TL;DR — Das Wichtigste zuerst
Ja — ein Familienmitglied kann formal bei IAHA/Spitex angestellt werden und Lohn für Pflegeleistungen erhalten. Das ist legal, von der Krankenkasse mitfinanziert und schützt alle Beteiligten. CHF 36/Stunde brutto. IAHA übernimmt als Arbeitgeberin die gesamte Lohnadministration, Sozialversicherungen und KK-Abrechnung. Voraussetzung: KLV-pflichtige Pflegeleistungen + ärztliche Verordnung + Pflegehelferkurs.
Weitere Informationen: BAG — Pflegeleistungen KLV.
Weitere Informationen: Pflegehelferkurs: Voraussetzung für CHF 36/Stunde.
«Meine Tochter pflegt mich — aber niemand zahlt sie dafür.»
Das ist die Ausgangssituation Tausender Schweizer Familien. Die Tochter reduziert ihr Pensum, der Sohn kündigt, die Ehefrau pflegt täglich — ohne Vertrag, ohne Lohn, ohne Sozialversicherung. Das muss nicht so sein.
In der Schweiz ist es möglich, ein Familienmitglied formal über eine kassenzugelassene Spitex-Organisation wie IAHA anzustellen. Die Krankenkasse bezahlt die anerkannten Pflegeleistungen — IAHA zahlt den Lohn an die pflegende Person aus. Die Familie profitiert von professioneller Begleitung, die pflegende Person von rechtlicher Absicherung, und der Pflegebedürftige bleibt in vertrauten Händen.
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«Ich höre oft: «Wir wussten nicht, dass das geht.» Genau das ist das Problem. Viele Familien pflegen informell über Jahre — ohne Vertrag, ohne AHV-Beiträge, ohne Unfallversicherung. Wenn dann etwas passiert, ist niemand abgesichert. IAHA schafft den formalen Rahmen, der allen Sicherheit gibt.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Weitere Informationen: AHV-IV — Sozialversicherung.
Weitere Informationen: Wie viel Lohn pflegende Angehörige in der Schweiz erhalten.
Informell vs. formal: Was der Unterschied bedeutet
| Informelle Pflege (ohne Anstellung) | Formale Anstellung über IAHA | |
| Lohn | Kein Lohn oder Barzahlung unter dem Tisch | CHF 36/Stunde, monatlich ausbezahlt |
| Sozialversicherung | Keine AHV/IV — Rentenjahre gehen verloren | AHV/IV/EO/ALV vollständig abgeführt |
| Unfallversicherung | Keine — bei Pflegeunfall keine Deckung | UVG-Versicherung durch IAHA |
| Krankentaggeld | Kein Anspruch bei Krankheit | Nach Ablauf gesetzlicher Lohnfortzahlung |
| KK-Finanzierung | Nicht möglich — keine Abrechnung ohne Spitex | KK zahlt anerkannte Pflegeleistungen an IAHA |
| Steuerlich | Schwarzarbeit — Nachsteuern, Bussen möglich | Lohn deklariert, Steuerausweis von IAHA |
| Rechtssicherheit | Keine — bei Streit kein Schutz | Schriftlicher Arbeitsvertrag, klare Rechte |
| Pflegequaliät | Keine Begleitung, keine Schulung | IAHA begleitet, schult, berät laufend |
⚠️ Schwarzarbeit in der Pflege: Wer ein Familienmitglied ohne Anmeldung bei der Ausgleichskasse beschäftigt, riskiert Nachzahlungen von AHV/IV/ALV für bis zu 5 Jahre rückwirkend. Zusätzlich: Bussenrisiko nach BGSA (Bundesgesetz über Schwarzarbeit). IAHA beseitigt dieses Risiko vollständig.
Weitere Informationen: SECO — Schwarzarbeit.
Was für eine formale Anstellung über IAHA nötig ist
| Voraussetzung | Was konkret nötig ist | Wer kümmert sich darum |
| KLV-pflichtige Pflegeleistungen | Die erbrachten Pflegeaufgaben müssen nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) kassenpflichtig sein | IAHA prüft im Erstgespräch — keine Vorarbeit nötig |
| Ärztliche Verordnung | Hausarzt muss Pflegebedürftigkeit bestätigen und Verordnung ausstellen | IAHA erstellt die Verordnung und reicht sie beim Hausarzt zur Unterschrift ein |
| Pflegehelferkurs | 120 Stunden, Hybridformat (Online + Präsenz); innerhalb von 12 Monaten nach Pflegebeginn | IAHA übernimmt Kosten + Organisation |
| Pflegedokumentation | Laufendes Pflegeprotokoll für KK-Abrechnung | IAHA erstellt System + begleitet |
| Anmeldung bei SVA / Ausgleichskasse | Sozialversicherungsanmeldung der pflegenden Person | IAHA vollständig |
| Schriftlicher Arbeitsvertrag | Zwischen IAHA (als Arbeitgeberin) und der pflegenden Person | IAHA erstellt vollständig |
Wer kann angestellt werden? Grundsätzlich können Ehepartner, Kinder, Geschwister und andere Familienangehörige angestellt werden — solange die pflegerischen Leistungen KLV-pflichtig sind und die nötigen Qualifikationen vorhanden sind (oder durch IAHA-Kurs erworben werden). IAHA prüft die Voraussetzungen kostenlos.
Weitere Informationen: KK-Abrechnung für Pflegeleistungen: was kassenpflichtig ist.
