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Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: Was sie sind, warum Sie sie brauchen — und was passiert wenn Sie sie nicht haben

Inhaltsverzeichnis

Rechtlicher Hinweis: Allgemeine Informationen. Kein Ersatz für Rechtsberatung. Für individuelle Fragen: Notar oder Rechtsanwalt.

Das Wichtigste in drei Sätzen

Der Vorsorgeauftrag (ZGB Art. 360) bestimmt, wer bei Urteilsunfähigkeit für Sie entscheidet — über Ihre Person, Ihr Vermögen, Ihre Rechte. Die Patientenverfügung (ZGB Art. 370) bestimmt, welche medizinischen Massnahmen Sie wollen oder ablehnen. Wer keine dieser Dokumente hat, überlässt diese Entscheidungen der KESB — einer staatlichen Behörde, die einen Beistand einsetzt.

Was passiert ohne Vorsorgedokumente — das Szenario, das die meisten vermeiden wollen

Es ist ein gewöhnlicher Mittwoch. Ihre Mutter hatte einen Schlaganfall und liegt auf der Intensivstation. Der Arzt fragt, wer Entscheidungen treffen darf. Sie sagen: «Ich bin ihre Tochter.» Der Arzt sagt: «Haben Sie eine rechtliche Grundlage dafür?»

Ohne Vorsorgeauftrag und ohne Patientenverfügung haben nahe Verwandte in der Schweiz von Gesetzes wegen keine automatische Entscheidungsvollmacht — ausser in sehr engen medizinischen Notfallsituationen. Wenn niemand entscheiden kann, entscheidet die KESB. Die KESB setzt eine Beistandsperson ein. Das kann der Sozialdienst sein. Es kann Monate dauern. Und die Wünsche Ihrer Mutter — die niemand schriftlich festgehalten hat — sind für die Behörde nicht bindend.

KESB = Kontrollverlust: Ein Vorsorgeauftrag ist kein bürokratisches Dokument. Er ist die einzige Möglichkeit, selbst zu bestimmen wer für Sie entscheidet — und nicht der Staat.

«Ich erlebe Familien, die dachten, als Ehepartner oder Kind automatisch berechtigt zu sein, für ihre Angehörigen zu entscheiden. Das ist ein Irrtum. Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet in der Schweiz die Behörde — und das ist oft der Moment, in dem Familien verstehen, was sie hätten früher regeln sollen.»

— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA

Weitere Informationen: BJ.admin.ch — Vorsorge.

Vorsorgeauftrag (ZGB Art. 360–455): Was er ist und was er regelt

Der Vorsorgeauftrag ist ein Dokument, mit dem Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, bei Ihrer Urteilsunfähigkeit in drei Bereichen für Sie zu handeln:

Bereich Was konkret geregelt wird Beispiele
Personale Fürsorge Wohnort, Lebensgestaltung, medizinische Alltagsentscheide «Meine Mutter soll zu Hause bleiben, nicht ins Heim»
Vermögensverwaltung Bankgeschäfte, Rechnungen bezahlen, Investitionen «Mein Sohn darf mein Konto verwalten»
Rechtliche Vertretung Verträge, Behördengänge, Erbschaftsfragen «Meine Tochter kann Verträge in meinem Namen unterschreiben»

Der Vorsorgeauftrag wird erst wirksam wenn die KESB festgestellt hat, dass Sie urteilsunfähig sind — und Ihre bevollmächtigte Person ihn bei der KESB hinterlegt (ZGB Art. 363). Bis dahin gilt er nicht.

Wer kann einen Vorsorgeauftrag errichten? Jede urteilsfähige erwachsene Person — in der Schweiz also theoretisch bereits ab 18 Jahren, spätestens jedoch bevor Urteilsunfähigkeit eintritt.

Patientenverfügung (ZGB Art. 370–373): Was sie ist und was sie regelt

Die Patientenverfügung richtet sich direkt an Ärzteschaft und medizinisches Personal — nicht an einen Bevollmächtigten. Sie legt fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wollen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Was geregelt werden kann Beispiele
Lebensverlängernde Massnahmen «Ich lehne künstliche Beatmung im Endstadium ab»
Schmerzbehandlung «Ich möchte Palliativmedizin auch wenn dadurch das Leben verkürzt werden kann»
Reanimation «Keine Reanimation bei terminalem Krankheitsstadium»
Organtransplantation «Ich erkläre mich einverstanden / lehne ab»
Stellvertretende Entscheidungsperson «Bei Unklarheiten entscheidet [Person]»

Die Patientenverfügung bindet Ärzte grundsätzlich — ausser sie entspricht nicht dem mutmasslichen Willen oder verletzt andere Rechte (ZGB Art. 372 Abs. 2). Ärzte können im Notfall bei unklarer Situation abweichen; eine spezifische, aktuell datierte Verfügung macht das schwieriger.

