Die wichtigsten Punkte Pflegeleistungen abrechnen zu können
Inhaltsverzeichnis
Überblick über die Abrechnungsmöglichkeiten
Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen ist ein wichtiger Schritt, um pflegende Angehörige finanziell zu entlasten. Sie leisten täglich Grossartiges und stehen häufig vor der Herausforderung, die Kosten ihrer Pflegearbeit zu bewältigen. Die Möglichkeit, Pflegeleistungen über die Krankenkasse abzurechnen, kann dabei eine erhebliche Unterstützung bieten. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Damit Sie sich besser orientieren können, zeigen wir Ihnen den Abrechnungsprozess nicht nur allgemein, sondern auch Schritt für Schritt – von der Bedarfsermittlung bis zur Auszahlung durch die Krankenkasse.
Welche Leistungen werden abgedeckt
Grund- und Behandlungspflege
- Grundpflege: Dazu gehören Tätigkeiten wie Körperpflege, Mobilisation, Hilfe bei der Ernährung und Toilettengänge.
- Behandlungspflege: Dies umfasst medizinische Massnahmen wie Verbandswechsel, Injektionen und Medikamentengabe.
Abrechnung über die Grundversicherung
- Finanzielle Entlastung: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für bestimmte Pflegeleistungen.
- Sicherheit: Durch die Abrechnung über die Krankenkasse wird sichergestellt, dass die Pflege nach den aktuellen Standards durchgeführt wird.
Tipp: Informieren Sie sich über die spezifischen Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse abgedeckt werden.
Voraussetzungen für die Abrechnung
Schritt 1: Pflegebedürftigkeit ermitteln
- Einschätzung durch eine Pflegefachperson: Eine diplomierte Pflegefachperson stellt den Pflegebedarf fest und erstellt einen Pflegeplan. Diese Einschätzung bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte im Abrechnungsprozess.
Tipp: Vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin mit einer Pflegefachperson der IAHA, um den Pflegebedarf zu ermitteln.
Schritt 2: Ärztliche Verordnung einholen
- Notwendigkeit der Pflege bestätigen: Ein Arzt muss die Notwendigkeit der Pflege bestätigen und eine Verordnung ausstellen.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über die Möglichkeit einer ärztlichen Verordnung für die Pflegeleistungen.
Schritt 3: Pflegehelferkurs absolvieren
- Grundkurs in Pflege: Pflegende Angehörige müssen einen Pflegehelferkurs absolvieren, um die notwendigen Kompetenzen zu erwerben.
Tipp: Nutzen Sie die kostenlosen Pflegehelferkurse der IAHA, die online und vor Ort angeboten werden.
Der Abrechnungsprozess
Schritt 4: Pflegeleistungen dokumentieren
- Pflegedokumentation: Führen Sie ein detailliertes Pflegetagebuch, in dem Sie alle durchgeführten Pflegeleistungen dokumentieren.
Tipp: Verwenden Sie Vorlagen und Apps zur Pflegedokumentation, um die Übersicht zu behalten.
Schritt 5: Abrechnung einreichen
- Abrechnung bei der Krankenkasse: Nachdem Sie die Unterlagen eingereicht haben, prüft die Krankenkasse die Angaben. Sobald die Genehmigung erfolgt ist, übernimmt die Krankenkasse die anerkannten Pflegekosten direkt gegenüber der Spitex-Organisation oder einer zugelassenen Pflegefachperson.
Pflegende Angehörige erhalten ihr Einkommen nicht von der Krankenkasse selbst, sondern über die Organisation (z. B. IAHA), bei der sie angestellt oder registriert sind. Dadurch wird Ihre Pflegearbeit offiziell anerkannt und vergütet.
Tipp: Nutzen Sie die Unterstützung der IAHA bei der Abrechnung, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente korrekt eingereicht werden.
Schritt 6: Abrechnung einreichen
- Abrechnung bei der Krankenkasse: Reichen Sie die Pflegedokumentation bei Ihrer Spitex-Organisation ein.
Unterstützung durch die IAHA
Beratung und Unterstützung
- Individuelle Beratung: Die IAHA bietet individuelle Beratung und Unterstützung bei der Abrechnung von Pflegeleistungen.
- Expertenwissen: Nutzen Sie das Fachwissen der IAHA, um den Abrechnungsprozess effizient und korrekt durchzuführen.
Tipp: Kontaktieren Sie die IAHA, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren.
Schulungen und Weiterbildungen
- Pflegehelferkurse: Absolvieren Sie die notwendigen Pflegehelferkurse bei der IAHA, um die Voraussetzungen für die Abrechnung zu erfüllen.
- Fortlaufende Weiterbildung: Nehmen Sie an regelmässigen Schulungen teil, um Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten kontinuierlich zu erweitern.
Tipp: Besuchen Sie die Webseite der IAHA, um sich für Schulungen und Weiterbildungen anzumelden.
Zusammenfassung zu Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen
Die Abrechnung von Pflegeleistungen über die Krankenkasse kann pflegenden Angehörigen eine erhebliche finanzielle Entlastung bieten. Indem Sie die notwendigen Schritte befolgen und die Unterstützung der IAHA nutzen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Pflegearbeit angemessen honoriert wird. Nutzen Sie die vielfältigen Beratungs- und Schulungsangebote, um den Abrechnungsprozess reibungslos und erfolgreich zu gestalten.
Häufig gestellte Fragen
Welche Pflegeleistungen kann ich abrechnen?
In der Schweiz können pflegende Angehörige grundsätzlich Leistungen der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Mobilisation, Ernährung) über die obligatorische Krankenversicherung (OKP) abrechnen. Behandlungspflege darf nur durch entsprechend ausgebildete Pflegefachpersonen erfolgen. Entscheidend ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Dokumentation korrekt erfolgt.
Quelle: BAG – Pflegeinitiative (Artikel 117b BV)
Wie lange dauert der Pflege-Abrechnungsprozess?
Die Dauer des Abrechnungsprozesses hängt von der Krankenkasse und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. In der Regel kann mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Eine vollständige Dokumentation hilft, Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
Quelle: BAG – Informationen zur Pflege
Was passiert, wenn meine Pflege-Abrechnung abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung prüft die zuständige Spitex-Organisation die Begründung der Krankenkasse. Häufig können fehlende oder unklare Dokumente nachgereicht werden. In vielen Fällen führt eine sorgfältige Nachbesserung zu einer erfolgreichen Korrektur der Abrechnung. Die IAHA bietet hier gezielte Unterstützung, um Ablehnungen möglichst rasch und korrekt zu klären.
Wer stellt die ärztliche Verordnung für die Pflegeleistungen aus?
Die ärztliche Verordnung wird vom behandelnden Hausarzt oder Facharzt ausgestellt. Ohne diese Verordnung können keine Pflegeleistungen zulasten der Grundversicherung abgerechnet werden.
Quelle: Kanton Aargau – Pflegeverordnung
Muss ich eine Kostenbeteiligung an den Pflegeleistungen leisten?
Ja. Gesetzlich ist eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.95 pro Tag vorgesehen (Stand 2025). Ergänzungsleistungen oder kantonale Unterstützungsleistungen können je nach finanzieller Situation zusätzlich beantragt werden.
Quelle: BAG – Kostenbeteiligung Pflege
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