Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zum Schweizer Recht im Pflegekontext. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfiehlt die IAHA eine Rechtsberatungsstelle oder einen Anwalt.
Das Wichtigste zuerst
Viele Pflegesituationen in der Schweiz sind ungewollt illegal: Eine Pflegeperson wird beschäftigt, ohne dass AHV-Beiträge abgeführt, eine Unfallversicherung abgeschlossen oder ein Arbeitsvertrag erstellt wird. Das ist technisch Schwarzarbeit — mit Nachzahlungspflichten, möglichen Bussen und Haftungsrisiken. Die IAHA übernimmt als anerkannte Spitex-Organisation die vollständige rechtliche Arbeitgeberrolle: AHV, IV, EO, Unfallversicherung, Lohnabrechnung. Die Familie hat vollständige Rechtssicherheit.
Weitere Informationen: SUVA – Unfallversicherung.
Das verbreitete Missverständnis: «Wir haben das privat geregelt»
«Wir haben das privat geregelt» ist einer der häufigsten Sätze, den Familien sagen, wenn sie eine Pflegeperson beschäftigen, die nicht offiziell angestellt ist. Es klingt harmlos — ist es aber rechtlich nicht.
In der Schweiz sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Angestellte bei der AHV anzumelden, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen und eine Unfallversicherung abzuschliessen — unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit, Teilzeit oder einen Nebenverdienstjob handelt. Das gilt auch für familiäre Pflegesituationen, wenn eine Drittleistung entlohnt wird.
«Wir sehen das immer wieder: Familien bezahlen jemanden für die Pflege — bar, monatlich, manchmal seit Jahren. Sie meinen es gut. Aber ohne AHV-Anmeldung ist das Schwarzarbeit. Nicht böswillig, aber trotzdem nicht legal. Die IAHA ist die Lösung, die das ändert — ohne Mehraufwand für die Familie.»
— Rachele Wey, Geschäftsführerin IAHA
Schwarzarbeit in der Pflege: Was droht und wie es entsteht
Schwarzarbeit entsteht in der Pflege nicht durch böse Absicht — sie entsteht durch fehlende Information. Wer eine Pflegeperson informell beschäftigt, ist in den meisten Fällen unwissentlich Arbeitgeber mit allen entsprechenden Pflichten.
| Was ohne Anmeldung fehlt | Rechtliche Konsequenz | Wer ist betroffen |
| AHV/IV/EO-Anmeldung und Beiträge | Nachzahlungspflicht für bis zu 5 Jahre + Verzugszinsen; mögliche Sanktionen | Familie als Arbeitgeberin + Pflegeperson |
| Unfallversicherung (UVG) | Bei Unfall der Pflegeperson während des Einsatzes haftet die Familie privat — ohne Versicherungsdeckung | Familie als Arbeitgeberin |
| Arbeitsvertrag | Kein rechtlicher Schutz bei Streit (Lohn, Kündigung, Rechte); Beweislast erschwert | Beide Parteien |
| Lohnabrechnung | Steuerpflicht der Pflegeperson unklar; keine Grundlage für Quellensteuer | Pflegeperson steuerlich; Familie rechtlich |
| Krankengeld (KTG), nicht obligatorisch aber empfohlen | Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit der Pflegeperson wenn nicht versichert | Pflegeperson finanziell; Familie organisatorisch |
SECO-Kontrollen: Die Schweizer Behörden prüfen Schwarzarbeit aktiv — auch in privaten Haushalten. Die Kantone haben Kontrollorgane, die private Arbeitsverhältnisse überprüfen können. «Privat geregelt» ist kein Schutz.
Weitere Informationen: SECO – Bekämpfung Schwarzarbeit.
Weitere Informationen: Was pflegende Angehörige verdienen und wie IAHA abrechnet.
Weitere Informationen: KK-Abrechnung: was kassenpflichtig ist und wie IAHA vorgeht.
Weitere Informationen: IAHA als Arbeitgeberin: wie die Anmeldung konkret funktioniert.
