Ein Vorsorgeauftrag ist besonders sinnvoll für Personen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit sicherstellen möchten, dass eine von ihnen bestimmte Vertrauensperson ihre Angelegenheiten regelt. Dies betrifft insbesondere alleinstehende Personen oder Konkubinatspaare, da ohne Vorsorgeauftrag die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Vertretung bestimmt.
Mit einem Vorsorgeauftrag kann man die Selbstbestimmung wahren und die Angehörigen entlasten.
Quelle: Konsumentenschutz.ch
Nein, ein Vorsorgeauftrag muss nicht zwingend notariell beglaubigt werden. Er kann entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung ist jedoch empfehlenswert, da der Notar die Urteilsfähigkeit der Person zum Zeitpunkt der Erstellung bestätigt und somit spätere Zweifel vermeiden hilft.
Quellen: Pro Senectute Schweiz, DeinAdieu
Ja, man kann den Vorsorgeauftrag selbst schreiben. Dazu muss er vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Es ist wichtig, dass die Aufgabenbereiche (Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr) klar umschrieben sind. Unklare oder lückenhafte Formulierungen können dazu führen, dass die KESB dennoch eingreifen muss.
Quellen: Pro Infirmis, Pro Senectute Schweiz
Die Kosten für einen notariell beurkundeten Vorsorgeauftrag variieren je nach Kanton und Aufwand. In der Regel liegen die Stundensätze für Notare zwischen CHF 250.– und CHF 400.–. Für einfachere Vorsorgeaufträge kann mit Gesamtkosten von etwa CHF 200.– bis CHF 800.– gerechnet werden. Zusätzliche Kosten können für Beratung oder komplexe Regelungen anfallen.
Quellen: Notariate Kanton Zürich, Berner Notar
Für die Abrechnung von Pflegeleistungen sind in der Regel folgende Dokumente notwendig: eine ärztliche Verordnung, eine vollständige Pflegedokumentation, ein Pflegeplan sowie Nachweise über absolvierte Pflegekurse.
Quelle: Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen – IAHA
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt einen Teil der Pflegekosten, abhängig vom Pflegeaufwand. Die restlichen Kosten müssen durch die pflegebedürftige Person oder durch Ergänzungsleistungen gedeckt werden.
Die Verjährungsfrist für die Abrechnung von Pflegeleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Erhalt der Rechnung. Es ist jedoch ratsam, die Leistungen zeitnah einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die IAHA bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Abrechnung von Pflegeleistungen. Pflegeleistungen können nur über eine Spitexorganisation abgerehcnet werden. Die IAHA hilft bei der Erstellung der notwendigen Dokumente, bietet Schulungen an und begleitet Sie umfassend in der Pflege zu Hause.
Der Lohnrechner basiert auf realistischen Durchschnittswerten und berücksichtigt unterschiedliche Pflegesituationen. Für eine exakte Berechnung empfiehlt es sich, den Pflege-Lohnrechner der IAHA zu benutzen.
Ja, der Lohnrechner bietet auch Eingabefelder für selbstständige Pflegekräfte, die bereits eine Kundin oder einen Kunden zu Hause Pflegen. Er gibt Anhaltspunkte über die Pflegedauer und die mögliche Lohnzahlung bei einer Anstellung bei der IAHA.
Je nach Kanton gelten unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Abgeltungsmodelle. Der erste Schritt ist, sich bei der zuständigen kantonalen Stelle oder Organisation zu informieren und die notwendigen Unterlagen einzureichen.
Quelle: IAHA – Anleitung zur Beantragung von Pflegegeld in der Schweiz
Weil Pflegearbeit – ob professionell oder familiär – Anerkennung und faire Entlöhnung verdient. Die IAHA unterstützt mit Beratung, Schulung und Tools wie dem Lohnrechner eine gerechte Pflegezukunft.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG – Betreuende und pflegende Angehörige
Der Pflegerechner der International Association for Healthy Aging (IAHA) ist ein Online-Tool, das pflegenden Angehörigen dabei hilft, eine erste Schätzung des potenziellen finanziellen Ausgleichs für ihre häusliche Pflegeleistung zu erhalten. Das Tool wurde in Zusammenarbeit mit Pflegefachleuten entwickelt und orientiert sich am offiziellen Spitex-Leistungskatalog.
Nutzerbewertungen auf der IAHA-Website sind überwiegend positiv. Beispielsweise lobt Marcel S. die Plattform als "hervorragende Quelle für pflegende Angehörige" und hebt die Benutzerfreundlichkeit sowie die hilfreichen Tools hervor. Marco A.empfiehlt die IAHA ebenfalls weiter und bedankt sich für die Unterstützung.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der IAHA Pflegerechner eine automatisierte Berechnung mit vereinfachenden Annahmen durchführt und kein verbindliches Angebot darstellt. Er ersetzt weder eine fundierte Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson noch eine individuelle Beratung. Für eine detaillierte und persönliche Beratung empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit der IAHA aufzunehmen.
Eine Generalvollmacht ist ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung gültig und ermächtigt die bevollmächtigte Person, in nahezu allen rechtlichen Angelegenheiten zu handeln. Im Gegensatz dazu wird ein Vorsorgeauftrag erst bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit wirksam und muss entweder vollständig handschriftlich verfasst oder öffentlich beurkundet sein.
Quelle: Studer Zahner RechtsanwälteQuelle: Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen – IAHA
Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen, um die Gültigkeit und Akzeptanz der Generalvollmacht zu erhöhen, insbesondere bei komplexen oder umfangreichen Rechtsgeschäften.
Quelle: Vollmachtportal.com
Grundsätzlich kann jede volljährige und urteilsfähige Person eine Generalvollmacht erhalten. Es ist jedoch entscheidend, dass zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten ein absolutes Vertrauensverhältnis besteht, da die Generalvollmacht weitreichende Befugnisse überträgt.
Quelle: Anwaltvergleich.ch
Ja, eine Generalvollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der Vollmachtgeber urteilsfähig ist. Es wird empfohlen, den Widerruf schriftlich festzuhalten und dem Bevollmächtigten sowie relevanten Stellen mitzuteilen.
Quelle: DeinAdieu.ch
Eine Generalvollmacht ist ein umfassendes Dokument, das einer Vertrauensperson die Befugnis erteilt, in nahezu allen rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Sie tritt sofort in Kraft und bleibt gültig, solange der Vollmachtgeber urteilsfähig ist. Bei Verlust der Urteilsfähigkeit erlischt die Generalvollmacht, und es greift der Vorsorgeauftrag, sofern ein solcher erstellt wurde.
