenentschädigung (HE) für die pflegebedürftige Person (CHF 250–2000/Monat, AHV/IV zahlt), (3) Ergänzungsleistungen (EL) für einkommenschwache Personen. Der wichtigste und häufigste Weg: IAHA anmelden, Pflegehelferkurs absolvieren, ärztliche Verordnung einholen — und dann läuft die Abrechnung. Die IAHA übernimmt die gesamte Abrechnung.

Warum «Pflegegeld» in der Schweiz anders heisst — und was es stattdessen gibt

Wer in der Schweiz «Pflegegeld beantragen» googelt, findet oft Informationen aus Deutschland — oder vage Antworten, die die Schweizer Realität nicht erklären. Das ist kein Zufall: «Pflegegeld» ist ein Begriff aus dem deutschen Pflegeversicherungssystem, das es in der Schweiz so nicht gibt.

Was die Schweiz stattdessen hat, ist genauso real — und in vielen Fällen grosszügiger. Es heisst nur anders, und es funktioniert anders. Dieser Artikel erklärt den Unterschied und zeigt den kürzesten Weg zur finanziellen Entschädigung für Pflege zu Hause.

«Jede Woche spreche ich mit Familien, die wissen, dass es «irgendwie» eine Entschädigung für Pflege zu Hause geben sollte — aber nicht wissen, wie sie heisst oder wo sie sie beantragen. Der IAHA-Lohn ist die direkteste Antwort: Krankenasse zahlt an IAHA, IAHA zahlt Lohn an die Pflegeperson. Wir erklären das von Anfang bis Ende.»

— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA

«Pflegegeld» in der Schweiz: Die Terminologie-Übersicht

Begriff Was es ist In der Schweiz heisst es so Wer zahlt
«Pflegegeld» (DE) Direkte Zahlung an die pflegebedürftige Person für Pflegebedarf Hilflosenentschädigung (HE) — ähnlich, aber nicht identisch AHV/IV direkt an Pflegebedürftige
«Pflegegeld» (DE) für Pflegende Entschädigung für die pflegende Person für ihre Tätigkeit Lohn via IAHA/Spitex — KK zahlt für Pflegeleistungen KK an IAHA; IAHA an Pflegeperson
«Pflegeversicherung» (DE) Pflichtversicherung für Pflegeleistungen Existiert nicht — KK übernimmt Pflegeleistungen direkt (KVG Art. 25a) KK (OKP)
Kein deutsches Äquivalent Einkommensabhängige Unterstützung für Pflegekosten Ergänzungsleistungen (EL) Bund/Kantone an Pflegebedürftige

Kurz gesagt: In der Schweiz gibt es kein «Pflegegeld» als eigenständiges Instrument. Was es gibt, ist ein dreistufiges System aus KK-Pflegeleistungen (via IAHA), Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen. Die meisten Familien nutzen den ersten Weg: Lohn via IAHA.

Die drei Zahlungsquellen für häusliche Pflege in der Schweiz

Quelle Wer erhält Geld? Höhe Bedingung Antragsstelle Bearbeitungszeit
1. Lohn via IAHA (Pflegeleistungen KK) Die pflegende Person (als IAHA-Angestellte) CHF 36/Stunde Ärztliche Verordnung + Pflegehelferkurs IAHA übernimmt Antrag vollständig Immer bis zum 15. des Folgemonates
2. Hilflosenentschädigung (HE) (AHV/IV) Die pflegebedürftige Person direkt CHF 250–2000/Monat (je nach Hilflosigkeitsgrad) Dauerhafte erhebliche Hilflosigkeit (AHV Art. 43bis) AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons Mehrere Monate; rückwirkend möglich, muss aber 1 Jahr bestehen
3. Ergänzungsleistungen (EL) Die pflegebedürftige Person direkt Je nach Vermögen, Einkommen (Rente) AHV/IV-Berechtigung + Einkommen unter Grenze EL-Stelle des Wohnkantons Mehrere Monate

Für die meisten Familien ist Quelle 1 (Lohn via IAHA) der einfachste, schnellste und direkteste Weg zur finanziellen Entschädigung. Die HE und EL sind wichtige Ergänzungen — aber sie erfordern separate Antragsverfahren und längere Bearbeitungszeiten.

Gut zu wissen: HE und Lohn via IAHA schliessen sich nicht aus — beides ist gleichzeitig möglich. Die HE geht an die pflegebedürftige Person, der IAHA-Lohn an die pflegende Person. Für die vollständige Übersicht aller Finanzierungsquellen: iaha.ch/finanzierung-haeusliche-pflege-schweiz-alle-quellen

Weitere Informationen: Alle 8 Finanzierungsquellen im Überblick: EL, HE, Steuerabzüge und mehr.