Fünf Situationen in denen diese Dokumente entscheidend sind

Situation Ohne Dokumente Mit Dokumenten
Schlaganfall mit Bewusstlosigkeit Krankenhaus konsultiert KESB; Familie hat keine rechtliche Entscheidungsgrundlage Patientenverfügung gibt Ärzten sofort Orientierung; Vorsorgeauftrag aktiviert Bevollmächtigte
Fortschreitende Demenz Wenn Urteilsunfähigkeit eingetreten, kann keine eigene Verfügung mehr errichtet werden Vorsorgeauftrag im Zeitfenster errichtet — eigene Person entscheidet
Unfall im Ausland Schweizer KESB nicht zuständig; lokale Behörden agieren ohne Ihre Wünsche zu kennen Internationales Dokument (mit Übersetzung) gibt Orientierung für Ärzte
Schwere psychiatrische Krise KESB kann Behandlung ohne Einverständnis anordnen Patientenverfügung zeigt Wünsche zu Behandlung; Bevollmächtigter kann eingreifen
Dauerhafte Pflegebedürftigkeit ohne Demenz Angehörige können nicht rechtsverbindlich für Sie handeln (KK, Banken, Behörden) Generalvollmacht + Vorsorgeauftrag geben umfassende Handlungsfähigkeit

Der wichtigste Unterschied auf einen Blick

Vorsorgeauftrag Patientenverfügung
Richtet sich an KESB und bevollmächtigte Person Ärzteschaft und medizinisches Personal
Regelt Wer entscheidet Was entschieden wird (medizinisch)
Wirkt Ab Urteilsunfähigkeit (KESB-Feststellung) Ab Urteilsunfähigkeit bei medizinischer Entscheidung
Rechtsgrundlage ZGB Art. 360–455 ZGB Art. 370–373
Braucht man beides? Ja — beide ergänzen sich: VA regelt WER, PV regelt WAS

Was kostet ein Notar — und wann braucht man ihn wirklich?

Viele Menschen scheuen Vorsorgedokumente, weil sie an hohe Notarkosten denken. Die Realität ist differenzierter:

Option Was es kostet Wann sinnvoll
Handschriftlich selbst erstellen Kostenlos (Papier und Stift) Für die meisten Fälle ausreichend — wenn vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben
Muster-Formulare nutzen (IAHA, Pro Senectute, SRK, Konsumentenschutz) Kostenlos zum Download Guter Einstieg; Formulare sind rechtlich geprüft; für Patientenverfügung sehr empfehlenswert
Notar für Vorsorgeauftrag CHF 200–800 (Quelle: Notariate Kanton Zürich) Wenn Dokument getippt statt handschriftlich; wenn Anfechtungsschutz wichtig; bei komplexen Vermögensverhältnissen
Rechtsanwalt CHF 250–400/Stunde (Quelle: Notariate Kanton Zürich) Bei Familienkonflikten, unklaren Erbschaftsfragen, internationalen Situationen

Quellen: Notariate Kanton Zürich (notariate.ch), Konsumentenschutz.ch, Pro Senectute Schweiz — Quellen aus Original-Blog übernommen.

Pro Senectute Kanton Zürich bietet kostenlose Beratung und geprüfte Musterformulare für Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung an: prosenectute.ch → «Vorsorge». Das ist der einfachste Einstieg für die meisten Familien. Die IAHA hat diese Dokumente als Vorlage auf der Homepage aufgeschaltet.

Weitere Informationen: Konsumentenschutz.ch.

Weitere Informationen: Pro Senectute Schweiz.

Weitere Informationen: Notariate Kanton Zürich.

Weitere Informationen: Wie erstelle ich Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung? Formvorschriften, Registrierung, vier Fehler.

Was IAHA zur Vorsorgeplanung beiträgt

  • Timing-Beratung: IAHA begleitet Familien und erkennt wenn das Zeitfenster für einen Vorsorgeauftrag bei Demenz sich schliesst — und spricht es proaktiv an
  • Systemkenntnis: IAHA kennt das Schweizer Vorsorgesystem und kann an Notar, Pro Senectute oder Rechtsberatung verweisen
  • KESB-Koordination: Wenn die KESB bereits involviert ist, begleitet IAHA die Familie und koordiniert mit dem Sozialdienst
  • Pflegeperspektive: IAHA sieht täglich die praktischen Konsequenzen fehlender oder lückenhafter Vorsorgedokumente — und kann Familien konkrete Hinweise geben

Die IAHA erstellt keine Vorsorgedokumente und gibt keine rechtliche Beratung. Aber sie ist die erste Anlaufstelle die merkt, wenn ein Dokument fehlt oder das Zeitfenster sich schliesst.

