Das Wichtigste zuerst
Pflegende Angehörige erhalten via IAHA CHF 36/Stunde brutto. Nach AHV/IV/ALV und Quellensteuer (wo relevant) bleiben ca. CHF 30/Stunde netto — je nach Kanton. Zusätzlich: Wer Pflegearbeit leistet, kann Betreuungsgutschriften erhalten. Diese werden dem rentenbildenden Einkommen zugerechnet und erhöhen die spätere AHV-Rente (Grundlage: AHV Art. 29septies). Ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen via IAHA abgerechnet werden können, zeigt der IAHA-Pflegerechner in 2 Minuten.
Weitere Informationen: Pflegehelferkurs: Bedingung für CHF 36/ Stunde.
Lohnrechner Pflege Schweiz: Was die meisten nicht bedenken
Wer pflegt, denkt selten an seinen Lohn. Dabei ist die Frage berechtigt: Was bleibt netto übrig? Lohnt es sich finanziell, die Arbeit zu reduzieren und stattdessen einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu betreuen? Und was passiert mit AHV und Rente?
In der Schweiz gibt es zwei verschiedene «Rechner», die Menschen in dieser Situation suchen — und die oft verwechselt werden:
| Tool | Was es zeigt | Wer es braucht |
| IAHA-Pflegerechner (iaha.ch/pflegerechner) | Ob grundsätzlich ein Anspruch auf Lohn für Pflegeleistungen besteht und in welchem Umfang Pflegeleistungen via IAHA abgerechnet werden können. 9 Fragen, 2 Minuten. | Jede pflegende Person die wissen will ob sie Lohn über IAHA erhalten kann |
| Allgemeiner Lohnrechner (z.B. lohncheck.ch, comparis.ch) | Brutto → Netto für einen gegebenen Stundenlohn. Berücksichtigt Kanton, Sozialversicherungen, Quellensteuer. | Wer den Nettobetrag eines bereits bekannten Lohns ausrechnen will |
Empfehlung: Zuerst den IAHA-Pflegerechner ausfüllen — er zeigt ob Lohn möglich ist und in welchem Umfang. Danach beantwortet IAHA alle Fragen zur genauen Nettovergütung im persönlichen Gespräch.
Weitere Informationen: Alle Finanzierungsquellen im Überblick: Lohn, HE, EL, Betreuungsgutschriften.
Was pflegende Angehörige über IAHA verdienen
| Status | Bruttolohn/Stunde | Voraussetzung |
| Brutto | CHF 36.– | Kurs innerhalb 1 Jahr nach Pflegebeginn abschliessen |
Der Lohn wird monatlich von IAHA ausbezahlt — nach vollständiger Abrechnung mit der Krankenkasse. Die Sozialversicherungsabzüge (AHV/IV/EO, ALV, NBU) werden von IAHA korrekt abgeführt. Der Nettobetrag variiert je nach Kanton (Quellensteuer bei ausländischen Staatsangehörigen ohne Niederlassungsbewilligung).
Der genaue Nettolohn hängt von kantonalen Steuersätzen, Sozialversicherungsstatus und Aufenthaltsstatus ab. IAHA berät Sie im Erstgespräch zu Ihrer konkreten Situation — inkl. Nettolohn-Einschätzung.
Weitere Informationen: Wie der IAHA-Lohn konkret ausbezahlt wird.
Weitere Informationen: Schwarzarbeit vermeiden: warum ein formeller Vertrag entscheidend ist.
Betreuungsgutschriften: Der AHV-Vorteil den kaum jemand kennt
Viele pflegende Angehörige verzichten bewusst auf Erwerbstätigkeit — oder reduzieren sie — um pflegen zu können. Das kostet AHV-Jahre und senkt die spätere Rente. Was die wenigsten wissen: Das Schweizer AHV-System bietet dafür einen teilweisen Ausgleich: die Betreuungsgutschriften (AHV Art. 29septies).
Weitere Informationen: AHV-IV Betreuungsgutschriften.
Weitere Informationen: AHV-IV – Betreuungsgutschriften.
Was sind Betreuungsgutschriften?
Betreuungsgutschriften sind fiktive Einkommensbeträge, die dem rentenbildenden Einkommen einer Person zugerechnet werden — als Anerkennung dafür, dass sie pflegebedürftige Angehörige betreut. Sie erhöhen die Grundlage für die AHV-Rente, ohne dass die Person dieses Einkommen tatsächlich verdient hat.
| Aspekt | Details |
| Rechtsgrundlage | AHV Art. 29septies (AHVG) |
| Höhe der Gutschrift | CHF 45’360/Jahr (das Dreifache der minimalen AHV-Jahresrente — Betrag 2026, indexiert) |
| Wer hat Anspruch? | Personen die einen Angehörigen mit Anspruch auf Hilflosenentschädigung (mittlerer oder schwerer Grad) betreuen |
| Wer gilt als Angehöriger? | Verwandte in auf- und absteigender Linie (Kinder, Eltern, Grosseltern), Geschwister, Ehegatten oder eingetragene Partner |
| Wo beantragen? | AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons — zusammen mit der Steuererklärung oder separat |
| Kombinierbar mit Lohn? | Ja — IAHA-Lohn und Betreuungsgutschriften können gleichzeitig bestehen, sofern die Bedingungen erfüllt sind |
| Wann wirkt es? | Bei der AHV-Rentenberechnung: die Gutschrift erhöht das massgebende Durchschnittseinkommen und damit die Rente |
Wichtige Einschränkung: Betreuungsgutschriften werden nur gewährt wenn die betreute Person Anspruch auf Hilflosenentschädigung (mittlerer oder schwerer Grad) hat — nicht bei leichter Hilflosigkeit. Für mehr zur HE: iaha.ch/pflegegeld-schweiz-beantragen-anleitung.