Quelle: www.axa.ch
Eine Generalvollmacht sollte folgende wesentliche Punkte enthalten: Persönliche Daten: Vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten.
Umfang der Vollmacht: Klare Definition der Befugnisse, z. B. Vertretung in finanziellen Angelegenheiten, Abschluss von Verträgen, medizinische Entscheidungen. Spezielle Anweisungen oder Beschränkungen: Eventuelle Einschränkungen oder besondere Hinweise für bestimmte Situationen.
Geltungsdauer: Angabe, wann die Vollmacht beginnt und unter welchen Umständen sie endet. Unterschrift und Datum: Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers mit aktuellem Datum. Es ist ratsam, die Generalvollmacht klar und präzise zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch die Akzeptanz bei Dritten erhöhen.
Quelle: www.axa.ch
Mit einer Generalvollmacht ist der Bevollmächtigte berechtigt, nahezu alle rechtlichen Handlungen im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen, darunter:
Finanzielle Transaktionen: Zugriff auf Bankkonten, Durchführung von Überweisungen, Verwaltung von Vermögenswerten.
Vertragsabschlüsse: Unterzeichnung von Miet-, Kauf- oder Dienstleistungsverträgen. Behördengänge: Vertretung gegenüber Behörden, Einreichung von Anträgen, Entgegennahme von Bescheiden.
Medizinische Entscheidungen: Zustimmung oder Ablehnung von medizinischen Behandlungen, sofern dies in der Vollmacht vorgesehen ist. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Handlungen, wie beispielsweise der Verkauf von Immobilien, explizit in der Vollmacht erwähnt werden müssen, da sie ansonsten ausgeschlossen sind.
Quelle: www.axa.ch
Eine Generalvollmacht ist ein schriftliches Dokument, das die unter:” Was muss in einer Generalvollmacht stehen?” genannten Punkte enthält. Es gibt verschiedene Vorlagen und Muster, die als Orientierung dienen können. Beispielsweise stellt die IAHA kostenlose Vorlagen für General- und Einzelvollmachten zur Verfügung.
Quelle: www.iaha.ch
Die Kosten für die notarielle Beurkundung einer Generalvollmacht und einer Patientenverfügung variieren je nach Kanton und Notar. Im Kanton Bern betragen die Gebühren für einen öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag beispielsweise zwischen CHF 500 und CHF 1'500.
Quelle: www.fina.ch
Für die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens werden im Kanton Zürich Gebühren zwischen CHF 20 und CHF 250 erhoben.
Quelle: www.notarie-zh.ch
Es ist daher empfehlenswert, direkt beim zuständigen Notariat oder Notar die genauen Kosten zu erfragen.
Die Schweiz kennt kein direktes „Pflegegrad“-System. Stattdessen wird die Pflegebedürftigkeit durch die Bedarfsabklärung der Spitex oder einer Pflegeinstitution ermittelt. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) regelt, welche Pflegeleistungen durch die obligatorische Krankenversicherung (OKP) übernommen werden. Personen mit chronischen Erkrankungen können je nach individuellem Pflegebedarf Unterstützung durch die Spitex oder Langzeitpflege erhalten.
Es gibt keine spezifische „Bescheinigung“ für chronische Krankheiten in der Schweiz. Allerdings kann ein Arzt eine ärztliche Bestätigung oder ein Attest ausstellen, um eine chronische Krankheit nachzuweisen – z. B. für die Krankenkasse, IV (Invalidenversicherung) oder andere Sozialleistungen.
Obligatorische Krankenversicherung (OKP): Übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente (gemäss Spezialitätenliste) und gewisse Pflegeleistungen. Invalidenversicherung (IV): Kann bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen Unterstützung bieten, z. B. in Form von Hilfsmitteln oder beruflichen Massnahmen.
Ergänzungsleistungen (EL): Falls eine chronische Erkrankung zu finanziellen Engpässen führt, kann unter bestimmten Bedingungen Unterstützung beantragt werden. Hilflosenentschädigung: Falls eine Person im Alltag stark eingeschränkt ist, kann eine Hilflosenentschädigung der IV oder AHV gewährt werden.
Eine Krankheit gilt als chronisch, wenn sie über einen längeren Zeitraum besteht (oft länger als 3–6 Monate) und nicht heilbar ist.
Regelmässige ärztliche Betreuung: Enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt, um eine bestmögliche Therapie zu erhalten.
Lebensstil-Anpassungen: Gesunde Ernährung, Bewegung und Stressmanagement können oft helfen, Symptome zu lindern. Unterstützungsangebote nutzen: Je nach Schwere der Erkrankung können Spitex-Dienste, Selbsthilfegruppen oder Sozialdienste helfen.
Medikamentöse Therapie: Falls erforderlich, werden Medikamente zur Kontrolle der Erkrankung eingesetzt.
In der Schweiz werden u. a. folgende Erkrankungen als chronisch eingestuft:
Akute Erkrankungen treten plötzlich auf und sind meist von kurzer Dauer (z. B. Grippe, Knochenbrüche). Sie heilen oft vollständig aus.
Chronische Erkrankungen entwickeln sich über einen längeren Zeitraum, sind oft nicht heilbar und benötigen eine langfristige Behandlung (z. B. Diabetes, Asthma).
Eine Erkrankung gilt als chronisch, wenn sie über einen längeren Zeitraum besteht und nicht vollständig heilbar ist. Es gibt keine festgelegte Zeitgrenze, aber medizinisch wird oft von mindestens 3 bis 6 Monaten ausgegangen. Typischerweise erfordert eine chronische Erkrankung eine dauerhafte medizinische Behandlung, Therapie oder Anpassung des Lebensstils.
Ein Schlaganfall (Hirnschlag) selbst ist ein plötzliches, akutes Ereignis, aber seine Folgen können chronisch sein. Viele Betroffene leiden nach einem Schlaganfall unter dauerhaften Beeinträchtigungen.
Da die Folgeschäden oft eine langfristige Betreuung und Anpassungen im Alltag erfordern, wird ein Schlaganfall in vielen Fällen als chronische Erkrankung eingestuft.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert chronische Krankheiten als nicht übertragbare Erkrankungen (Non-Communicable Diseases, NCDs), die langfristige Gesundheitsprobleme verursachen können. Dazu gehören:
Gute Demenzpflege erfordert eine individuelle, wertschätzende und bedürfnisorientierte Betreuung. Im Schweizer Gesundheitssystem und nach dem Modell der IAHA stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:
1. Personenzentrierte Betreuung
2. Spezialisierte Pflege & Betreuung
3. Unterstützung für Angehörige & Pflegekräfte
4. Medizinische & therapeutische Begleitung
5. Finanzielle Unterstützung & rechtliche Absicherung
Pflegende Angehörige können in der Schweiz verschiedene Unterstützungen erhalten:
Zur pflegebedürftigen Versorgung gehören häufig:
Angehörige im Pflegekontext sind:
Wichtig: Nicht nur direkte Familienmitglieder, sondern auch enge Bezugspersonen können als pflegende Angehörige anerkannt werden, je nach individueller Situation.