Der IAHA-Weg: Lohn für Pflegeleistungen in 5 Schritten beantragen

Das ist der schnellste Weg zur finanziellen Entschädigung für Pflege zu Hause in der Schweiz:

Schritt Was passiert Wer handelt Zeitaufwand
1. Pflegerechner ausfüllen Online-Tool auf iaha.ch gibt erste Einschätzung zum möglichen Lohn; Anfrage geht an IAHA Pflegende Person / Familie 2 Minuten
2. Erstkontakt mit IAHA IAHA meldet sich, klärt Situation, erklärt nächste Schritte IAHA Innert 48 Stunden
3. Hausbesuch / Bedarfsfeststellung IAHA-Pflegefachperson kommt nach Hause, erstellt professionellen Pflegeplan IAHA-Pflegefachperson Ca. 60–90 Minuten
4. Ärztliche Verordnung Hausarzt stellt Verordnung für Pflegeleistungen aus — Voraussetzung für KK-Abrechnung Hausarzt (IAHA veranlasst) 1–3 Tage
5. Abrechnung läuft — Lohn wird ausbezahlt IAHA rechnet mit KK ab; pflegende Person erhält monatlich Lohn; Pflegehelferkurs läuft parallel IAHA vollständig Monatlich laufend

Wichtig: Der Pflegehelferkurs (120 Stunden) muss innerhalb eines Jahres nach Pflegebeginn abgeschlossen sein. IAHA übernimmt die Kurskosten vollständig.

Weitere Informationen: BAG – Pflegeleistungen KVG.

Weitere Informationen: Wie viel Lohn pflegende Angehörige in der Schweiz erhalten.

Weitere Informationen: KK-Abrechnung für Pflegeleistungen: was kassenpflichtig ist.

Weitere Informationen: Pflegehelferkurs SRK: kostenlos und Voraussetzung für den IAHA-Lohn.

Weitere Informationen: IAHA-Prozess im Detail: von der Anmeldung bis zur ersten Lohnzahlung.

Hilflosenentschädigung beantragen: Wann und wie

Die Hilflosenentschädigung (HE) ist eine direkte Zahlung der AHV oder IV an die pflegebedürftige Person — unabhängig davon, ob die Pflege über IAHA erfolgt. Sie ist besonders relevant bei dauerhafter, erheblicher Hilflosigkeit.

Aspekt Details
Wer hat Anspruch? Personen die dauerhaft auf fremde Hilfe bei mindestens zwei alltäglichen Verrichtungen angewiesen sind (Körperpflege, Essen, Mobilität etc.)
Beträge (2025/2026) Leicht hilflos: CHF 250/Mt. | Mittelschwer: CHF 600/Mt. | Schwer: CHF 1000/Mt. Bei Kunden im AHV Alter; leicht CHF 500/Mt, Mittel CHF 1200/Mt, Schwer CHF 2000/Mt bei Kunden im arbeitsfähigen Alter
Wie beantragen? Schriftlicher Antrag bei der AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons; Formular HE-Antrag (erhältlich bei AHV-Zweigstelle oder ahv-iv.ch)
Rückwirkend möglich? Ja — aber nur bis 12 Monate rückwirkend. Je früher beantragt, desto früher läuft die Zahlung.
Gleichzeitig mit IAHA? Ja — HE und IAHA-Lohn schliessen sich nicht aus. HE geht an Pflegebedürftige; IAHA-Lohn an Pflegeperson.

Tipp: Den HE-Antrag frühzeitig stellen — auch wenn noch unklar ist, ob der Anspruch besteht. Die AHV prüft und entscheidet. Rückwirkende Zahlungen sind möglich, aber die Rückwirkung ist auf 12 Monate begrenzt.

Weitere Informationen: AHV-IV – Hilflosenentschädigung.