Weitere Informationen: Betreuungsgutschriften: wie formale Anstellung die AHV-Rente verbessert.
Was die angestellte Person verdient
| Status | Bruttolohn/Stunde | Nettolohn/Stunde (ca.) | Voraussetzung |
| Pflegehelferkurs oder in Ausbildung | CHF 36.– | ca. CHF 29–31 (je nach Kanton + Steuerstatus) | Kursabschluss innerhalb 12 Monate |
Was IAHA als Arbeitgeberin übernimmt — und was die pflegende Person selbst leistet:
| IAHA übernimmt vollständig | Die pflegende Person leistet |
| Lohnauszahlung monatlich | Pflegeleistungen erbringen |
| AHV/IV/EO/ALV-Abzüge und -Beiträge | Pflegedokumentation führen |
| Quellensteuer-Abzug (wo relevant) | Pflegehelferkurs absolvieren |
| UVG-Unfallversicherung | Änderungen der Pflegesituation melden |
| KK-Abrechnung für alle Leistungen | Regelmässig Weiterbilden |
| Arbeitsvertrag erstellen und verwalten | |
| Anmeldung bei der Ausgleichskasse | |
| Lohnausweis für Steuererklärung |
In 3 Schritten zur formalen Anstellung
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→ iaha.ch/pflegerechner | Kostenlos | Innert 24 Stunden Rückmeldung
Rechtliche Rahmenbedingungen: Was Familien wissen müssen
| Thema | Was gilt |
| Arbeitsrecht | Die pflegende Person ist Angestellte der IAHA — nicht der Familie. Es gelten OR-Arbeitsrecht, Kündigungsfristen gemäss Vertrag, Lohnfortzahlung bei Krankheit. |
| Sozialversicherungen | AHV/IV/EO mindestens 10.6% des Bruttolohns (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). ALV 2.2%. Unfallversicherung UVG: IAHA als Arbeitgeberin trägt Prämien. |
| Steuerliche Behandlung | Lohn ist steuerpflichtiges Einkommen — muss in der Steuererklärung deklariert werden. IAHA stellt jährlich Lohnausweis aus. |
| Quellensteuer | Bei ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungsbewilligung C: IAHA zieht Quellensteuer ab und führt ab. |
| Kündigung | Gemäss schriftlichem Arbeitsvertrag. IAHA berät bei Beendigung des Pflegeverhältnisses. |
| Betreuungsgutschriften (AHV) | Wenn die pflegende Person gleichzeitig Betreuungsgutschriften beantragt (AHV Art. 29septies), können beide Leistungen parallel laufen. Details: iaha.ch/lohnrechner-pflege-schweiz-betreuende-angehoerige. |
Keine Schwarzarbeit, kein Risiko: Durch die Anstellung über IAHA sind alle arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte geregelt. Die Familie muss sich nicht um Ausgleichskassen, Versicherungen oder Steuern kümmern — IAHA übernimmt alles.
Weitere Informationen: Schwarzarbeit in der Pflege vermeiden: was rechtlich gilt.
FAQ
| Frage | Antwort |
| Kann ich meinen Ehemann / meine Ehefrau über IAHA anstellen lassen? | Ja. Ehegatten können formale Pflegepersonen sein, wenn die Pflegeleistungen KLV-pflichtig sind und die nötigen Qualifikationen vorhanden sind. IAHA prüft die Situation im Erstgespräch kostenlos. |
| Kann meine Tochter / mein Sohn über IAHA angestellt werden? | Ja. Kinder können Eltern formal pflegen — mit Arbeitsvertrag, Lohn und Sozialversicherungsschutz. Voraussetzung: KLV-pflichtige Leistungen + ärztliche Verordnung. IAHA klärt die Voraussetzungen. |
| Wie viel verdient eine über IAHA angestellte Person? | CHF 36.– brutto/Stunde. IAHA übernimmt alle Sozialabzüge und zahlt monatlich netto aus. |
| Was ist der Unterschied zur informellen Pflege? | Informelle Pflege ohne Anstellung ist in vielen Fällen Schwarzarbeit: keine AHV-Beiträge, kein Unfallschutz, keine KK-Finanzierung, steuerliche Risiken. Die formale Anstellung über IAHA schützt alle Beteiligten vollständig. |
| Was übernimmt IAHA — was müssen wir selbst tun? | IAHA übernimmt: Arbeitsvertrag, SVA-Anmeldung, Lohnabrechnung, KK-Abrechnung, Unfallversicherung, Steuerdokumente. Die pflegende Person muss: Pflege erbringen, Pflegedokumentation führen, Pflegehelferkurs absolvieren. |
| Kann die formale Anstellung jederzeit beendet werden? | Ja. Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag geregelt. IAHA begleitet bei der Beendigung des Pflegeverhältnisses und klärt alle administrativen Folgeschritte. |
| Was passiert wenn die KK die Leistungen ablehnt? | IAHA hat Einsprache-Erfahrung und begleitet Familien bei Einsprachen. In der Regel liegt die Ablehnung an fehlender Dokumentation — IAHA hilft, diese zu vervollständigen. Details: iaha.ch/pflegeabrechnung-krankenkasse-schweiz-leistungen-ablehnung. |
| Wie lange dauert es bis der erste Lohn fliesst? | Nach Pflegerechner → IAHA meldet sich innert 24 Stunden. Nach ärztlicher Verordnung und Vertragsabschluss läuft die Abrechnung. IAHA zahlt Lohn monatlich nach Abrechnung mit der KK. |