Wenn deine Eltern pflegebedürftig werden, sind folgende Schritte ratsam:
Quelle: www.prosenectute.ch
In der Schweiz besteht gemäss Artikel 328 des Zivilgesetzbuches (ZGB) eine Verwandtenunterstützungspflicht. Diese greift jedoch nur, wenn die Eltern bedürftig sind und die Kinder finanziell dazu in der Lage sind. Es gibt Freibeträge, die das Einkommen und Vermögen der Kinder schützen. Beispielsweise liegt der Freibetrag beim steuerbaren Vermögen für Alleinstehende bei 250'000 Franken und für Verheiratete bei 500'000 Franken.
Quelle: www.axa.ch
Pflegebedürftige Personen benötigen:
Im Jahr 2022 gab es in der Schweiz 1'485 Alters- und Pflegeheime mit insgesamt 100'354 Plätzen. Pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner ab 65 Jahren standen 56,9 Plätze zur Verfügung. Am 31. Dezember 2022 wurden 91'101 Personen in diesen Einrichtungen betreut.
Quelle: www.bfs.admin.ch
In der Schweiz gibt es mehrere Möglichkeiten, Erwachsenenwindeln zu erwerben:
Online-Shops:
Careproduct AG einer unserer Partner führt diverse Inkontinenzprodukte und Hilfsmittel. Sie erhalten 10% Rabatt bei einer Bestellung mit dem
Code:IAHA10
INSENIO: Bietet eine breite Auswahl an Erwachsenenwindeln verschiedener Marken.
Windelshop.ch: Spezialisiert auf Windeln und Hygieneprodukte.
Lokale Supermärkte und Drogerien:
Migros: Führt Produkte wie die "Secure Lady & Man Pants Plus".
Coop: Bietet ebenfalls Inkontinenzprodukte an. Apotheken: Führen oft eine Auswahl an Inkontinenzprodukten und bieten Beratung an.
Die Wahl der passenden Windel hängt von individuellen Bedürfnissen ab, wie dem Grad der Inkontinenz, Passform und Tragekomfort. Hier sind einige Empfehlungen:
MoliCare Premium Elastic 10 Tropfen: Ein Qualitätsprodukt von Hartmann mit hoher Saugkraft und Elastizität für besseren Sitz.
Super Seni Quatro: Bekannt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und hohe Saugfähigkeit.
TENA Slip Super Large: Bietet hohen Tragekomfort und Sicherheit. Diese Produkte wurden in verschiedenen Tests und Vergleichen positiv bewertet.
Es ist ratsam, verschiedene Produkte auszuprobieren, um die für dich am besten geeignete Windel zu finden. Achte dabei auf Saugfähigkeit, Passform und Hautverträglichkeit.
Die Standardmasse eines Pflegebetts betragen in der Regel 90 x 200 cm. Es gibt jedoch auch Varianten mit Breiten von 80 bis 120 cm und Längen von 190 bis 220 cm, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Höhe ist oft verstellbar, typischerweise zwischen 40 und 80 cm, um sowohl den Komfort des Nutzers als auch die Arbeitsergonomie für Pflegepersonen zu verbessern.
In der Schweiz gibt es mehrere Anbieter, bei denen du Pflegebetten mieten kannst:
Strack AG: Bietet die Vermietung von Pflegebetten mit einer Lieferzeit von 1–3 Tagen an.
Embru: Vermietet Pflegebetten sowie diverse Reha-Produkte und bietet individuelle Beratung an.
Jomes Reha: In Zürich ansässig, bietet eine grosse Auswahl an Pflegebetten und anderen Hilfsmitteln zur Miete an.
Krebsliga Zürich: Stellt Pflegebetten für schwer krebskranke Menschen zur Verfügung, um die Pflege zu Hause zu erleichtern.
Die Mietkonditionen variieren je nach Anbieter und beinhalten oft Lieferung, Aufbau und Abholung des Bettes. Es ist ratsam, direkt mit den Anbietern Kontakt aufzunehmen, um Verfügbarkeit, Preise und spezifische Bedingungen zu erfragen.
Wenn Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung längerfristig arbeitsunfähig sind oder Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, sollten Sie sich frühzeitig bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons anmelden. Eine frühzeitige Anmeldung ermöglicht es der IV, geeignete Eingliederungsmassnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Zudem kann eine rechtzeitige Anmeldung verhindern, dass Ihnen potenzielle Leistungen entgehen.
Nach einer bestätigten IV-Anmeldung haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, abhängig von Ihrem individuellen Bedarf und der Schwere Ihrer Beeinträchtigung. Dazu gehören:
Eingliederungsmassnahmen: Ziel ist es, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Dies kann durch berufliche Massnahmen, medizinische Rehabilitation oder Hilfsmittel erfolgen.
IV-Rente: Wenn Eingliederungsmassnahmen nicht oder nur teilweise erfolgreich sind, prüft die IV Ihren Anspruch auf eine Rente. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie während eines Jahres durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig waren und diese Einschränkung voraussichtlich dauerhaft besteht.
Hilflosenentschädigung: Bei Bedarf an regelmässiger Hilfe im Alltag können Sie Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.
Assistenzbeitrag: Wenn Sie zu Hause leben und eine Assistenzperson beschäftigen, kann die IV einen Beitrag zur Finanzierung leisten.
Die genauen Leistungen und Voraussetzungen können variieren. Es ist daher ratsam, sich direkt bei Ihrer IV-Stelle beraten zu lassen.
Grundsätzlich müssen Sie keine andere Versicherung über Ihre IV-Anmeldung informieren, da die IV-Stelle bei Bedarf selbstständig mit anderen Sozialversicherungen (z. B. Kranken- oder Unfallversicherung) Kontakt aufnimmt. Es kann jedoch sinnvoll sein, Ihre Krankenversicherung oder andere involvierte Versicherungen über Ihre gesundheitliche Situation und die IVAnmeldung zu informieren, insbesondere wenn bereits Leistungen bezogen werden oder weitere Abklärungen anstehen.
