Wie Sie rechtzeitig vorsorgen und die Selbstbestimmung im Pflegefall sichern
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung spielen in der Pflege von Angehörigen eine entscheidende Rolle, um rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Sie helfen dabei, für den Fall vorzusorgen, dass der Pflegebedürftige nicht mehr selbst entscheiden kann. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was diese Dokumente beinhalten, warum sie wichtig sind und wie Sie sie erstellen können.
Was ist ein Vorsorgeauftrag?
Definition und Zweck
Ein Vorsorgeauftrag ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person (der Vollmachtgeber) eine andere Person (den Bevollmächtigten) dazu ermächtigt, im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit bestimmte rechtliche und finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Dies kann beispielsweise im Alter oder bei schwerer Krankheit notwendig werden.
Warum ist ein Vorsorgeauftrag wichtig?
Ein Vorsorgeauftrag ist wichtig, um sicherzustellen, dass eine vertrauenswürdige Person im Sinne des Vollmachtgebers handeln kann, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Ohne ein Vorsorgeauftrag müsste die Kesb einen Betreuer bestimmen, was zeitaufwendig und mitunter belastend für die Familie sein kann.
Inhalte des Vorsorgeauftrag
Umfang der Vollmacht
In dem Vorsorgeauftrag kann der Vollmachtgeber festlegen, welche Bereiche der Bevollmächtigte regeln darf. Dies können zum Beispiel sein:
- Finanzielle Angelegenheiten: Bankgeschäfte, Verwaltung von Vermögenswerten, Zahlungsverkehr
- Gesundheitsangelegenheiten: Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Wahl der Pflegeeinrichtung
- Rechtliche Angelegenheiten: Vertretung vor Behörden und Gerichten, Abschluss von Verträgen
Form und Erstellung
Schriftform und Unterschrift
Der Vorsorgeauftrag muss schriftlich verfasst und vom Vollmachtgeber eigenhändig unterschrieben sein. Es empfiehlt sich, das Dokument notariell beglaubigen zu lassen, um die Echtheit zu bestätigen und die Akzeptanz bei Banken und Behörden zu erhöhen.
Aufbewahrung und Hinterlegung
Das Original des Vorsorgeauftrages sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, beispielsweise bei einem Notar oder in einem Bankschliessfach. Eine Kopie der Vollmacht kann dem Bevollmächtigten sowie weiteren vertrauenswürdigen Personen ausgehändigt werden.
Was ist eine Patientenverfügung?
Definition und Zweck
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Massnahmen im Falle ihrer Einwilligungsunfähigkeit durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen lebensverlängernde Massnahmen oder andere schwerwiegende medizinische Eingriffe notwendig werden könnten.
Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?
Eine Patientenverfügung ist wichtig, um den eigenen Willen bezüglich medizinischer Behandlungen zu dokumentieren und sicherzustellen, dass dieser auch dann respektiert wird, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Sie gibt den behandelnden Ärzten und Angehörigen klare Anweisungen und kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden.
Inhalte der Patientenverfügung
Festlegung medizinischer Massnahmen
In der Patientenverfügung kann der Verfasser detailliert festlegen, welche medizinischen Massnahmen er wünscht oder ablehnt. Dazu gehören beispielsweise:
- Lebensverlängernde Massnahmen: Künstliche Beatmung, Wiederbelebungsmassnahmen
- Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Künstliche Ernährung, Infusionen
- Schmerzbehandlung und Palliativversorgung: Art und Umfang der Schmerztherapie, Einsatz von sedierenden Medikamenten
Form und Erstellung
Schriftform und Unterschrift
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und vom Verfasser eigenhändig unterschrieben sein. Es ist ratsam, das Dokument regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Willen widerspiegelt.
Aufbewahrung und Zugänglichkeit
Das Original der Patientenverfügung sollte an einem zugänglichen Ort aufbewahrt werden, beispielsweise in der Nähe der Krankenunterlagen. Eine Kopie kann dem Hausarzt, Angehörigen und dem Bevollmächtigten aus der Vorsorgevollmacht übergeben werden.