Weitere Informationen: Hilflosenentschädigung: Voraussetzung für Betreuungsgutschriften.
Sozialversicherungen: Was pflegende Angehörige als IAHA-Angestellte abgesichert sind
Als Angestellte der IAHA sind pflegende Angehörige vollständig in die Schweizer Sozialversicherungen eingebunden — das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber informeller oder selbstständiger Pflege.
| Versicherung | Was es bedeutet | Wer zahlt |
| AHV/IV/EO | Rentenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung; Beitragszeiten laufen weiter | Arbeitnehmer + IAHA je 50% |
| ALV | Arbeitslosenversicherung bei Stellenverlust | Arbeitnehmer + IAHA je 50% |
| Unfallversicherung (UVG) | Berufliche + nichtberufliche Unfälle abgesichert | IAHA |
| Pensionskasse (BVG) | Ab CHF 22'680 Jahreslohn obligatorisch; Alterskapital läuft | Arbeitnehmer + IAHA je ca. 50% |
| Krankenkasse (KK) | OKP läuft privat weiter; Taggeldzusatz empfohlen bei Lohnausfallrisiko | Privat (Arbeitnehmer) |
«Ein häufiges Missverständnis: Wer über IAHA pflegt, ist nicht selbstständig — er ist angestellt. Das bedeutet volle Sozialversicherungsabdeckung, laufende AHV-Beiträge, Unfallschutz. Das ist ein riesiger Unterschied zur informellen Pflege ohne Vertrag.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Jetzt ausrechnen: Was steht Ihnen zu?
Der IAHA-Pflegerechner zeigt in 2 Minuten, ob Lohn für Ihre Pflegesituation möglich ist — und gibt eine erste Einschätzung der möglichen Stundenzahl. Der erste Schritt kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
IAHA-Pflegerechner: Jetzt Anspruch prüfen.
→ iaha.ch/pflegerechner | 9 Fragen | 2 Minuten | Kostenlos
FAQ
| Frage | Antwort |
| Wie viel verdienen pflegende Angehörige in der Schweiz? | Via IAHA: CHF 36.– brutto. Netto variiert je nach Kanton, Quellensteuer und Sozialversicherungsstatus. IAHA übernimmt die gesamte Lohnabrechnung. |
| Was ist der Unterschied zwischen Pflegerechner und Lohnrechner? | IAHA-Pflegerechner: Zeigt ob ein Anspruch auf Lohn für Pflegeleistungen besteht und in welchem Umfang Pflegeleistungen via IAHA abgerechnet werden können (9 Fragen, 2 Minuten) — der erste und wichtigste Schritt. Für eine konkrete Nettolohn-Einschätzung berät IAHA anschliessend im persönlichen Gespräch. |
| Was sind Betreuungsgutschriften? | Betreuungsgutschriften (AHV Art. 29septies) sind fiktive Einkommensbeträge (CHF 45’360/Jahr), die dem AHV-rentenbildenden Einkommen zugerechnet werden — als Anerkennung für die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen mit Hilflosenentschädigung (mittlerer oder schwerer Grad). Sie erhöhen die spätere AHV-Rente. |
| Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften? | Personen die einen Angehörigen mit mittlerer oder schwerer Hilflosenentschädigung betreuen — Kinder, Eltern, Grosseltern, Geschwister, Ehegatten. Antrag bei der AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons. |
| Sind IAHA-Lohn und Betreuungsgutschriften gleichzeitig möglich? | Ja, unter bestimmten Bedingungen. IAHA-Lohn = Entlohnung für erbrachte Pflegeleistungen. Betreuungsgutschriften = AHV-Anerkennung für Betreuungsleistungen. IAHA berät zu beiden Möglichkeiten gemeinsam. |
| Zahle ich als IAHA-Pflegeperson AHV-Beiträge? | Ja — als Angestellte der IAHA werden AHV/IV/EO und ALV korrekt abgeführt. Das bedeutet laufende AHV-Beitragszeiten. IAHA übernimmt den Arbeitgeberanteil und die gesamte Lohnadministration. |
| Ist der Pflegelohn steuerpflichtig? | Ja — der Lohn via IAHA ist steuerpflichtiges Einkommen und muss in der Steuererklärung deklariert werden. IAHA stellt jährlich eine Lohnbescheinigung aus. |
| Wie berechne ich meinen Nettolohn als pflegende Angehörige? | 1. IAHA-Pflegerechner ausfüllen → zeigt mögliche Stundenzahl. 2. Bruttolohn (CHF 36/Stunde × Stundenzahl) abschätzen. 3. Im IAHA-Erstgespräch wird die genaue Nettovergütung für Ihre Situation (Kanton, Aufenthaltsstatus, Sozialversicherungen) besprochen. IAHA übernimmt die gesamte Lohnadministration. |