Was Familien als Arbeitgeber in der Schweiz leisten müssen
Sobald eine Pflegeperson regelmässig entlohnt wird, gilt die Familie rechtlich als Arbeitgeberin. Die folgenden Pflichten gelten laut Gesetz — unabhängig von einer Vereinbarung zwischen den Parteien.
| Pflicht | Was konkret nötig ist | Frist |
| AHV/IV/EO-Anmeldung | Pflegeperson bei Ausgleichskasse anmelden; Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag (je 5.3%) abführen | Vor dem ersten Arbeitstag |
| Unfallversicherung (UVG) | Berufsunfall: Pflicht ab erstem Arbeitstag. Nichtberufsunfall: ab 8h/Woche obligatorisch. | Vor dem ersten Arbeitstag |
| Arbeitsvertrag | Schriftlicher Arbeitsvertrag (Lohn, Arbeitszeit, Ferien, Kündigungsfristen) | Spätestens zum Stellenantritt |
| Lohnabrechnung | Monatliche Lohnabrechnung mit Sozialversicherungsabzügen | Monatlich |
| Quellensteuer | Für ausländische Pflegepersonen ohne C-Ausweis: Quellensteuer einbehalten und abführen | Monatlich |
| Ferienanspruch | Mindestens 4 Wochen/Jahr nach OR; bei unter 20 Jahren: 5 Wochen | Laufend |
| Krankengeld (KTG) | Nicht obligatorisch, aber empfohlen: Lohnfortzahlung bei Krankheit absichern | Empfehlung |
Die IAHA übernimmt alle diese Pflichten vollständig. Die Familie muss nicht Arbeitgeberin sein— IAHA kann die Arbeitgeberin sein. AHV-Anmeldung, Unfallversicherung, Lohnabrechnung, Quellensteuer, Ferienanspruch: alles bei IAHA. Die Familie spart nicht nur Aufwand — sie vermeidet auch Rechtsprobleme.
IAHA vs. informelle Beschäftigung: Der direkte Vergleich
| Aspekt | Informell (ohne IAHA) | Mit IAHA |
| AHV-Anmeldung | Nicht erledigt (Schwarzarbeit) | IAHA erledigt — vollständig und korrekt |
| Unfallversicherung | Fehlt — Familie haftet privat bei Unfall | IAHA versichert die Pflegeperson |
| Lohnabrechnung | Keine | Professionelle monatliche Abrechnung durch IAHA |
| KK-Abrechnung | Nicht möglich (kein KVG-Zugelassener) | IAHA rechnet direkt mit KK ab |
| Rechtssicherheit | Keine — Risiko für Familie | Vollständig — IAHA ist verantwortlich |
| Administrative Last | Hoch (wenn alles selbst erledigt wird) | Null für die Familie |
| Kosten für die Familie | Lohn + ggf. Sozialversicherung | Lohn — IAHA übernimmt alle Nebenkosten |
Weitere Informationen: Vorsorgeauftrag bei Demenz: das Zeitfenster nutzen.
Weitere Informationen: Arbeitsrecht für pflegende Angehörige: Kurzbefreiung und Rechte.
Haftung: Was passiert wenn die Pflegeperson verletzt wird?
Die häufigste Haftungsfrage: Was passiert, wenn die Pflegeperson beim Umlagern, Heben oder einem Sturz im Haushalt verletzt wird?
| Szenario | Ohne IAHA (informell) | Mit IAHA |
| Pflegeperson stürzt beim der Pflege | Keine UVG-Deckung; Familie haftet privat für Arztkosten, Ausfall, ggf. Invalidität | UVG des IAHA greift; Kosten übernimmt Versicherung |
| Pflegeperson verletzt sich beim Heben | Haftpflicht der Familie; kein Versicherungsschutz wenn informell beschäftigt | Berufsunfallversicherung IAHA übernimmt |
| Pflegebedürftige Person stürzt beim Einsatz | Haftpflicht der Pflegeperson oder Familie je nach Situation | IAHA Haftpflichtversicherung und Qualitätssicherung greifen |
| Fehler bei der Medikamentengabe | Mögliche persönliche Haftung der Pflegeperson und der Familie | Behandlungspflege nur mit Verordnung; IAHA-Qualitätssystem |
Datenschutz und Schweigepflicht in der häuslichen Pflege
Pflege zu Hause bedeutet Einblick in intimste persönliche Informationen: Diagnosen, Medikamente, körperliche Verfassung, finanzielle Situation. Der Datenschutz ist hier nicht abstrakt — er schützt die Würde des Pflegebedürftigen.
