Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sowohl physisch als auch emotional belastend sein kann. Neben der zeitlichen Beanspruchung entstehen oft finanzielle Herausforderungen, die nicht unterschätzt werden sollten.
In der Schweiz gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Dazu gehört das Pflegegeld, das unter bestimmten Bedingungen ausbezahlt wird. Doch wer hat Anspruch darauf? Wie läuft der Antragsprozess ab? Und welche Pflichten müssen erfüllt werden?
Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Pflegegeld beantragen und welche gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz gelten.
Weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige – etwa Hilflosenentschädigung, Spitex-Leistungen oder steuerliche Vorteile – finden Sie im Artikel Finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige.
In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen, staatlichen Pflegegeldanspruch. Die finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige hängt von mehreren Faktoren ab:
Das bedeutet, dass Pflegegeld nicht direkt vom Staat gezahlt wird, sondern über verschiedene Leistungsträger, darunter Krankenkassen, Sozialversicherungen oder kantonale Fonds.
Pflegegeld richtet sich in der Schweiz primär an pflegende Angehörige, die regelmässig eine pflegebedürftige Person betreuen. Die allgemeinen Voraussetzungen sind:
Für bestimmte Leistungen, wie die Hilflosenentschädigung der AHV/IV, gilt zudem, dass die betreute Person seit mindestens einem Jahr auf Hilfe angewiesen sein muss.
Bevor Pflegegeld gewährt wird, ist eine individuelle Pflegegrad-Abklärung notwendig.
Der Antrag für Pflegegeld muss je nach zuständigem Leistungsträger bei unterschiedlichen Stellen eingereicht werden.
Die Bearbeitungszeit variiert:
Während der Bearbeitungszeit sollten Antragsteller in regelmässigem Kontakt mit der zuständigen Stelle bleiben und fehlende Unterlagen schnell nachreichen.
Falls ein Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit eines Einspruchs.
In den meisten Fällen wird das Pflegegeld nicht direkt an den pflegenden Angehörigen gezahlt, sondern über eine Organisation, z. B.:
Diese leiten das Pflegegeld als Lohn an pflegende Angehörige weiter.
Die finanzielle Unterstützung kann für folgende Zwecke verwendet werden:
Ja, Pflegegeld, das als Lohn an pflegende Angehörige ausgezahlt wird, ist steuerpflichtig.
Wer Pflegegeld in der Schweiz beantragen möchte, muss sich gut über die Voraussetzungen und den Antragsprozess informieren. Die finanzielle Unterstützung erleichtert es pflegenden Angehörigen, eine angemessene Versorgung sicherzustellen.
Organisationen wie die IAHA – International Association for Healthy Aging bieten umfassende Beratung, um pflegende Angehörige bei der Antragstellung zu unterstützen.
Pflegende Angehörige, die nachweislich eine pflegebedürftige Person betreuen und eine entsprechende Schulung abgeschlossen haben.
Quelle: Pflegeleistungen - BAG
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Krankenkasse, beträgt aber meist mehrere Wochen.
Nein, das Pflegegeld wird an die Spitex-Organisation ausgezahlt, die den Lohn an die pflegenden Angehörigen weiterleitet.
Quelle: Kanton Zürich - Betreuung und Pflege zu Hause durch Angehörige
Antwort: Ja, das Geld kann für Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen oder Pflegebetten verwendet werden.
Organisationen wie IAHA – International Association for Healthy Aging helfen pflegenden Angehörigen bei der Beantragung von Pflegegeld.
Pflege im Notfall - Schnelle Hilfe für Betroffene
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Abrechnung in der Pflege verständlich erklärt für Angehörige und Fachkräfte
IAHA – International Association for Healthy Aging
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