«Pflegegeld» Deutschland vs. Schweiz: Die wichtigsten Unterschiede

Aspekt Deutschland (Pflegegeld) Schweiz (IAHA-Lohn + HE + EL)
Systematik Eigenständige Pflegeversicherung (Pflichtversicherung, Pflegegrade 1–5) KVG + AHV/IV + Sozialhilfe (drei separate Systeme)
Zahlung an wen? Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person Lohn an pflegende Person (via IAHA); HE direkt an Pflegebedürftige
Stundenlohn-Prinzip Pauschal nach Pflegegrad (nicht stundenbasiert) Stundenbasiert: CHF 36/Stunde je nach Ausbildungsstand
Pflegekurs Pflicht? Nein (bei Pflegegeld) Ja — Pflegehelferkurs (120h) innerhalb Jahresfrist
Abrechnung Direkt — keine Organisation nötig Via IAHA/Spitex — IAHA übernimmt vollständig
Schnelligkeit Antrag → Einstufung → Zahlung: Monate Pflegerechner → IAHA-Kontakt → Lohn: bis zum 15. Des Folgemonates

Ihr nächster Schritt: Pflegerechner ausfüllen

Der einfachste erste Schritt zur finanziellen Entschädigung: Den IAHA-Pflegerechner ausfüllen. Es dauert 2 Minuten, ist kostenlos und gibt eine erste Einschätzung des möglichen Lohns. Danach meldet sich IAHA und erklärt die nächsten Schritte.

Lohn für Pflegeleistungen beantragen. Jetzt Pflegerechner ausfüllen.

iaha.ch/pflegerechner | 2 Minuten | Kostenlos | 044 208 88 44


FAQ

Frage Antwort
Gibt es Pflegegeld in der Schweiz? Nicht unter dem Begriff «Pflegegeld». In der Schweiz gibt es: Lohn für pflegende Angehörige via IAHA/Spitex (CHF 36/Stunde, KK-finanziert), Hilflosenentschädigung (HE) für die pflegebedürftige Person (AHV/IV) und Ergänzungsleistungen (EL) bei niedrigem Einkommen.
Wie viel «Pflegegeld» gibt es in der Schweiz? Lohn via IAHA: CHF 36 pro Pflegestunde. Hilflosenentschädigung: CHF 250–2000/Monat je nach Grad. Ergänzungsleistungen:unterschiedlich. Alle drei können kombiniert werden.
Wer zahlt den Lohn für pflegende Angehörige in der Schweiz? Die Krankenkasse zahlt die Pflegeleistungen an IAHA. IAHA zahlt den Lohn an die pflegende Person. Die Familie sieht davon administrativ nichts — IAHA übernimmt die gesamte Abrechnung.
Wie beantrage ich den IAHA-Lohn? 1. Pflegerechner auf iaha.ch ausfüllen (2 Min.). 2. IAHA meldet sich. 3. Hausbesuch/Bedarfsfeststellung. 4. Hausarzt stellt Verordnung aus. 5. Lohn läuft monatlich. Pflegehelferkurs parallel absolvieren.
Was ist der Pflegehelferkurs und muss ich ihn machen? Ja — er ist Pflicht für die KK-Abrechnung. 120 Stunden, Hybridformat (Online + Präsenz), kostenlos via IAHA. Muss innerhalb eines Jahres nach Pflegebeginn abgeschlossen sein.
Was ist der Unterschied zwischen Hilflosenentschädigung und IAHA-Lohn? HE = Zahlung an die PFLEGEBEDÜRFTIGE Person (nicht an die Pflegeperson). IAHA-Lohn = Zahlung an die PFLEGENDE Person für ihre Arbeit. Beide sind gleichzeitig möglich.
Kann ich Pflegegeld rückwirkend beantragen? Hilflosenentschädigung: rückwirkend bis 12 Monate möglich. IAHA-Lohn: ab dem Datum der ärztlichen Verordnung; keine wesentliche Rückwirkung. Deshalb: so früh wie möglich beantragen.
Zahlt die Krankenkasse direkt an mich als pflegende Person? Nein — die KK zahlt an IAHA als kassenzugelassene Spitex-Organisation. IAHA zahlt dann den Lohn an die pflegende Person aus. Direkte KK-Zahlungen an Privatpersonen sind in der Schweiz nicht vorgesehen.
Was wenn ich bereits seit Monaten pflege, ohne Abrechnung? Sofort IAHA kontaktieren: Der Pflegehelferkurs und die Anmeldung können nachgeholt werden. IAHA klärt, ab welchem Datum die Abrechnung starten kann. Je früher, desto besser.
Was zahlen Ergänzungsleistungen konkret? EL decken den Unterschied zwischen anerkannten Pflegeausgaben und dem verfügbaren Einkommen. Höchstbetrag: je nach Einkommen (Rente) und Vermögen. Bedingung: AHV/IV-Berechtigung + Einkommen unter der EL-Grenze. Antrag via EL-Stelle des Wohnkantons.

Kontaktinformationen

IAHA – International Association for Healthy Aging
info@iaha.ch
044 208 88 44
Seefeldstrasse 62, Zürich

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