Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung von Pflegegeld in der Schweiz IAHA

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Beantragung von Pflegegeld in der Schweiz

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Einleitung

Die Pflege eines Angehörigen zu Hause ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sowohl physisch als auch emotional belastend sein kann. Neben der zeitlichen Beanspruchung entstehen oft finanzielle Herausforderungen, die nicht unterschätzt werden sollten.

In der Schweiz gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige. Dazu gehört das Pflegegeld, das unter bestimmten Bedingungen ausbezahlt wird. Doch wer hat Anspruch darauf? Wie läuft der Antragsprozess ab? Und welche Pflichten müssen erfüllt werden?

Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Pflegegeld beantragen und welche gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz gelten.

Schritt 1 – Voraussetzungen für Pflegegeld in der Schweiz

Gesetzliche Grundlage für Pflegegeld

In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen, staatlichen Pflegegeldanspruch. Die finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ob die Pflege im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet wird
  • Ob kantonale oder kommunale Unterstützungen bestehen
  • Ob Ergänzungsleistungen (EL) oder Hilflosenentschädigung (HE) aus der AHV/IV bezogen werden können


Das bedeutet, dass Pflegegeld nicht direkt vom Staat gezahlt wird, sondern über verschiedene Leistungsträger, darunter Krankenkassen, Sozialversicherungen oder kantonale Fonds.


Wer kann Pflegegeld beantragen?

Pflegegeld richtet sich in der Schweiz primär an pflegende Angehörige, die regelmässig eine pflegebedürftige Person betreuen. Die allgemeinen Voraussetzungen sind:

  • Wohnsitz in der Schweiz: Der Pflegebedürftige und der pflegende Angehörige müssen in der Schweiz gemeldet sein.
  • Nachgewiesener Pflegebedarf: Der Pflegebedürftige muss einen ausgewiesenen Unterstützungsbedarf haben, der regelmässig Pflege oder Betreuung erfordert.
  • Pflegehelferkurs oder Ausbildung: Pflegende Angehörige müssen nachweisen, dass sie eine anerkannte Schulung (mindestens 120 Stunden) absolviert haben.


Für bestimmte Leistungen, wie die Hilflosenentschädigung der AHV/IV, gilt zudem, dass die betreute Person seit mindestens einem Jahr auf Hilfe angewiesen sein muss.


Pflegegrad-Abklärung

Bevor Pflegegeld gewährt wird, ist eine individuelle Pflegegrad-Abklärung notwendig.

  • Diese wird durch eine diplomierte Pflegefachperson durchgeführt.
  • Die Abklärung kann über die Spitex oder die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) erfolgen.
  • Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der finanziellen Unterstützung.


Schritt 2 – Pflegegeld-Antrag stellen und Genehmigung abwarten

Wie wird Pflegegeld beantragt?

Der Antrag für Pflegegeld muss je nach zuständigem Leistungsträger bei unterschiedlichen Stellen eingereicht werden.

  • Für Pflegegeld aus der Krankenkasse: Antrag bei der eigenen Krankenkasse mit ärztlicher Bestätigung.
  • Für Hilflosenentschädigung: Antrag bei der AHV/IV.
  • Für Ergänzungsleistungen: Antrag beim kantonalen Sozialamt.


Bearbeitungszeit des Antrags

Die Bearbeitungszeit variiert:

  • Krankenkassen: 2–6 Wochen
  • AHV/IV für Hilflosenentschädigung: 3–6 Monate
  • Kantonale Stellen für Ergänzungsleistungen: Unterschiedlich je nach Kanton


Während der Bearbeitungszeit sollten Antragsteller in regelmässigem Kontakt mit der zuständigen Stelle bleiben und fehlende Unterlagen schnell nachreichen.


Ablehnung des Pflegegeld-Antrags – Was tun?

Falls ein Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit eines Einspruchs.

