Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen ist ein wichtiger Schritt, um pflegende Angehörige finanziell zu entlasten. Sie leisten täglich Grossartiges und stehen häufig vor der Herausforderung, die Kosten ihrer Pflegearbeit zu bewältigen. Die Möglichkeit, Pflegeleistungen über die Krankenkasse abzurechnen, kann dabei eine erhebliche Unterstützung bieten. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Pflegeleistungen über die Krankenkasse abrechnen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Damit Sie sich besser orientieren können, zeigen wir Ihnen den Abrechnungsprozess nicht nur allgemein, sondern auch Schritt für Schritt – von der Bedarfsermittlung bis zur Auszahlung durch die Krankenkasse.
Grund- und Behandlungspflege
Tipp: Informieren Sie sich über die spezifischen Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse abgedeckt werden.
Tipp: Vereinbaren Sie einen kostenlosen Termin mit einer Pflegefachperson der IAHA, um den Pflegebedarf zu ermitteln.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über die Möglichkeit einer ärztlichen Verordnung für die Pflegeleistungen.
Tipp: Nutzen Sie die kostenlosen Pflegehelferkurse der IAHA, die online und vor Ort angeboten werden.
Tipp: Verwenden Sie Vorlagen und Apps zur Pflegedokumentation, um die Übersicht zu behalten.
Tipp: Nutzen Sie die Unterstützung der IAHA bei der Abrechnung, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente korrekt eingereicht werden.
Tipp: Kontaktieren Sie die IAHA, um eine persönliche Beratung zu vereinbaren.
Tipp: Besuchen Sie die Webseite der IAHA, um sich für Schulungen und Weiterbildungen anzumelden.
Die Abrechnung von Pflegeleistungen über die Krankenkasse kann pflegenden Angehörigen eine erhebliche finanzielle Entlastung bieten. Indem Sie die notwendigen Schritte befolgen und die Unterstützung der IAHA nutzen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Pflegearbeit angemessen honoriert wird. Nutzen Sie die vielfältigen Beratungs- und Schulungsangebote, um den Abrechnungsprozess reibungslos und erfolgreich zu gestalten.
In der Schweiz können pflegende Angehörige grundsätzlich Leistungen der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Mobilisation, Ernährung) über die obligatorische Krankenversicherung (OKP) abrechnen. Behandlungspflege darf nur durch entsprechend ausgebildete Pflegefachpersonen erfolgen. Entscheidend ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Dokumentation korrekt erfolgt.
Quelle: BAG – Pflegeinitiative (Artikel 117b BV)
Die Dauer des Abrechnungsprozesses hängt von der Krankenkasse und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. In der Regel kann mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen gerechnet werden. Eine vollständige Dokumentation hilft, Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
Quelle: BAG - Informationen zur Pflege
Bei einer Ablehnung prüft die zuständige Spitex-Organisation die Begründung der Krankenkasse. Häufig können fehlende oder unklare Dokumente nachgereicht werden. In vielen Fällen führt eine sorgfältige Nachbesserung zu einer erfolgreichen Korrektur der Abrechnung. Die IAHA bietet hier gezielte Unterstützung, um Ablehnungen möglichst rasch und korrekt zu klären.
Die ärztliche Verordnung wird vom behandelnden Hausarzt oder Facharzt ausgestellt. Ohne diese Verordnung können keine Pflegeleistungen zulasten der Grundversicherung abgerechnet werden.
Quelle: Kanton Aargau – Pflegeverordnung
Ja. Gesetzlich ist eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.95 pro Tag vorgesehen (Stand 2025). Ergänzungsleistungen oder kantonale Unterstützungsleistungen können je nach finanzieller Situation zusätzlich beantragt werden.
Quelle: BAG – Kostenbeteiligung Pflege
Zusammenarbeit mit anderen Pflegekräften und Fachleuten
Kostenlose Weiterbildungen für pflegende Angehörige
Pflege im Notfall – Schnelle Hilfe für Betroffene
Beantragung von Pflegegeld in der Schweiz
IAHA – International Association for Healthy Aging
Seefeldstrasse 62, Zürich
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