Was gilt
- Pflegende Angehörige und Pflegepersonen unterliegen einer informellen Schweigepflicht gegenüber Dritten (Nachbarn, entfernten Verwandten, Bekannten)
- Professionelle Pflegepersonen über IAHA unterliegen der beruflichen Schweigepflicht nach StGB Art. 321 und dem Datenschutzgesetz (DSG)
- Pflegedokumentation enthält medizinische Daten — diese sind besonders schützenswert und dürfen nur an Befugte weitergegeben werden
- Digitale Tools (Apps, Pflegedokumentation online) müssen DSGVO/DSG-konform sein
Was IAHA gewährleistet
- IAHA-Pflegepersonen sind vertraglich zur Schweigepflicht verpflichtet
- IAHA-Pflegedokumentation erfolgt nach Datenschutz-Standards
- Datenweitergabe an Dritte (Hausarzt, KK) nur mit Einverständnis
Praktische Datenschutzregel: Was über den Pflegebedürftigen im Pflegealltag erfahren wird — Diagnosen, Medikamente, persönliche Situation — gehört nicht in Gespräche mit Dritten, die nicht in die Pflege involviert sind. Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern Grundrespekt.
Fazit: Rechtssicherheit ohne Mehraufwand
Die häufigste Motivation für «privat geregelt» ist nicht böse Absicht — es ist der Wunsch, es einfach zu halten. Mit der IAHA ist die Pflege einfach UND legal: IAHA übernimmt AHV-Anmeldung, Unfallversicherung, Lohnabrechnung und KK-Abrechnung. Die Familie zahlt den Lohn — der Rest liegt bei IAHA.
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→ iaha.ch/pflegerechner | Kostenlos | 2 Minuten
FAQ
| Frage | Antwort |
| Ist es Schwarzarbeit wenn mein Angehöriger meiner Mutter hilft und ich ihm Geld gebe? | Ab einer gewissen Regelmässigkeit und Entlöhnung gilt Schwarzarbeit. Die Grenze ist nicht klar bei Familienmitgliedern — aber sobald eine Nicht-Verwandte beschäftigt wird oder regelmässige Zahlungen erfolgen, gelten AHV-Anmeldepflichten. Im Zweifelsfall: IAHA-Beratung. |
| Welche AHV-Beiträge muss ich als Arbeitgeber abführen? | Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zusammen 10.6% des Lohnes (Stand 2026). Die IAHA übernimmt all das als offizielle Arbeitgeberin. |
| Was passiert wenn ich eine Pflegeperson nicht angemeldet habe? | Mögliche Nachzahlungspflicht für bis zu 5 Jahre rückwirkend plus Verzugszinsen. Bei Unfall der Pflegeperson: private Haftung. SECO-Kontrollen können auch private Haushaltsverhältnisse prüfen. |
| Wie schützt die IAHA vor Haftungsrisiken? | Die IAHA ist die Arbeitgeberin — AHV, Unfallversicherung (UVG) und Haftpflicht laufen über IAHA. Bei einem Arbeitsunfall der Pflegeperson greift die IAHA-Unfallversicherung. Die Familie ist nicht direkt haftbar. |
| Was ist die Schweigepflicht in der Pflege? | Professionelle Pflegepersonen unterliegen der beruflichen Schweigepflicht. Das bedeutet: Diagnosen, Medikamente und persönliche Umstände des Pflegebedürftigen dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. |
| Darf die Pflegeperson meine Medikamentenliste an den Hausarzt weitergeben? | Ja — mit Einverständnis oder im Pflegeauftrag. Die Weitergabe an den Hausarzt im Rahmen der Pflegekoordination ist in der Regel von der impliziten Einwilligung gedeckt. Weitergabe an andere: nur mit ausdrücklichem Einverständnis. |
| Brauche ich einen schriftlichen Arbeitsvertrag? | Der Arbeitsvertrag kann mündlich sein, ist aber schriftlich stark empfohlen. Bei IAHA ist alles schriftlich geregelt — Schutz für beide Seiten. |
| Kann ich eine Pflegeperson aus dem Ausland informell beschäftigen? | Nein — bei ausländischen Personen gelten zusätzlich Aufenthaltsbewilligung, Quellensteuer und spezifische Sozialversicherungsregeln. IAHA und Partner übernehmen auch diese Komplexität als anerkannte Organisation. |
| Was deckt die Unfallversicherung der IAHA ab? | Berufsunfall und Nichtberufsunfall ab 8h / Woche Einsatzzeit. |
| Ich beschäftige jemanden bereits informell. Was jetzt? | IAHA kontaktieren für Beratung. Rückwirkende Anmeldung ist in bestimmten Grenzen möglich. Früher ist besser. iaha.ch/kontakt | 044 208 88 44. |