IAHA berät zu Vorsorgeplanung und Pflege. Jetzt Pflegerechner ausfüllen.

iaha.ch/pflegerechner | Kostenlos | 044 208 88 44

Weitere Informationen: Hausarzt und KESB: ihre Rolle im Pflegeteam.

Weitere Informationen: Vorsorgeauftrag bei Demenz: das Zeitfenster nutzen.

Weitere Informationen: Pflege legal absichern: Schwarzarbeit, Haftung, Datenschutz.

Weitere Informationen: Alle Vorsorgedokumente im Überblick: Generalvollmacht, Pflegevertrag, Checkliste.

Nächste Schritte — der Vorsorge-Cluster auf einen Blick

Was Sie als Nächstes brauchen Artikel
Wie erstelle ich Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung rechtsgültig? (Formvorschriften, Registrierung, vier häufige Fehler) → iaha.ch/vorsorgeauftrag-patientenverfuegung-erstellen-schweiz
Welche Vollmachten brauche ich generell — und was ist der Unterschied zur Generalvollmacht? → iaha.ch/vollmacht-vorsorgedokumente-pflege-schweiz-uebersicht
Wann ist der beste Zeitpunkt bei Demenz? → iaha.ch/demenzpflege-zu-hause-schweiz-stufenmodell-weglaufschutz (Abschnitt Vorsorgeauftrag-Timing)

FAQ

Frage Antwort
Was ist ein Vorsorgeauftrag? Ein Vorsorgeauftrag (ZGB Art. 360) ist ein Dokument, mit dem Sie festlegen, wer bei Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie entscheidet — über Ihre Person, Ihr Vermögen und Ihre rechtliche Vertretung. Er wird erst wirksam wenn die KESB die Urteilsunfähigkeit festgestellt hat.
Was ist eine Patientenverfügung? Eine Patientenverfügung (ZGB Art. 370) enthält Ihre Anweisungen zu medizinischen Massnahmen für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit. Sie richtet sich direkt an Ärzte und bindet diese grundsätzlich.
Was passiert wenn ich keinen Vorsorgeauftrag habe? Wenn Sie urteilsunfähig werden und keinen Vorsorgeauftrag haben, schaltet sich die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ein und bestimmt eine Beistandsperson für Sie. Das kann jemand vom Sozialdienst sein — auch wenn Sie Vertrauenspersonen in der Familie haben.
Kann ich den Vorsorgeauftrag selbst schreiben? Ja — vollständig handschriftlich (nicht tippen!), mit Datum und Unterschrift. Das ist rechtsgültig. Alternativ: notarielle Beglaubigung. Details zu Formvorschriften: iaha.ch/vorsorgeauftrag-patientenverfuegung-erstellen-schweiz.
Wie viel kostet ein Notar für den Vorsorgeauftrag? CHF 200–800 (Quelle: Notariate Kanton Zürich). Für einfache Situationen: kostenlose Musterformulare von IAHA, Pro Senectute oder Konsumentenschutz reichen oft. Für komplexe Situationen (Vermögen, Konflikte): Notarielle Beglaubigung empfohlen.
Brauche ich sowohl Vorsorgeauftrag als auch Patientenverfügung? Beide zusammen sind ideal. Vorsorgeauftrag regelt wer entscheidet (bei allen Lebensbereichen). Patientenverfügung regelt was medizinisch entschieden wird. Sie ergänzen sich.
Ab wann ist es zu spät für einen Vorsorgeauftrag? Wenn Urteilsunfähigkeit eingetreten ist. Bei fortschreitender Demenz verkürzt sich dieses Zeitfenster — manchmal schneller als erwartet. IAHA informiert Familien proaktiv, wenn dieser Zeitpunkt naht.
Muss ich den Vorsorgeauftrag registrieren? Nicht obligatorisch, aber empfohlen. Das Zivilstandsamt trägt eine Notiz ins Personenstandsregister ein, damit die KESB weiss, dass ein Dokument existiert. Ohne Registrierung: wichtig, dass die eingesetzte Person informiert ist und eine Kopie des Vorsorgeauftrags hat.
Wo bekomme ich kostenlose Musterformulare? IAHA (iaha.ch), Pro Senectute Schweiz (prosenectute.ch), SRK (srk.ch → Patientenverfügung), Konsumentenschutz (konsumentenschutz.ch). Alle Formulare sind rechtlich geprüft.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgeauftrag und Generalvollmacht? Generalvollmacht: sofort wirksam nach Unterzeichnung — für Alltagsgeschäfte wie Bankgänge. Vorsorgeauftrag: erst bei Urteilsunfähigkeit wirksam. Viele Familien brauchen beide. Mehr dazu: iaha.ch/vollmacht-vorsorgedokumente-pflege-schweiz-uebersicht.

Kontaktinformationen

IAHA – International Association for Healthy Aging
info@iaha.ch
044 208 88 44
Seefeldstrasse 62, Zürich

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