Die IV-Anmeldung selbst erfolgt durch Sie oder Ihren gesetzlichen Vertreter. Es ist nicht zwingend erforderlich, andere Personen oder Stellen darüber zu informieren. In bestimmten Situationen kann es jedoch sinnvoll sein, relevante Parteien wie Ihren Arbeitgeber, behandelnde Ärzte oder Sozialdienste über die Anmeldung zu informieren, insbesondere wenn deren Unterstützung im Rahmen von Eingliederungsmassnahmen oder für die Bereitstellung von Unterlagen erforderlich ist. Für weitere Informationen und spezifische Fragen empfiehlt es sich, direkt mit der IV-Stelle Ihres Wohnkantons Kontakt aufzunehmen oder die offiziellen Informationsquellen der AHV/IV zu konsultieren.
Die International Association for Healthy Aging (IAHA) setzt sich für die Verbesserung der häuslichen Seniorenbetreuung ein und bietet in diesem Zusammenhang Schulungs- und Weiterbildungsangebote für Betreuungspersonen an. Diese Programme zielen darauf ab, die Qualität der Pflege zu erhöhen und pflegende Angehörige sowie professionelle Betreuer*innen zu unterstützen.
Angebote der IAHA:
Schulungen für pflegende Angehörige: Die IAHA bietet spezifische Schulungen an, die darauf abzielen, Angehörige in der häuslichen Pflege zu unterstützen. Diese Schulungen vermitteln grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Betreuung von Senioren zu Hause erforderlich sind.
Weiterbildungsprogramme für professionelle Betreuer*innen: Für Personen, die bereits in der Seniorenbetreuung tätig sind oder eine professionelle Laufbahn in diesem Bereich anstreben, stellt die IAHA Weiterbildungsprogramme zur Verfügung. Diese Programme decken verschiedene Aspekte der Seniorenbetreuung ab und fördern die kontinuierliche berufliche Entwicklung.
Durch diese Bildungsangebote trägt die IAHA dazu bei, die Kompetenzen von Betreuungspersonen zu stärken und somit die Qualität der häuslichen Pflege zu verbessern.
Für detaillierte Informationen zu den spezifischen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten der IAHA empfiehlt es sich, die offizielle Website der Organisation zu besuchen oder direkt Kontakt aufzunehmen.
Die Goldstück AG bietet verschiedene Kurse im Bereich der Seniorenbetreuung an, die sowohl für Neueinsteiger als auch für bereits tätige Betreuungspersonen geeignet sind. Die Kurse kombinieren E-Learning mit praktischem Unterricht und sind von den Krankenkassen anerkannt.
Angebotene Kurse:
Pflegehelfer*innen-Kurs: Ein 120-stündiger Hybridkurs (Online und Präsenz), der Personen anspricht, die eine Tätigkeit im Bereich Betreuung und Grundpflege anstreben. Der Kurs ist modular aufgebaut und schliesst mit dem Testat "zertifizierte/r Pflegehelfende" ab, welches in der ganzen Schweiz gültig und von allen Krankenkassen anerkannt ist.
Gleichwertigkeitsanerkennung (Äquivalenzverfahren): Für erfahrene Betreuungspersonen bietet die Goldstück AG ein Verfahren zur Anerkennung des Zertifikats "zertifizierte/r Pflegehelfende" an. Voraussetzungen sind unter anderem der Nachweis einer Vorbildung, aktuelle praktische und theoretische Kenntnisse sowie Sprachkompetenz auf Niveau B1/B2.
Diese Angebote der Goldstück AG ergänzen die bereits genannten Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und bieten vielfältige Optionen für den Einstieg oder die Vertiefung im Bereich der Seniorenbetreuung.
Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, die eine Vielzahl von Symptomen verursachen kann. Diese variieren je nach betroffenem Bereich des Gehirns oder Rückenmarks und können von Person zu Person unterschiedlich sein.
Häufige Symptome von MS:
Müdigkeit (Fatigue): Eine ausgeprägte körperliche und/oder geistige Erschöpfung, die nicht proportional zur vorherigen Aktivität steht.
Gang- und Koordinationsstörungen: Probleme mit dem Gleichgewicht, unsicherer Gang oder Schwierigkeiten beim Greifen.
Sehstörungen: Verschwommenes Sehen, Doppeltsehen oder Einschränkungen des Sehvermögens, oft bedingt durch eine Entzündung des Sehnervs.
Sensorische Störungen: Kribbeln, Taubheitsgefühle oder Schmerzen in verschiedenen Körperregionen.
Muskelschwäche und -lähmungen: Teilweise oder vollständige Lähmungen bestimmter Muskeln, die zu Bewegungseinschränkungen führen können.
Muskelsteifheit und Spastizität: Erhöhte Muskelspannung oder -steifheit, insbesondere in den Beinen, was die Beweglichkeit beeinträchtigen kann.
Blasen- und Darmprobleme: Schwierigkeiten bei der Kontrolle der Blasen- und Darmfunktion, einschliesslich Inkontinenz oder Verstopfung.
Kognitive Beeinträchtigungen: Probleme mit Gedächtnis, Konzentration und anderen geistigen Funktionen.
Emotionale Veränderungen: Depressionen, Stimmungsschwankungen oder Angstzustände.
Schmerzen: Akute oder chronische Schmerzen, die in verschiedenen Körperteilen auftreten können.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Betroffenen alle diese Symptome erleben und die Ausprägung individuell sehr unterschiedlich sein kann. Bei Verdacht auf MS sollte eine neurologische Abklärung erfolgen, um eine genaue Diagnose zu stellen und geeignete Behandlungsmassnahmen einzuleiten.
Für weitere Informationen und Unterstützung können Sie sich an die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft wenden.
Multiple Sklerose (MS) ist eine chronische Erkrankung des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark), bei der das Immunsystem die schützende Myelinschicht der Nerven angreift.
Dies führt zu Entzündungen und Vernarbungen, die die Signalübertragung im Nervensystem stören.
Häufige Symptome sind:
Die Symptome von MS hängen davon ab, welche Nervenbereiche betroffen sind. Sie können schubweise oder langsam fortschreitend auftreten.
Ein MS-Schub ist eine Phase, in der sich Symptome plötzlich verschlechtern oder neue Symptome auftreten.
Ein Schub hält in der Regel mindestens 24 Stunden an und kann einige Tage bis Wochen dauern.
MS-Symptome sind oft unspezifisch und können anderen Krankheiten ähneln. Frühzeichen sind:
Ein Vorsorgeauftrag ist besonders sinnvoll für Personen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit sicherstellen möchten, dass eine von ihnen bestimmte Vertrauensperson ihre Angelegenheiten regelt. Dies betrifft insbesondere alleinstehende Personen oder Konkubinatspaare, da ohne Vorsorgeauftrag die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Vertretung bestimmt.