Unterschiede und Zusammenspiel von Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Vorsorgeauftrag
- Zweck: Regelung rechtlicher und finanzieller Angelegenheiten bei Entscheidungsunfähigkeit
- Bevollmächtigter: Eine oder mehrere Personen, die im Sinne des Vollmachtgebers handeln
- Umfang: Kann verschiedene Bereiche abdecken, je nach Wunsch des Vollmachtgebers
Patientenverfügung
- Zweck: Festlegung medizinischer Massnahmen bei Einwilligungsunfähigkeit
- Adressaten: Behandelnde Ärzte, Pflegepersonal, Angehörige
- Inhalt: Detaillierte Anweisungen zu gewünschten oder abgelehnten medizinischen Massnahmen
Ergänzende Dokumente
Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung ergänzen sich und sollten idealerweise gemeinsam erstellt werden. Während der Vorsorgeauftrag eine Vertrauensperson ermächtigt, Entscheidungen zu treffen, stellt die Patientenverfügung sicher, dass der Wille des Patienten bezüglich medizinischer Massnahmen klar dokumentiert ist.
Kommunikation und Abstimmung
Es ist wichtig, dass der Bevollmächtigte in dem Vorsorgeauftrag über den Inhalt der Patientenverfügung informiert ist, um entsprechend handeln zu können. Eine gute Kommunikation zwischen dem Vollmachtgeber, dem Bevollmächtigten und den behandelnden Ärzten ist entscheidend.
Erstellung und Beratung
Beratung durch einen Notar oder Anwalt
Die Erstellung eines Vorsorgeauftrages und einer Patientenverfügung kann komplex sein. Es ist daher ratsam, rechtliche Beratung durch einen Notar oder Anwalt in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Dokumente den eigenen Willen bestmöglich widerspiegeln.
Vorlagen und Muster
Es gibt zahlreiche Vorlagen und Muster für Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen, die als Orientierungshilfe dienen können. Diese können bei rechtlichen Beratungsstellen, bei der IAHA, Pflegediensten oder im Internet gefunden werden.
Beratungsstellen
Nutzen Sie die Angebote von Beratungsstellen und Pflegeorganisationen, um Unterstützung bei der Erstellung der Dokumente zu erhalten. Organisationen wie die IAHA bieten umfassende Beratung und Unterstützung für pflegende Angehörige.
Fazit zu Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung sind wichtige Instrumente, um im Falle der eigenen Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit für rechtliche und medizinische Angelegenheiten vorzusorgen. Durch die Erstellung dieser Dokumente können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihre Angehörigen in schwierigen Situationen entlastet werden. Organisationen wie die IAHA bieten umfassende Unterstützung und Beratung, um pflegende Angehörige in ihrer wichtigen Aufgabe zu begleiten und ihnen zu helfen, rechtzeitig Vorsorge zu treffen.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist ein Vorsorgeauftrag sinnvoll?
Ein Vorsorgeauftrag ist besonders sinnvoll für Personen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit sicherstellen möchten, dass eine von ihnen bestimmte Vertrauensperson ihre Angelegenheiten regelt. Dies betrifft insbesondere alleinstehende Personen oder Konkubinatspaare, da ohne Vorsorgeauftrag die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Vertretung bestimmt. Mit einem Vorsorgeauftrag kann man die Selbstbestimmung wahren und die Angehörigen entlasten.
Quelle: Konsumentenschutz.ch
Muss ein Vorsorgeauftrag notariell beglaubigt werden?
Nein, ein Vorsorgeauftrag muss nicht zwingend notariell beglaubigt werden. Er kann entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung ist jedoch empfehlenswert, da der Notar die Urteilsfähigkeit der Person zum Zeitpunkt der Erstellung bestätigt und somit spätere Zweifel vermeiden hilft.
Quellen: Pro Senectute Schweiz, DeinAdieu
Kann man den Vorsorgeauftrag selber schreiben?
Ja, man kann den Vorsorgeauftrag selbst schreiben. Dazu muss er vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Es ist wichtig, dass die Aufgabenbereiche (Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr) klar umschrieben sind. Unklare oder lückenhafte Formulierungen können dazu führen, dass die KESB dennoch eingreifen muss.
Quellen: Pro Infirmis, Pro Senectute Schweiz
Wie viel kostet ein Vorsorgeauftrag beim Notar?
Die Kosten für einen notariell beurkundeten Vorsorgeauftrag variieren je nach Kanton und Aufwand. In der Regel liegen die Stundensätze für Notare zwischen CHF 250.– und CHF 400.–. Für einfachere Vorsorgeaufträge kann mit Gesamtkosten von etwa CHF 200.– bis CHF 800.– gerechnet werden. Zusätzliche Kosten können für Beratung oder komplexe Regelungen anfallen.
Quellen: Notariate Kanton Zürich, Berner Notar
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