  • Innerhalb von 30 Tagen kann eine Beschwerde eingereicht werden.
  • Es empfiehlt sich, sich von einer Fachstelle wie Pro Senectute, KESB oder einer Sozialberatung unterstützen zu lassen.


Schritt 3 – Auszahlung und Verwendung des Pflegegeldes

Wie wird das Pflegegeld ausgezahlt?

In den meisten Fällen wird das Pflegegeld nicht direkt an den pflegenden Angehörigen gezahlt, sondern über eine Organisation, z. B.:

  • Spitex-Organisationen
  • Private Pflegeanbieter


Diese leiten das Pflegegeld als Lohn an pflegende Angehörige weiter.


Wofür kann Pflegegeld genutzt werden?

Die finanzielle Unterstützung kann für folgende Zwecke verwendet werden:

  1. Lohn für pflegende Angehörige – Falls eine Anstellung über eine Spitex-Organisation besteht.
  2. Pflegehilfsmittel – Finanzierung von Pflegebetten, Inkontinenzmaterial, Desinfektionsmitteln usw.
  3. Zusätzliche Unterstützung – Bezahlung von Entlastungsdiensten oder externen Pflegekräften.


Schritt 4 – Steuerliche und rechtliche Aspekte von Pflegegeld

Muss Pflegegeld versteuert werden?

Ja, Pflegegeld, das als Lohn an pflegende Angehörige ausgezahlt wird, ist steuerpflichtig.

  • Es muss als Einkommen in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Es unterliegt Sozialabgaben (AHV, IV, EO, ALV), wenn es über eine Organisation (z. B. Spitex) ausgezahlt wird.


Welche Rechte und Pflichten haben pflegende Angehörige?

  • Arbeitsrechtlicher Schutz: Pflegende Angehörige, die angestellt sind, haben in bestimmten Fällen Anspruch auf Freistellung oder Betreuungsurlaub (bis zu 14 Wochen gemäss Schweizer Arbeitsrecht).
  • Haftung in der Pflege: Wer Pflegegeld bezieht, muss die Pflege fachgerecht ausführen. Fehlerhafte Pflege kann zu Haftungsansprüchen führen.


Fazit zu Pflegegeld in der Schweiz erfolgreich beantragen

Wer Pflegegeld in der Schweiz beantragen möchte, muss sich gut über die Voraussetzungen und den Antragsprozess informieren. Die finanzielle Unterstützung erleichtert es pflegenden Angehörigen, eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Organisationen wie die IAHA – International Association for Healthy Aging bieten umfassende Beratung, um pflegende Angehörige bei der Antragstellung zu unterstützen.

Häufig gestellte Fragen zur Pflege in der Schweiz

Wer kann in der Schweiz Pflegegeld beantragen?

Pflegende Angehörige, die nachweislich eine pflegebedürftige Person betreuen und eine entsprechende Schulung abgeschlossen haben.
Quelle: Pflegeleistungen – BAG 



Wie lange dauert es, bis ein Pflegegeld-Antrag genehmigt wird?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Krankenkasse, beträgt aber meist mehrere Wochen.



Erhalten pflegende Angehörige das Geld direkt?

Nein, das Pflegegeld wird an die Spitex-Organisation ausgezahlt, die den Lohn an die pflegenden Angehörigen weiterleitet.
Quelle: Kanton Zürich – Betreuung und Pflege zu Hause durch Angehörige



Kann Pflegegeld auch für Hilfsmittel genutzt werden?

Antwort: Ja, das Geld kann für Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen oder Pflegebetten verwendet werden.



Wo kann ich mich beraten lassen?

Organisationen wie IAHA – International Association for Healthy Aging helfen pflegenden Angehörigen bei der Beantragung von Pflegegeld.

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Kontaktinformationen 

IAHA – International Association for Healthy Aging
Seefeldstrasse 62, Zürich
044 208 88 44
info@iaha.ch

Das IAHA-Team der privaten Spitex unterstützt pflegende Angehörige bei der häuslichen Pflege mit fairer Entlöhnung und professioneller Begleitung.
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