Mit einem Vorsorgeauftrag kann man die Selbstbestimmung wahren und die Angehörigen entlasten.
Quelle: Konsumentenschutz.ch
Nein, ein Vorsorgeauftrag muss nicht zwingend notariell beglaubigt werden. Er kann entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung ist jedoch empfehlenswert, da der Notar die Urteilsfähigkeit der Person zum Zeitpunkt der Erstellung bestätigt und somit spätere Zweifel vermeiden hilft.
Quellen: Pro Senectute Schweiz, DeinAdieu
Ja, man kann den Vorsorgeauftrag selbst schreiben. Dazu muss er vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Es ist wichtig, dass die Aufgabenbereiche (Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr) klar umschrieben sind. Unklare oder lückenhafte Formulierungen können dazu führen, dass die KESB dennoch eingreifen muss.
Quellen: Pro Infirmis, Pro Senectute Schweiz
Die Kosten für einen notariell beurkundeten Vorsorgeauftrag variieren je nach Kanton und Aufwand. In der Regel liegen die Stundensätze für Notare zwischen CHF 250.– und CHF 400.–. Für einfachere Vorsorgeaufträge kann mit Gesamtkosten von etwa CHF 200.– bis CHF 800.– gerechnet werden. Zusätzliche Kosten können für Beratung oder komplexe Regelungen anfallen.
Quellen: Notariate Kanton Zürich, Berner Notar
Für die Abrechnung von Pflegeleistungen sind in der Regel folgende Dokumente notwendig: eine ärztliche Verordnung, eine vollständige Pflegedokumentation, ein Pflegeplan sowie Nachweise über absolvierte Pflegekurse.
Quelle: Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen – IAHA
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt einen Teil der Pflegekosten, abhängig vom Pflegeaufwand. Die restlichen Kosten müssen durch die pflegebedürftige Person oder durch Ergänzungsleistungen gedeckt werden.
Quelle: Pflegeleistungen – Bundesamt für Gesundheit BAG
Die Verjährungsfrist für die Abrechnung von Pflegeleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Erhalt der Rechnung. Es ist jedoch ratsam, die Leistungen zeitnah einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Quelle: Verjährung – KLuG Krankenversicherung
Die IAHA bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Abrechnung von Pflegeleistungen. Pflegeleistungen können nur über eine Spitexorganisation abgerehcnet werden. Die IAHA hilft bei der Erstellung der notwendigen Dokumente, bietet Schulungen an und begleitet Sie umfassend in der Pflege zu Hause.
Der Lohnrechner basiert auf realistischen Durchschnittswerten und berücksichtigt unterschiedliche Pflegesituationen. Für eine exakte Berechnung empfiehlt es sich, den Pflege-Lohnrechner der IAHA zu benutzen.
Ja, der Lohnrechner bietet auch Eingabefelder für selbstständige Pflegekräfte, die bereits eine Kundin oder einen Kunden zu Hause Pflegen. Er gibt Anhaltspunkte über die Pflegedauer und die mögliche Lohnzahlung bei einer Anstellung bei der IAHA.
Je nach Kanton gelten unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Abgeltungsmodelle. Der erste Schritt ist, sich bei der zuständigen kantonalen Stelle oder Organisation zu informieren und die notwendigen Unterlagen einzureichen.
Quelle: IAHA – Anleitung zur Beantragung von Pflegegeld in der Schweiz
Weil Pflegearbeit – ob professionell oder familiär – Anerkennung und faire Entlöhnung verdient. Die IAHA unterstützt mit Beratung, Schulung und Tools wie dem Lohnrechner eine gerechte Pflegezukunft.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG – Betreuende und pflegende Angehörige
Der Pflegerechner der International Association for Healthy Aging (IAHA) ist ein Online-Tool, das pflegenden Angehörigen dabei hilft, eine erste Schätzung des potenziellen finanziellen Ausgleichs für ihre häusliche Pflegeleistung zu erhalten. Das Tool wurde in Zusammenarbeit mit Pflegefachleuten entwickelt und orientiert sich am offiziellen Spitex-Leistungskatalog.
Nutzerbewertungen auf der IAHA-Website sind überwiegend positiv. Beispielsweise lobt Marcel S. die Plattform als "hervorragende Quelle für pflegende Angehörige" und hebt die Benutzerfreundlichkeit sowie die hilfreichen Tools hervor. Marco A.empfiehlt die IAHA ebenfalls weiter und bedankt sich für die Unterstützung.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der IAHA Pflegerechner eine automatisierte Berechnung mit vereinfachenden Annahmen durchführt und kein verbindliches Angebot darstellt. Er ersetzt weder eine fundierte Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson noch eine individuelle Beratung. Für eine detaillierte und persönliche Beratung empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit der IAHA aufzunehmen.
www.iaha.ch
Eine Generalvollmacht ist ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung gültig und ermächtigt die bevollmächtigte Person, in nahezu allen rechtlichen Angelegenheiten zu handeln. Im Gegensatz dazu wird ein Vorsorgeauftrag erst bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit wirksam und muss entweder vollständig handschriftlich verfasst oder öffentlich beurkundet sein.
Quelle: Studer Zahner RechtsanwälteQuelle: Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen – IAHA
Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen, um die Gültigkeit und Akzeptanz der Generalvollmacht zu erhöhen, insbesondere bei komplexen oder umfangreichen Rechtsgeschäften.
Quelle: Vollmachtportal.com
Grundsätzlich kann jede volljährige und urteilsfähige Person eine Generalvollmacht erhalten. Es ist jedoch entscheidend, dass zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten ein absolutes Vertrauensverhältnis besteht, da die Generalvollmacht weitreichende Befugnisse überträgt.
Quelle: Anwaltvergleich.ch
Ja, eine Generalvollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, solange der Vollmachtgeber urteilsfähig ist. Es wird empfohlen, den Widerruf schriftlich festzuhalten und dem Bevollmächtigten sowie relevanten Stellen mitzuteilen.
Quelle: DeinAdieu.ch
Eine Generalvollmacht ist ein umfassendes Dokument, das einer Vertrauensperson die Befugnis erteilt, in nahezu allen rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Sie tritt sofort in Kraft und bleibt gültig, solange der Vollmachtgeber urteilsfähig ist. Bei Verlust der Urteilsfähigkeit erlischt die Generalvollmacht, und es greift der Vorsorgeauftrag, sofern ein solcher erstellt wurde.
www.axa.ch
Eine Generalvollmacht sollte folgende wesentliche Punkte enthalten: Persönliche Daten: Vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten.
Umfang der Vollmacht: Klare Definition der Befugnisse, z. B. Vertretung in finanziellen Angelegenheiten, Abschluss von Verträgen, medizinische Entscheidungen. Spezielle Anweisungen oder Beschränkungen: Eventuelle Einschränkungen oder besondere Hinweise für bestimmte Situationen.
Geltungsdauer: Angabe, wann die Vollmacht beginnt und unter welchen Umständen sie endet. Unterschrift und Datum: Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers mit aktuellem Datum. Es ist ratsam, die Generalvollmacht klar und präzise zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch die Akzeptanz bei Dritten erhöhen.
www.axa.ch
Mit einer Generalvollmacht ist der Bevollmächtigte berechtigt, nahezu alle rechtlichen Handlungen im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen, darunter:
Finanzielle Transaktionen: Zugriff auf Bankkonten, Durchführung von Überweisungen, Verwaltung von Vermögenswerten.
Vertragsabschlüsse: Unterzeichnung von Miet-, Kauf- oder Dienstleistungsverträgen. Behördengänge: Vertretung gegenüber Behörden, Einreichung von Anträgen, Entgegennahme von Bescheiden.
Medizinische Entscheidungen: Zustimmung oder Ablehnung von medizinischen Behandlungen, sofern dies in der Vollmacht vorgesehen ist. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Handlungen, wie beispielsweise der Verkauf von Immobilien, explizit in der Vollmacht erwähnt werden müssen, da sie ansonsten ausgeschlossen sind.
www.axa.ch
Eine Generalvollmacht ist ein schriftliches Dokument, das die unter:” Was muss in einer Generalvollmacht stehen?” genannten Punkte enthält. Es gibt verschiedene Vorlagen und Muster, die als Orientierung dienen können. Beispielsweise stellt die IAHA kostenlose Vorlagen für General- und Einzelvollmachten zur Verfügung.
www.iaha.ch
Die Kosten für die notarielle Beurkundung einer Generalvollmacht und einer Patientenverfügung variieren je nach Kanton und Notar. Im Kanton Bern betragen die Gebühren für einen öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag beispielsweise zwischen CHF 500 und CHF 1'500.
www.fina.ch
Für die Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens werden im Kanton Zürich Gebühren zwischen CHF 20 und CHF 250 erhoben.
www.notarie-zh.ch
Es ist daher empfehlenswert, direkt beim zuständigen Notariat oder Notar die genauen Kosten zu erfragen.
Die Schweiz kennt kein direktes „Pflegegrad“-System. Stattdessen wird die Pflegebedürftigkeit durch die Bedarfsabklärung der Spitex oder einer Pflegeinstitution ermittelt. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) regelt, welche Pflegeleistungen durch die obligatorische Krankenversicherung (OKP) übernommen werden. Personen mit chronischen Erkrankungen können je nach individuellem Pflegebedarf Unterstützung durch die Spitex oder Langzeitpflege erhalten.
Es gibt keine spezifische „Bescheinigung“ für chronische Krankheiten in der Schweiz. Allerdings kann ein Arzt eine ärztliche Bestätigung oder ein Attest ausstellen, um eine chronische Krankheit nachzuweisen – z. B. für die Krankenkasse, IV (Invalidenversicherung) oder andere Sozialleistungen.
Obligatorische Krankenversicherung (OKP): Übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen, Medikamente (gemäss Spezialitätenliste) und gewisse Pflegeleistungen. Invalidenversicherung (IV): Kann bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen Unterstützung bieten, z. B. in Form von Hilfsmitteln oder beruflichen Massnahmen.
Ergänzungsleistungen (EL): Falls eine chronische Erkrankung zu finanziellen Engpässen führt, kann unter bestimmten Bedingungen Unterstützung beantragt werden. Hilflosenentschädigung: Falls eine Person im Alltag stark eingeschränkt ist, kann eine Hilflosenentschädigung der IV oder AHV gewährt werden.
Eine Krankheit gilt als chronisch, wenn sie über einen längeren Zeitraum besteht (oft länger als 3–6 Monate) und nicht heilbar ist.
Regelmässige ärztliche Betreuung: Enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt, um eine bestmögliche Therapie zu erhalten.
Lebensstil-Anpassungen: Gesunde Ernährung, Bewegung und Stressmanagement können oft helfen, Symptome zu lindern. Unterstützungsangebote nutzen: Je nach Schwere der Erkrankung können Spitex-Dienste, Selbsthilfegruppen oder Sozialdienste helfen.
Medikamentöse Therapie: Falls erforderlich, werden Medikamente zur Kontrolle der Erkrankung eingesetzt.
In der Schweiz werden u. a. folgende Erkrankungen als chronisch eingestuft:
Akute Erkrankungen treten plötzlich auf und sind meist von kurzer Dauer (z. B. Grippe, Knochenbrüche). Sie heilen oft vollständig aus.
Chronische Erkrankungen entwickeln sich über einen längeren Zeitraum, sind oft nicht heilbar und benötigen eine langfristige Behandlung (z. B. Diabetes, Asthma).
Eine Erkrankung gilt als chronisch, wenn sie über einen längeren Zeitraum besteht und nicht vollständig heilbar ist. Es gibt keine festgelegte Zeitgrenze, aber medizinisch wird oft von mindestens 3 bis 6 Monaten ausgegangen. Typischerweise erfordert eine chronische Erkrankung eine dauerhafte medizinische Behandlung, Therapie oder Anpassung des Lebensstils.
Ein Schlaganfall (Hirnschlag) selbst ist ein plötzliches, akutes Ereignis, aber seine Folgen können chronisch sein. Viele Betroffene leiden nach einem Schlaganfall unter dauerhaften Beeinträchtigungen.
Da die Folgeschäden oft eine langfristige Betreuung und Anpassungen im Alltag erfordern, wird ein Schlaganfall in vielen Fällen als chronische Erkrankung eingestuft.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert chronische Krankheiten als nicht übertragbare Erkrankungen (Non-Communicable Diseases, NCDs), die langfristige Gesundheitsprobleme verursachen können. Dazu gehören:
Gute Demenzpflege erfordert eine individuelle, wertschätzende und bedürfnisorientierte Betreuung. Im Schweizer Gesundheitssystem und nach dem Modell der IAHA stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:
1. Personenzentrierte Betreuung
2. Spezialisierte Pflege & Betreuung
3. Unterstützung für Angehörige & Pflegekräfte
4. Medizinische & therapeutische Begleitung
5. Finanzielle Unterstützung & rechtliche Absicherung
Pflegende Angehörige können in der Schweiz verschiedene Unterstützungen erhalten:
Zur pflegebedürftigen Versorgung gehören häufig:
Angehörige im Pflegekontext sind:
Wichtig: Nicht nur direkte Familienmitglieder, sondern auch enge Bezugspersonen können als pflegende Angehörige anerkannt werden, je nach individueller Situation.
Wenn deine Eltern pflegebedürftig werden, sind folgende Schritte ratsam:
www.prosenectute.ch
In der Schweiz besteht gemäss Artikel 328 des Zivilgesetzbuches (ZGB) eine Verwandtenunterstützungspflicht. Diese greift jedoch nur, wenn die Eltern bedürftig sind und die Kinder finanziell dazu in der Lage sind. Es gibt Freibeträge, die das Einkommen und Vermögen der Kinder schützen. Beispielsweise liegt der Freibetrag beim steuerbaren Vermögen für Alleinstehende bei 250'000 Franken und für Verheiratete bei 500'000 Franken.
www.axa.ch
Pflegebedürftige Personen benötigen:
Im Jahr 2022 gab es in der Schweiz 1'485 Alters- und Pflegeheime mit insgesamt 100'354 Plätzen. Pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner ab 65 Jahren standen 56,9 Plätze zur Verfügung. Am 31. Dezember 2022 wurden 91'101 Personen in diesen Einrichtungen betreut.
www.bfs.admin.ch
In der Schweiz gibt es mehrere Möglichkeiten, Erwachsenenwindeln zu erwerben:
Online-Shops:
Careproduct AG einer unserer Partner führt diverse Inkontinenzprodukte und Hilfsmittel. Sie erhalten 10% Rabatt bei einer Bestellung mit dem
Code:IAHA10
www.CAREPRODUCT.ch
INSENIO: Bietet eine breite Auswahl an Erwachsenenwindeln verschiedener Marken.
www.insenio.ch
Windelshop.ch: Spezialisiert auf Windeln und Hygieneprodukte.
Lokale Supermärkte und Drogerien:
Migros: Führt Produkte wie die "Secure Lady & Man Pants Plus".
www.migros.ch
Coop: Bietet ebenfalls Inkontinenzprodukte an. Apotheken: Führen oft eine Auswahl an Inkontinenzprodukten und bieten Beratung an.
Die Wahl der passenden Windel hängt von individuellen Bedürfnissen ab, wie dem Grad der Inkontinenz, Passform und Tragekomfort. Hier sind einige Empfehlungen:
MoliCare Premium Elastic 10 Tropfen: Ein Qualitätsprodukt von Hartmann mit hoher Saugkraft und Elastizität für besseren Sitz.
Super Seni Quatro: Bekannt für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und hohe Saugfähigkeit.
TENA Slip Super Large: Bietet hohen Tragekomfort und Sicherheit. Diese Produkte wurden in verschiedenen Tests und Vergleichen positiv bewertet.
www.TEST.de
Es ist ratsam, verschiedene Produkte auszuprobieren, um die für dich am besten geeignete Windel zu finden. Achte dabei auf Saugfähigkeit, Passform und Hautverträglichkeit.
Die Standardmasse eines Pflegebetts betragen in der Regel 90 x 200 cm. Es gibt jedoch auch Varianten mit Breiten von 80 bis 120 cm und Längen von 190 bis 220 cm, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Höhe ist oft verstellbar, typischerweise zwischen 40 und 80 cm, um sowohl den Komfort des Nutzers als auch die Arbeitsergonomie für Pflegepersonen zu verbessern.
www.TECFOR-CARE.com
In der Schweiz gibt es mehrere Anbieter, bei denen du Pflegebetten mieten kannst:
Strack AG: Bietet die Vermietung von Pflegebetten mit einer Lieferzeit von 1–3 Tagen an.
www.STRACK.ch
Embru: Vermietet Pflegebetten sowie diverse Reha-Produkte und bietet individuelle Beratung an.
www.EMBRU.ch
Jomes Reha: In Zürich ansässig, bietet eine grosse Auswahl an Pflegebetten und anderen Hilfsmitteln zur Miete an.
www.JOMES-HILFSMITTEL.ch
Krebsliga Zürich: Stellt Pflegebetten für schwer krebskranke Menschen zur Verfügung, um die Pflege zu Hause zu erleichtern.
www.ZUERICH.KREBSLIGA.ch
Die Mietkonditionen variieren je nach Anbieter und beinhalten oft Lieferung, Aufbau und Abholung des Bettes. Es ist ratsam, direkt mit den Anbietern Kontakt aufzunehmen, um Verfügbarkeit, Preise und spezifische Bedingungen zu erfragen.
Wenn Sie aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung längerfristig arbeitsunfähig sind oder Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist, sollten Sie sich frühzeitig bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons anmelden. Eine frühzeitige Anmeldung ermöglicht es der IV, geeignete Eingliederungsmassnahmen zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Zudem kann eine rechtzeitige Anmeldung verhindern, dass Ihnen potenzielle Leistungen entgehen.
www.CH.ch
Nach einer bestätigten IV-Anmeldung haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, abhängig von Ihrem individuellen Bedarf und der Schwere Ihrer Beeinträchtigung. Dazu gehören:
Eingliederungsmassnahmen: Ziel ist es, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Dies kann durch berufliche Massnahmen, medizinische Rehabilitation oder Hilfsmittel erfolgen.
IV-Rente: Wenn Eingliederungsmassnahmen nicht oder nur teilweise erfolgreich sind, prüft die IV Ihren Anspruch auf eine Rente. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie während eines Jahres durchschnittlich mindestens 40 % arbeitsunfähig waren und diese Einschränkung voraussichtlich dauerhaft besteht.
Hilflosenentschädigung: Bei Bedarf an regelmässiger Hilfe im Alltag können Sie Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben.
Assistenzbeitrag: Wenn Sie zu Hause leben und eine Assistenzperson beschäftigen, kann die IV einen Beitrag zur Finanzierung leisten.
Die genauen Leistungen und Voraussetzungen können variieren. Es ist daher ratsam, sich direkt bei Ihrer IV-Stelle beraten zu lassen.
www.CH.ch
Grundsätzlich müssen Sie keine andere Versicherung über Ihre IV-Anmeldung informieren, da die IV-Stelle bei Bedarf selbstständig mit anderen Sozialversicherungen (z. B. Kranken- oder Unfallversicherung) Kontakt aufnimmt. Es kann jedoch sinnvoll sein, Ihre Krankenversicherung oder andere involvierte Versicherungen über Ihre gesundheitliche Situation und die IVAnmeldung zu informieren, insbesondere wenn bereits Leistungen bezogen werden oder weitere Abklärungen anstehen.
Die IV-Anmeldung selbst erfolgt durch Sie oder Ihren gesetzlichen Vertreter. Es ist nicht zwingend erforderlich, andere Personen oder Stellen darüber zu informieren. In bestimmten Situationen kann es jedoch sinnvoll sein, relevante Parteien wie Ihren Arbeitgeber, behandelnde Ärzte oder Sozialdienste über die Anmeldung zu informieren, insbesondere wenn deren Unterstützung im Rahmen von Eingliederungsmassnahmen oder für die Bereitstellung von Unterlagen erforderlich ist. Für weitere Informationen und spezifische Fragen empfiehlt es sich, direkt mit der IV-Stelle Ihres Wohnkantons Kontakt aufzunehmen oder die offiziellen Informationsquellen der AHV/IV zu konsultieren.
www.AHV-IV.ch
Die International Association for Healthy Aging (IAHA) setzt sich für die Verbesserung der häuslichen Seniorenbetreuung ein und bietet in diesem Zusammenhang Schulungs- und Weiterbildungsangebote für Betreuungspersonen an. Diese Programme zielen darauf ab, die Qualität der Pflege zu erhöhen und pflegende Angehörige sowie professionelle Betreuer*innen zu unterstützen.
Angebote der IAHA:
Schulungen für pflegende Angehörige: Die IAHA bietet spezifische Schulungen an, die darauf abzielen, Angehörige in der häuslichen Pflege zu unterstützen. Diese Schulungen vermitteln grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Betreuung von Senioren zu Hause erforderlich sind.
Weiterbildungsprogramme für professionelle Betreuer*innen: Für Personen, die bereits in der Seniorenbetreuung tätig sind oder eine professionelle Laufbahn in diesem Bereich anstreben, stellt die IAHA Weiterbildungsprogramme zur Verfügung. Diese Programme decken verschiedene Aspekte der Seniorenbetreuung ab und fördern die kontinuierliche berufliche Entwicklung.
Durch diese Bildungsangebote trägt die IAHA dazu bei, die Kompetenzen von Betreuungspersonen zu stärken und somit die Qualität der häuslichen Pflege zu verbessern.
Für detaillierte Informationen zu den spezifischen Schulungs- und Weiterbildungsangeboten der IAHA empfiehlt es sich, die offizielle Website der Organisation zu besuchen oder direkt Kontakt aufzunehmen.
www.iaha.ch
Die Goldstück AG bietet verschiedene Kurse im Bereich der Seniorenbetreuung an, die sowohl für Neueinsteiger als auch für bereits tätige Betreuungspersonen geeignet sind. Die Kurse kombinieren E-Learning mit praktischem Unterricht und sind von den Krankenkassen anerkannt.
Angebotene Kurse:
Pflegehelfer*innen-Kurs: Ein 120-stündiger Hybridkurs (Online und Präsenz), der Personen anspricht, die eine Tätigkeit im Bereich Betreuung und Grundpflege anstreben. Der Kurs ist modular aufgebaut und schliesst mit dem Testat "zertifizierte/r Pflegehelfende" ab, welches in der ganzen Schweiz gültig und von allen Krankenkassen anerkannt ist.
Gleichwertigkeitsanerkennung (Äquivalenzverfahren): Für erfahrene Betreuungspersonen bietet die Goldstück AG ein Verfahren zur Anerkennung des Zertifikats "zertifizierte/r Pflegehelfende" an. Voraussetzungen sind unter anderem der Nachweis einer Vorbildung, aktuelle praktische und theoretische Kenntnisse sowie Sprachkompetenz auf Niveau B1/B2.
Diese Angebote der Goldstück AG ergänzen die bereits genannten Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und bieten vielfältige Optionen für den Einstieg oder die Vertiefung im Bereich der Seniorenbetreuung.
www.GOLDSTUECK.ch
Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems, die eine Vielzahl von Symptomen verursachen kann. Diese variieren je nach betroffenem Bereich des Gehirns oder Rückenmarks und können von Person zu Person unterschiedlich sein.
Häufige Symptome von MS:
Müdigkeit (Fatigue): Eine ausgeprägte körperliche und/oder geistige Erschöpfung, die nicht proportional zur vorherigen Aktivität steht.
Gang- und Koordinationsstörungen: Probleme mit dem Gleichgewicht, unsicherer Gang oder Schwierigkeiten beim Greifen.
Sehstörungen: Verschwommenes Sehen, Doppeltsehen oder Einschränkungen des Sehvermögens, oft bedingt durch eine Entzündung des Sehnervs.
www.usz.ch
Sensorische Störungen: Kribbeln, Taubheitsgefühle oder Schmerzen in verschiedenen Körperregionen.
Muskelschwäche und -lähmungen: Teilweise oder vollständige Lähmungen bestimmter Muskeln, die zu Bewegungseinschränkungen führen können.
Muskelsteifheit und Spastizität: Erhöhte Muskelspannung oder -steifheit, insbesondere in den Beinen, was die Beweglichkeit beeinträchtigen kann.
Blasen- und Darmprobleme: Schwierigkeiten bei der Kontrolle der Blasen- und Darmfunktion, einschliesslich Inkontinenz oder Verstopfung.
Kognitive Beeinträchtigungen: Probleme mit Gedächtnis, Konzentration und anderen geistigen Funktionen.
Emotionale Veränderungen: Depressionen, Stimmungsschwankungen oder Angstzustände.
Schmerzen: Akute oder chronische Schmerzen, die in verschiedenen Körperteilen auftreten können.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Betroffenen alle diese Symptome erleben und die Ausprägung individuell sehr unterschiedlich sein kann. Bei Verdacht auf MS sollte eine neurologische Abklärung erfolgen, um eine genaue Diagnose zu stellen und geeignete Behandlungsmassnahmen einzuleiten.
Für weitere Informationen und Unterstützung können Sie sich an die Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft wenden.
www.MULTIPLESKLEROSE.ch
Multiple Sklerose (MS) ist eine chronische Erkrankung des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark), bei der das Immunsystem die schützende Myelinschicht der Nerven angreift.
Dies führt zu Entzündungen und Vernarbungen, die die Signalübertragung im Nervensystem stören.
Häufige Symptome sind:
www.usz.ch
Die Symptome von MS hängen davon ab, welche Nervenbereiche betroffen sind. Sie können schubweise oder langsam fortschreitend auftreten.
www.Multiplesklerose.ch
Ein MS-Schub ist eine Phase, in der sich Symptome plötzlich verschlechtern oder neue Symptome auftreten.
Ein Schub hält in der Regel mindestens 24 Stunden an und kann einige Tage bis Wochen dauern.
www.Multiplesklerose.ch
MS-Symptome sind oft unspezifisch und können anderen Krankheiten ähneln. Frühzeichen sind:
www.usz.ch
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